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Stellungnahme des Paritätischen zu Regelleistungen und IAB Studie zur Armutsgefährdung von Kindern

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:




1. Stellungnahme des Paritätischen zu Regelleistungen und IAB Studie zur Armutsgefährdung von Kindern
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Der Pari positioniert sich gegen die vorgelegte Regelsatzverordnung für 2025. Diese beinhaltet nicht nur eine Zementierung der Regelsätze auf dem Niveau der Regelsätze 2024, sondern auch eine Kürzung der Regelleistungen und Leistungen zu Bildung und Teilhabe für Geflüchtete. Das „Haus von Hubertus Heil“, also das BMAS, ist wohl der Auffassung, dass es für die Regelleistungen für Geflüchtete keinen Bestandsschutz gäbe.
Zur Stellungnahme des Paritätischen geht es hier: https://t1p.de/trjkg
Dazu ein ganz guter Artikel in der FR: https://t1p.de/r2p60

Dazu passend eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB), welche feststellt, dass fast jedes fünfte Kind armutsgefährdet ist und 2022 in Deutschland 18,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren in Haushalten leben, die über ein Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze verfügen. Die Mehrzahl der armutsgefährdeten Kinder erlebt Einschränkungen hinsichtlich ihres materiellen Lebensstandards.
Trotzdem werden Regelleistungen kleingerechnet, nicht fortgeschrieben, und sogar gekürzt. Hier zur IAB Studie: https://t1p.de/nrdmd


2. Stellungnahme der GGUA zu den Asylverschärfungen - Es drohen Hunger und Obdachlosigkeit: Menschen im Dublin-Verfahren sollen systematisch verelenden
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Das, was bisher undenkbar war, ist jetzt Teil eines Gesetzentwurfs: Menschen, für deren Asylverfahren nach den Dublin-Regelungen ein anderer EU-Staat zuständig ist, sollen in Deutschland systematisch verelenden. Ein Ausschluss von sämtlichen Leistungen des AsylbLG soll dazu führen, dass selbst existenziellste Grundbedürfnisse wie Unterkunft, Verpflegung und medizinische Behandlung normalerweise gar nicht mehr, sondern nur noch in außergewöhnlichen Ausnahmefällen sichergestellt werden.
Mehr und umfassend dazu: https://t1p.de/j431r

Bemerkung dazu: Was die Ampel hier plant, ist faktische Abschaffung des Asylrechts. Die Ampel setzt damit das um, was die AfD (und das BSW) fordern. Wir reden hier nicht von „kleineren“ Stellrädchen wie Bezahlgutscheinen, sondern von dem faktischen Abschaffen des Asylrechts in Deutschland. Von der FDP ist nichts anderes zu erwarten, dass dies von SPD, aber auch den Grünen nicht nur mitgetragen, sondern imitiert wird, ist ungeheuerlich und durch nichts zu rechtfertigen. Das stellt einen Bruch dar, wie früher die AGENDA 2010 und die Einführung der Hartz Gesetze durch die Schröder-Regierung.

Passend wurde das in einer Stellungnahme diverser zivilgesellschaftlicher Organisation formuliert: „Flüchtlingsschutz ist Teil unserer demokratischen Werte“ und es wurde dazu aufgerufen Flüchtlingsschutz, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in Europa verteidigen“. Dem ist nichts hinzuzufügen, der Aufruf: https://t1p.de/z8dta
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3. Menschenrechtsinstitut mahnt Einhaltung menschenrechtlicher Verpflichtungen im Flüchtlingsschutz an
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Anlässlich der Bundestagsdebatte über den Gesetzentwurf zum „Sicherheitspaket“, das Verschärfungen im Migrationsrecht enthält, erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:
„Terrorismus und Extremismus sind eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung und ein friedliches Zusammenleben in Deutschland‘. So schreibt es die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zum sogenannten ‚Sicherheitspaket‘. Eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft, in der alle Menschen in Frieden und in Sicherheit leben können, setzt voraus, dass gesetzliche Maßnahmen die Menschenrechte aller achten und die Rechtsstaatlichkeit wahren.
Einige der im 'Sicherheitspaket' vorgeschlagenen Maßnahmen stehen jedoch grundlegenden menschenrechtlichen Standards und EU-Vorgaben entgegen.

Die Stellungnahme des Menschenrechtsinstituts: https://t1p.de/3hkcx

4. Neue Arbeitshilfen der Bundesagentur für Arbeit
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Es gibt eine neue Arbeitshilfe für Angelegenheiten nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) aus 8/2023 bzw. Rechtsbehelfsverfahren in der Bundesagentur für Arbeit, hier zum Download: https://t1p.de/r2i45 und eine Arbeitshilfe zum Hinweise zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte im SGB II: https://t1p.de/lneh3

5. Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes fassen einen Beschluss zur Bezahlkarte gegen Geflüchtete
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Die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes haben einen Beschluss zur Bezahlkarte gefasst. Darin setzen sie sich mit datenschutzrechtlichen Grenzen der Bezahlkarte auseinander. Sie kommen unter anderem zu folgenden Ergebnissen:
- Die eigenständige Einsichtnahme in den Guthabenstand durch die Leistungsbehörde ist unzulässig.
- Die Beschränkung auf bestimmte Postleitzahlengebiete aufgrund einer räumlichen Beschränkung ist unzulässig.
- Die AZR-Nummer darf nicht mit der Bezahlkarte verknüpft werden.
- Sicherheitsbehörden dürfen an sich keinen Zugriff auf die auf der Karte gespeicherten Daten haben.
Mehr dazu: https://t1p.de/3vyvq

6. Redaktionskollektiv vom Leitfaden erhält den „Littenpreis“ des VDJ
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Das Autor*innenteam des Leitfadens SGB II / SGB XII hat den Littenpreis der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) erhalten. Die Preisverleihung fand am vergangenen Freitag in einer sehr würdigen Atmosphäre statt.
Dazu der VDJ: Der Hans-Litten-Preis 2024 geht an das Redaktionskollektiv des Leitfadens SGB II/XII, in der 32. Auflage herausgegeben von Harald Thomé im Nomos-Verlag. Damit ehrt die VDJ das herausragende Engagement der Autor*innen im Sozialrecht.
Dieses Engagement empfindet die VDJ aus mehreren Gründen als besonders preiswürdig. Der Leitfaden stellt eine praktische Unterstützung für Menschen dar, für die soziale Hilfe eine existenzsichernde Rolle spielt. Er informiert mit großer Fachkompetenz, interveniert in juristische Streitfragen, dient einer fortschrittlichen Rechtsentwicklung und trägt zu einer höheren Qualität in der Entscheidungsfindung der Behörden und Gerichte bei.
Er leistet zugleich einen Beitrag zur Selbstermächtigung der Betroffenen. Er benennt die Ursachen von sozialen Missständen und macht deutlich, wie Hartz-4 und die Folgegesetze arbeitende und arbeitslose Menschen beeinträchtigt haben.
Die preiswürdige Motivation der Autor*innen ist es, Betroffenen Zugang zu sozialen Grundrechten und zu einem Leben in Würde zuverhelfen. Damit handeln sie im Sinne von Hans Litten, der sich des Rechtsbediente, um als „Anwalt des Proletariats“ Menschen zu unterstützen, denen die Hoheitsträger von oben herab oder gar feindselig begegneten“.

Neben der Preisverleihung gab es auch ein Preisgeld von 1000 €, wir haben uns entschlossen das Preisgeld an antifaschistische, die Zivilgesellschaft fördernde Gruppen im Osten spenden.

7. Praxistipp: zum 1.1.2025 ändert sich bezüglich der Rechtsbehelfsfristen die sog. „Zugangsfiktion“ von Bescheiden
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Diese „Zugangsfiktion“ regelt, wann ein Bescheid bei Bürger oder Bürgerin als „zugegangen“ gilt, und zwar in § 37 Abs. 2 S. 2 SGB X. Diese Regelung beträgt derweilen „drei Tage“ und wird ab Januar 2025 auf „vier Tage“ geändert. Die Änderung erfolgt im Rahmen des Postrechtsmodernisierungsgesetz, weil die Briefe eine längere Postlaufzeit haben. Hier eine kurze Zusammenfassung in Haufe.de https://t1p.de/z46wy
Hier eine Übersicht über die Änderungen in Buzer: https://t1p.de/6dg09

Ich habe dazu mal ein Infoblatt gemacht, aus dem sich die Fristen zum Einlegen von Widersprüchen ergeben, einmal mit Rechtslage bis 2024: https://t1p.de/6uqcj und ab 2025: https://t1p.de/kfwuo
Solch eine Fristenberechnung sollte ohnehin in jeder Beratungsstelle hängen.

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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

- 22./23. Okt. 2024 als Online-Seminar
- 11./12. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 27./28. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 09./10. Dez. 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden, Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt

- 28./29. Okt. 2024 als Online-Seminar
- 04./05. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 25./26. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 16./17. Dez. 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

10. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.

Diese findet statt

- 19. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 19. Dez. 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

11. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 18. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 18. Dez. 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

12. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 18. Okt. 2024 als Online-Seminar
- 21. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 02. Dez. 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

13. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 24. Okt. 2024 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse über Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen des SGB XII durch das sogenannte Bürgergeldgesetz und 2024 in Kraft getretene Folgeänderungen werden hierbei genauso besprochen, wie die Schnittstellen zum SGB IX nach dem Bundesteilhabegesetz.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

- 21./22. Oktober als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/ivqyk

Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Bürgergeldgesetz, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 23. Sept. 2024 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/gs1eg

- 04. Nov. 2024 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/adjb8

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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