McAdvo Anwaltssuche – Finden Sie einen Rechtsanwalt - Schweiz
 
 
Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
Zeuggasse 7 (Eingang B)
86150 Augsburg


» zum Anwaltsprofil

Internetforum als Plattform für Bildrechtsverletzungen?

Ein Internetforum, welches den Mitgliedern die Möglichkeit bietet Fotos hochzuladen und so zu veröffentlichen, ist ein grundsätzlich zulässiges Geschäftsmodell. Die Betreiber treffen aus diesem Grund keine weitergehenden Prüfungspflichten.


Ein Internetforum als Community für Fotointeressierte, auf der den Mitgliedern die Möglichkeit geboten wird Fotos auf den Server des Betreibers hochzuladen und im Internet öffentlich zugänglich zu machen, ist nicht grundsätzlich Plattform für Bildrechtsverletzungen und damit verboten, sondern ein an sich zulässiges Geschäftsmodell. Den Betreibern kommen dabei keine weitergehenden Prüfungspflichten zu, denn ein an sich zulässiges Geschäftsmodell wäre dann praktisch nicht mehr durchführbar. Ebenso haften die Betreiber so nicht für Urheberrechtsverletzungen. Auch wenn die Mitgliedschaften teilweise kostenpflichtig sind, liegt kein zu Eigen machen der hochgeladenen Fotografien seitens der Betreiber vor. Zwar können über die Internetseite Dritten Lizenzangebote gemacht werden, so genannte „Creative Commons Lizenzen“, diese werden aber von den Mitgliedern selbst aufgegeben. Den Betreibern kommt dabei nur eine vermittelnde Rolle zu, die keineswegs eine kommerzielle Verwertung der jeweiligen Fotos darstellen kann. Eine einschränkungslose Prüfungspflicht für Betreiber kann nur dann angenommen werden, wenn ein Geschäftsmodell rechtlich nicht mehr zu billigen ist, was beispielsweise dann der Fall wäre, würden rechtswidrige Zwecke verfolgt werden. (OLG Zweibrücken, Urteil vom 14.05.2009 – Az. 4 U 139/08)

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
anwaltsbüro47 – Rupp Zipp Meyer Wank – Rechtsanwälte
www.anwaltsbuero47.de - www.bildrechtskanzlei.de
 
«  zurück