Modernisierung des Patentrechts
Der Gesetzesentwurf zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts soll die Rechtslage bei der Anmeldung von Patenten und Marken maßgeblich verbessern und das Rechtsmittelsystem grundlegend vereinfachen und wurde nun vom Bundestag beschlossen. Insbesondere sollen bei Streitigkeiten die Gerichtsverfahren zukünftig schneller ablaufen, wie bisher.
Der Bundestag hat nun das von der Bundesregierung entworfene Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts beschlossen. Das Gesetz soll die Rechtslage bei der Anmeldung von Patenten und Marken maßgeblich verbessern und das Rechtsmittelsystem grundlegend vereinfachen. Insbesondere sollen bei Streitigkeiten die Gerichtsverfahren zukünftig schneller ablaufen, was auch der Wirtschaft helfen soll ihr Innovationspotential voll auszuschöpfen. Kernstück des neunen Patentrechts ist die Verbesserung der sog. Nichtigkeitsverfahren, in denen geprüft wird, ob ein Patent zu Recht erteilt wurde. Zukünftig ist das Gericht verpflichtet die Parteien ausdrücklich auf Fragen hinzuweisen, die entscheidungserheblich sind, so dass die Fakten von Beginn an „auf dem Tisch liegen“ und nicht wie bisher erst durch überraschende Parteivorträge langsam ans Licht kommen. Daneben soll auch das Berufungsverfahren verkürzt werden. Während nach der alten Rechtslage immer ein Sachverständiger notwendig war, soll dies nun nur noch in Ausnahmefällen der Fall sein. Zukünftig soll sich die Berufung lediglich darauf konzentrieren Fehler im ersten Verfahren zu finden und nicht noch einmal alles erneut verhandeln, wie das bisher getan wurde. Beteiligte und die Öffentlichkeit sollen so schneller wissen, ob etwas patentgeschützt ist, oder nicht. (Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 28.05.2009)
Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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