Scheidung – besser human als infam!
Scheiden tut weh. Und wer diesen Schritt unternimmt, geht durch mehrere Stadien. Denn: Scheidung besteht nicht nur aus dem Gerichtsverfahren, sondern ist ein langer Prozess. Da ist zunächst die Zeit vor der Scheidung: Wenigstens ein Ehepartner ist unzufrieden und muss eine schwierige Entscheidung treffen. Es folgt die Zeit der eigentlichen Scheidung und schließlich die Zeit danach.
Hier biete ich meinen Mandanten eine Rundumbetreuung, wenn sie eine solche wünschen.
Aufgrund meiner beruflichen Erfahrung als Fachanwalt weiß ich, dass eine Scheidung nicht immer nur eine juristische Begleitung, sondern auch komplexe sonstige Hilfestellungen erfordert. Die juristische Klärung ist die eine Seite, die wirtschaftliche Klärung die andere. Häufig übersehen – und somit vernachlässigt! - wird aber die dritte Seite – die emotionale und psychologische Komponente.
Das Bild des guten Scheidungsanwaltes hat sich deshalb geändert. Die Anforderungen an die juristische Fachkenntnis und Erfahrung eines Fachanwaltes im Scheidungsrecht wird als bekannt vorausgesetzt. Hierüber gibt es Basisinformationen über die Voraussetzungen, den Ablauf und die Auswirkungen der Scheidung sowie die Höhe der Scheidungskosten. Hinzu kommt das taktisch günstige Vorgehen. Denn: Jede Trennung hat ihrer Besonderheiten.
Wirtschaftlich werden die Parteien bereits in manchen Fällen beraten, häufig aber nur in den Grundfragen wie Unterhalt oder Zugewinn.
Wichtig ist meines Erachtens jedoch ebenfalls die Hilfestellung in anderen Punkten und damit die Beantwortung von Fragen wie: Wann kann ich meine Kinder sehen? Was ist, wenn die Kleinen in Not sind bzw. krank werden? Wie halte ich den Kontakt zu meinem Nachwuchs am besten? Wie wird das mit der Ehewohnung oder dem gemeinsamen Haus geregelt? Wie sieht meine wirtschaftliche Zukunft insgesamt aus? Wie schaffe ich alles als Alleinerziehende? Oder: Muss ich eigentlich zum reinen „Zahlvater“ degradiert werden?
Eine einvernehmliche Trennung ist übrigens selbst dann noch möglich, wenn zwischendurch der Rosenkrieg schon beinahe ausgebrochen ist. Insbesondere wenn Kinder vorhanden sind, sollte der Blick zurück nicht ausschließlich zornerfüllt sein, denn über den Nachwuchs wird – auch nach der Scheidung - immer ein Kontakt bestehen bleiben.
Deshalb ist es Aufgabe des Rechtsanwaltes, Schriftsätze von unnötiger Schärfe oder gar verletzenden Fakten, die für das eigentliche Ziel der Scheidung der Ehe und die Regelung der Folgesachen nicht notwendig ist, frei zu halten.
Bei der Auswahl des richtigen Anwaltes sollte daher - gerade im Scheidungs- und insgesamt im Familienrecht - vor allem darauf geachtet werden, dass neben der rein fachlich-juristisch¬en auch die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit des jeweiligen Vorgehens und deren menschliche Auswirkungen auf den Mandanten mit berücksichtigt werden.
Rechtsanwalt
Mag. rer. publ. Johannes Hakes
Preußischer Hut 29
47802 Krefeld
www.Johannes-Hakes.de
Rechtsanwalt@Johannes-Hakes.de
Tel. 02151 - 622 700
Fax 02151 - 622 701
RA Mag. rer. publ. Hakes ist zugl. auch Fachanwalt für Familienrecht u. anerkannter Streitschlichter.
Schwerpunkte: Familienrecht & Arbeitsrecht
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