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Christian Lentföhr
SNP | Schlawien Partnerschaft
Josephinenstr. 11-13
40212 Düsseldorf


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24. Juni – 150 Jahrestag der Schlacht von Solferino; Geburtsstunde der Rotkreuz-/Rothalbmondbewegung !

Die Genfer Abkommen – kein anderer völkerrechtlicher Vertrag ist so bekannt und so weit verbreitet. Sie gehen zurück auf die Initiative des Schweizer Kaufmannes Henry Dunant und seine Erinnerungen an die Schlacht von Solferino, die sich am 24. Juni 2009 zum 150.ten Male jährt. Die Arbeit von Henry Dunant stand von Anfang unter bestimmten Grundsätzen, die sich im Lauf der Jahrzehnte bewährt haben und ständig weiterentwickelt wurden. Sie sind das Fundament der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

Weshalb soll sich internationales Recht mit Schranken der Kriegsführung befassen, wenn doch die Androhung oder Anwendung von Gewalt in den internationalen Beziehungen durch die UN von vornherein verboten sind? Schranken für ohnehin verbotenes Handeln?

Der Düsseldorfer Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Christian Lentföhr, Mitglied der DASV und des VdAA, engagiert sich als Landeskonventionsbeauftrager des Deutschen Roten Kreuzes LV Nordrhein e.V. ehrenamtlich für die Kenntnis und Verbreitung der Genfer Rotkreuzabkommen.

Es sei die Frage an gestattet,

150 Jahre Genfer Rotkreuzabkommen – was geht uns das heute an?

Nur wenige völkerrechtliche Verträge sind so bekannt, wie die Genfer Rotkreuz Abkommen zum Schutze der Kriegsopfer.

Ihr Sinn ist, der Menschlichkeit unter allen Umständen, auch in Kriegszeiten, Raum und Geltung zu verschaffen.

Heute sieht sich das humanitäre Völkerrecht einer großen Herausforderung ausgesetzt: So weit in den Abkommen absolute Verbote der Gewaltanwendung zum Schutz des Menschen enthalten sind, kann ihre Nichteinhaltung in einzelnen Situationen gerechtfertigt sein ?

Um zwei aktuelle Beispiele zu nehmen: Das absolute Verbot durch die Genfer Abkommen der Folterung oder der Geiselnahme, sollte im Geiste der Genfer Abkommen keine entschuldigte Ausnahme mehr zu lassen, auch nicht etwa die Berufung auf einen dienstlichen Befehl.

Längst überwunden geglaubte Gedanken über die Rechtfertigung des Krieges werden als Mittel der Politik erneut diskutiert. Es kann nicht übersehen werden, dass unter dem Eindruck des 11. September 2001 die Anhänger des Gedankens einer neuen Gerechtigkeit zu nehmen.

Das Rote Kreuz sollte diese Diskussion nicht den Regierungen und anderen Nichtregierungsorganisationen überlassen, sondern in dem Bewusstsein seines Sonderstatus als Hüter der Genfer Abkommen und als Völkerrechts Objekte aktiv und in Kenntnis der Vorschriften an der Diskussion teilhaben:

Der Menschlichkeit unter allen Bedingungen Geltung zu verschaffen, ist ein lohnendes Ziel: Der Schutz des Menschen als solcher, mag er als Verwundeter oder Kranker, als Schiffbrüchiger, Kriegsgefangener oder als hilfsbedürftige Zivilperson Opfer eines bewaffneten Konfliktes geworden sein, ist die alleinige und ausschließliche Aufgabe dieser Abkommen und der beiden Zusatzprotokolle.

Die Frage: "Hat es denn überhaupt noch einen Sinn, sich mit den Genfer Abkommen abzugeben? Die raue Wirklichkeit spricht doch eine ganz andere Sprache und kümmert sich nicht das Geringste darum " enthält einen schweren Irrtum und einen geradezu verhängnisvollen Kern!

Keine Regierung dieser Welt, sei sie demokratisch oder diktatorisch, kann sich öffentlich schwerste Völkerrechtsverletzungen vorwerfen lassen.

Was zunächst die Verletzungen angeht, so müssen wir uns darüber klar sein, dass auch in Zukunft immer wieder zwingende Bestimmungen dieser Konventionen missachtet werden. Das Rote Kreuz ist realistisch genug, um dies zu erkennen.

Der verhängnisvolle Kern an diesem Gedanken wäre, zu übersehen oder zu verschweigen, dass die Vielzahl der Fälle überwiegt, in denen durch die Einhaltung der Rotkreuz-Abkommen großes Leid verhütet oder verringert worden ist.

Autor:

Christian Lentföhr
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- u. Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Schuster Lentföhr & Zeh
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Josephinenstrasse 11-13
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