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Die Entfernungspauschale - das Urteile des Bundesverfassungsgericht

Entfernungspauschale - Urteil des Bundesverfassungserichts vom 09.12.2008

Die Entfernungspauschale nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.12.2008

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde die steuerrechtliche Regelung abgeschafft, daß Fahrten von Berufstätigen zu ihrem Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer steuerliche Berücksichtigung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden können.

Hauptargument des Gerichts ist der Verstoss gegen Allgemeinen Gleichheitsgrundsatz.Das Werktorprinzip (alte gesetzliche Regelung) weicht vom allgemeinen, im Steuerrecht sonst geltenden Leistungsprinzip (Nettoprinzip) ab und stellt daher eine dem Steuerrecht zuwiderlaufende Benachteiligung bestimmter Steuerzahler dar. Die zur Begründung des Werktorprinzips heranzogenen Argumente seien verfassungsrechtlich nicht haltbar.

-Die Erzielung höherer Steuereinnahmen können die steuerrechtiche Ungleichbehandlungn nicht rechtfertigen

-Es wird vom Gesetzgeber kein konkreter Lenkungszweck verfolgt

Es fehlen typisierende Leitbilder, also in der Realität vorkommende Regelfälle, da der Gesetzgeber Definierungsspielräume hätte wahrnehmen können. Es reiche nicht aus, den atypischen Fall, das Wohnen am Arbeitsplatz, als den gesetzlichen Normalfall oder als Lenkungsziel zu betrachten.
 
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