Medienaktivitäten des Staates wettbewerbswidrig
Ein Gutachten hat nun ergeben, dass bestimmte staatliche Publikationen verfassungs- und wettbewerbswidrig sind, so dass die Medienaktivitäten der öffentlichen Hand zu begrenzen sind.
Die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit bedeutet Freiheit von staatlichem Einfluss in jeglicher Hinsicht. Daraus folgt die Verpflichtung des Staates sich bei der Verlagstätigkeit zugunsten der freien privaten Presse zurückzuhalten. Dies ergab nun ein Gutachten von Christoph Degenhart, welches vom Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) in Auftrag gegeben wurde. Staatliche Öffentlichkeitsarbeit sei natürlich grundsätzlich zulässig, sie dürfe allerdings nicht in den gesellschaftlichen Bereich hinausgreifen. Die Legitimation zur staatlichen Informationstätigkeit endet gerade dort wo ein Interesse an einer freiheitlichen Informationsordnung beginnt. Somit gilt es für staatliche Gesellschaften ihre Medienaktivitäten auf den Unternehmenszweck zu beschränken und nicht etwa neben bloßen Infobroschüren handbuchartige Darstellungen von Gesetzen herauszugeben. Es könne nicht getragen werden, dass der Staat mit Hilfe von Steuermitteln private Unternehmen vom Markt drängt. Das Gutachten bestätigt die Verfassungs- und Wettbewerbswidrigkeit bestimmter staatlicher Publikationen und der VDZ fordert deshalb staatliche Unternehmen auf, ihre verlegerische Tätigkeit dahingehend zu überprüfen. Andernfalls behalte man sich rechtliche Schritte vor. (VDZ, Pressemitteilung vom 14.05.2009)
Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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