McAdvo Anwaltssuche – Finden Sie einen Rechtsanwalt - Schweiz
 
 
Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
Zeuggasse 7 (Eingang B)
86150 Augsburg


» zum Anwaltsprofil

Urheberrechtlicher Schadensersatz mittels Lizenzanalogie

Bei der Schadensermittlung wegen Urheberrechtsverletzungen mittels der Lizenzanalogie liegt es im Ermessen des Gerichts nach den Umständen des Einzelfalls zu ermitteln, was vernünftige Vertragsparteien für die Benutzungshandlung vereinbart hätten.

Werden Nutzungsrechte verletzt gibt es grundsätzlich drei verschiedene Arten die Höhe des Schadensersatzes zu berechnen. Welcher der drei Möglichkeiten angewandt wird, unterliegt der Entscheidung des Verletzten. Wählt dieser die Berechnung mittels Lizenzanalogie, ist zu ermitteln, welche Vergütung vernünftige Vertragspartner für die Benutzungshandlung vereinbart hätten. Das Gericht hat die Schadenshöhe unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach freier Überzeugung zu bemessen. Das Revisionsgericht – hier der BGH – hat deshalb nur noch zu überprüfen, ob die Schadensschätzung auf grundsätzlich falschen oder offensichtlich unsachlichen Überlegungen beruht oder wesentliche Tatsachen außer Acht gelassen wurden. Dabei sind aber an die Schätzungsgrundlagen wegen der Beweisschwierigkeiten im Urheberrecht nur geringe Anforderungen zu stellen. (BGH, Urteil vom 26.03.2009 – Az. I ZR 42/06)

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
anwaltsbüro47 – Rupp Zipp Meyer Wank – Rechtsanwälte
www.anwaltsbuero47.de - www.bildrechtskanzlei.de
 
«  zurück