zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Michael Henn, Stuttgart
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Michael Henn, Stuttgart
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter zu folgenden Themen:
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Anwalts- und Gerichtskosten können im Zweifel von der Steuer abgesetzt werden. mehr...
(Stuttgart) Haben die Betriebsparteien das Rauchen am Arbeitsplatz wirksam untersagt, stellt das Verbot, die Arbeitszeit zusätzlich zu den regelmäßigen Pausen zum Zwecke des Rauchens in den eingerichteten Raucherzonen zu unterbrechen, keinen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit der Arbeitnehmer dar. mehr...
(Kiel) Der Bundesfinanzhof (BFH) hält an seiner Rechtsprechung fest, dass die Besteuerung der Altersrenten seit 2005 verfassungsgemäß ist, sofern nicht gegen das Verbot der doppelten Besteuerung verstoßen wird. mehr...
(Kiel) Unterhaltsleistungen sind auch bei einer Steuernachzahlung für einen mehrjährigen Zeitraum als außergewöhnliche Belastung abziehbar. mehr...
(Stuttgart) Ein Streik, dessen Kampfziel auch auf die Durchsetzung von Forderungen gerichtet ist, welche die in einem Tarifvertrag vereinbarte Friedenspflicht verletzen, ist rechtswidrig. Er verpflichtet bei schuldhaftem Handeln zum Ersatz der dem Kampfgegner entstandenen Schäden. Die streikführende Gewerkschaft kann nicht einwenden, die Schäden wären auch bei einem Streik ohne friedenspflichtverletzende Forderungen entstanden. mehr...
(Stuttgart) Das Verhalten einer beauftragten Rechtsanwältin kann einen arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag begründen, wenn der Arbeitnehmer mit der Einschaltung der Presse zur Durchsetzung eigener Forderungen drohen lässt. mehr...
(Stuttgart) Der Betriebsrat hat kein besonderes rechtliches Interesse an der gerichtlichen Feststellung, ihm habe bei einer bereits endgültig durchgeführten personellen Maßnahme ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG zugestanden. mehr...
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter, der heutige zu folgenden Themen:
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(Stuttgart) Arbeitnehmer, denen bereits einzelvertraglich eine betriebliche Altersversorgung zugesagt wurde, dürfen nur dann vollständig von einem auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden kollektiven Versorgungssystem des Arbeitgebers ausgenommen werden, wenn die Betriebsparteien im Rahmen des ihnen zustehenden Beurteilungsspielraums davon ausgehen können, dass diese Arbeitnehmer im Versorgungsfall typischerweise eine zumindest annähernd gleichwertige Versorgung erhalten. mehr...
(Stuttgart) Besitzt ein Arbeitgeber die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis, als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zu überlassen, kommt zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem Entleiher nach geltendem Recht auch dann kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers nicht als Arbeitnehmerüberlassung, sondern als Werkvertrag bezeichnet worden ist (verdeckte Arbeitnehmerüberlassung). mehr...
(Kiel) Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, welche Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung gemäß § 323 Abs. 1 BGB und § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB zu stellen sind. mehr...
(Kiel) Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob eine auf § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b BGB gestützte fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses gemäß § 314 Abs. 3 BGB unwirksam ist, wenn sie aufgrund älterer Mietrückstände erfolgt. mehr...
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter, der heutige zu folgenden Themen:
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Die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft sind, soweit sie keine Stimmbindungsvereinbarungen abgeschlossen haben, in ihrer Entscheidungsfindung und in ihrer Stimmabgabe im Rahmen einer Gesellschafterversammlung grundsätzlich frei. mehr...
Änderungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs per 1. Januar 2017 mehr...
(Kiel) Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Revisionsverfahren entschieden, dass ein per E-Mail oder telefonisch geschlossener Grundstücksmaklervertrag ein Fernabsatzgeschäft im Sinne von § 312b BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung (= BGB aF) ist und vom Maklerkunden innerhalb der gesetzlichen Fristen widerrufen werden kann. mehr...
(Stuttgart) Die in einem islamisch-sunnitischen Ehevertrag für den Fall der Ehescheidung zugunsten der Ehefrau vereinbarte "Abendgabe" schuldet der Ehemann auch dann, wenn die Ehefrau die Scheidung beantragt und dieser daher kein "talaq" (Scheidungsverstoßung) des Ehemanns zugrunde liegt. mehr...