Bezahlkarten: Sozialgericht Nürnberg - Pauschale Bezahlkarte ist rechtswidrig
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Bezahlkarten: Sozialgericht Nürnberg - Pauschale Bezahlkarte ist rechtswidrig
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Es gibt zwei weitere positive Eilentscheidung eines Sozialgerichts gegen die Bezahlkarte: Das Sozialgericht Nürnberg hat in zwei Beschlüssen vom 30. Juli 2024 (S 11 AY 15/24 ER) entschieden, dass die Ausgabe einer (restriktiven) Bezahlkarte ohne Ermessensausübung und ohne Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls rechtswidrig ist. Daher hat es angeordnet, dass das Sozialamt vorläufig wieder in voller Höhe aufs Konto überweisen muss. Den Beschluss hat Rechtsanwalt Volker Gerloff mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte erstritten.
Die wesentlichen Argumente des Gerichts:
Für die Umstellung auf eine Bezahlkarte ist ein Verwaltungsakt mit vorheriger Anhörung erforderlich, gegen den dann auch Rechtsmittel möglich sind.
Hierfür muss das Sozialamt Ermessen ausüben und die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigen.
Eine pauschale Begrenzung des Bargeldbetrags auf 50 Euro ist unzulässig, auch hierfür müsste Ermessen ausgeübt und der jeweilige Einzelfall geprüft werden.
Eine Bezahlkarte bedeutet eine erhebliche Einschränkung (eingeschränkter Bargeldanteil, Ausschluss von Online-Käufen, Käufe per Überweisung oder Rechnung nur nach Freigabe durch das Sozialamt). Es ist möglich, dass damit das Existenzminimum nicht gesichert ist.
Hier die Beschlüsse des SG Nürnberg: https://t1p.de/xlkpv und im Verfahren S 11 AY 18/24 ER hier https://t1p.de/9o77r
Die SZ dazu: „Die Entscheidung des Sozialgerichts Nürnberg stellt durchaus das bayerische Modell der Bezahlkarte infrage“, sagte dagegen der Sozialrechtler Volker Gerloff, der eine Klägerin vertreten hat. Zwar erteilt das Gericht in seiner Urteilsbegründung der Idee der Bezahlkarte nicht grundsätzlich eine Absage. Es störte sich aber im konkreten Fall an der fehlenden individuellen Prüfung und stellte hier hohe Anforderungen. So müssen die Behörden nach der Vorstellung des Gerichts in jedem einzelnen Fall entscheiden, ob eine Bezahlkarte sinnvoll und angemessen ist. Dafür müssten auch die Betroffenen gehört werden. „Im Klartext muss also jede Bezahlkarte individuell an die Umstände des Einzelfalls angepasst werden, was ein enormer bürokratischer Aufwand wäre.“ https://t1p.de/bx9ks
Dazu noch das LTO: Behörde muss Geflüchteten Geld aufs Konto überweisen: https://t1p.de/a06ta
2. Fakenewskampagne von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zu den angeblich 100.000 Arbeitsverweigern im Bürgergeld – ein Faktencheck
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Der Tagesspiegel macht einen lobenswerten Faktencheck zur Fakenewskampagne von Linnemann und stellt dessen Falschbehauptungen und die Realität gegeneinander. So sollte Journalismus immer sein!
Der Tagesspiegel zerlegt dabei die Falschbehauptung von Herrn Linnemann zu den angeblich 100.000 Arbeitsverweigern im Bürgergeld. Hier nachzulesen: https://t1p.de/wcsk6
Dazu noch zwei lesenswerte Stellungnahmen: ND Union schürt Stimmung gegen Arme, C-Parteien wollen Arbeitspflicht für Asylbewerber und noch mehr Strafen für Bürgergeldbezieher, mehr: https://t1p.de/j474l
„Die Reform des Bürgergeldes ist Klassenkampf von oben“, Interview mit Patrick Kaczmarczyk, Politikökonom, Berater und Autor, in FR 29.7.2024: https://t1p.de/lk72f
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3. OVG Berlin-Brandenburg zum Geschwisternachzug
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Einem 13-jährigen Bruder eines minderjährigen, subsidiär schutzberechtigten Syrers ist ein Visum zu erteilen ist, damit er gemeinsam mit seinen Eltern einreisen kann und die familiäre Gemeinschaft mit seinen Eltern aufrecht gehalten wird. Dass der Lebensunterhalt nicht gesichert ist, spricht nicht gegen eine Visumerteilung. Da die Referenzperson in wenigen Tagen volljährig wird und dann der Nachzugsanspruch der Eltern endet, ist ein zeitlich gestaffelter Nachzug nicht zumutbar. Zudem sind die zeitlichen Dimensionen nicht absehbar. Die Eltern und der Bruder lebten im Irak.
Weiteres auf der Seite der GGUA: https://t1p.de/z875b
4. Praxis Tipp: Für wen und wann sich Teilrente lohnt
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Für wen kommt die Teilrente infrage? Grundsätzlich für alle, die ein Recht auf Altersrente haben. Voraussetzung ist die Vollendung des 63. Lebensjahres. Das ist typischerweise auch der Zeitpunkt, an dem Interessierte eine vorgezogene Altersrente beantragen. Schwerbehinderte ab dem Jahrgang 1964 können die Teilrente schon mit vollendetem 62. Lebensjahr bekommen. Sinnvoll ist die Teilrente vor allem für Menschen, die noch im Beruf bleiben wollen oder ab dem Regelalter Angehörige pflegen. Mehr dazu: https://t1p.de/y4c1e
5. Praxistipp: zum 1.1.2025 ändert sich bezüglich der Rechtsbehelfsfristen die sog. „Zugangsfiktion“ von Bescheiden / jetzt mit funktionierendem Link!
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Diese „Zugangsfiktion“ regelt, wann ein Bescheid bei Bürger oder Bürgerin als „zugegangen“ gilt, und zwar in § 37 Abs. 2 S. 2 SGB X. Diese Regelung beträgt derweilen „drei Tage“ und wird ab Januar 2025 auf „vier Tage“ geändert. Die Änderung erfolgt im Rahmen des Postrechtsmodernisierungsgesetz, da Briefe eine längere Postlaufzeit haben. Hier eine kurze Zusammenfassung in Haufe.de https://t1p.de/z46wy
Hier eine Übersicht über die Änderungen in Buzzer: https://t1p.de/6dg09
Ich habe dazu mal ein Infoblatt gemacht, aus dem sich die Fristen zum Einlegen von Widersprüchen ergeben, einmal mit Rechtslage bis 2024: https://t1p.de/c8em6 und ab 2025: https://t1p.de/db934
Solch eine Fristenberechnung sollte ohnehin in jeder Beratungsstelle hängen.
6. Das Redaktionskollektiv des „Leitfadens SGB II/XII“ erhält den Hans-Litten-Preis 2024 von der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.
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Das Redaktionskollektiv des „Leitfadens SGB II/XII“ erhält von der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. den Hans-Litten-Preis 2024
für herausragendes Engagement der Autor*innen im Sozialrecht.
Stellvertretend für das Redaktionskollektiv sage ich danke an die KollegInnen des VDJ.
Hier geht es zur PM des VDJ: https://t1p.de/izvry
Ein bisschen Historie zum Litten-Preis, wer war Hans Litten: https://t1p.de/n6fbb, zum Selbstverständnis des VDV und dem Litten-Preis: https://t1p.de/9dq9e und bisherige Preisträger: https://t1p.de/qamai
Wer zur Preisverleihung kommen will, soll sich anmelden: Anmeldung unter anmeldung@vdj.de erbeten. Hier noch Details: https://t1p.de/8ddbq
Jetzt kommt noch die Werbeabteilung: Die aktuelle Ausgabe des Leitfaden ist hier erhältlich https://t1p.de/vn9cl
Ausblick: Für Sommer 2025 ist die nächste Ausgabe des Leitfadens geplant.
7. Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung
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Ein tolles Team braucht Unterstützung: Wir vom Tacheles suchen Menschen, die Lust haben, bei uns dauerhaft in die ehrenamtliche Beratungsarbeit einzusteigen und sich zu engagieren.
Selbstverständlich werden unsere Mitarbeitenden für die Sozialberatung fundiert ausgebildet und geschult. Und so können bei uns auch Menschen mitarbeiten, die nicht zwingend vom Fach sein müssen. Lediglich die Bereitschaft zu lernen, die Fähigkeit zum strukturierten Denken und Kenntnisse am PC sollten vorhanden sein.
Da die Beratung bei uns vor Ort stattfindet, wäre es natürlich super, wenn ihr aus Wuppertal oder den unmittelbaren Nachbarstädten kämt.
Und so läuft es ab: jeweils mittwochs und donnerstags finden ab 09:15 Uhr unsere Fallbesprechungen statt. Eine Teilnahme an mindestens einem dieser Termine sollte für euch zeitlich möglich sein, denn hier werden Beratungsstrategien besprochen und die Aufgaben dafür verteilt.
Die eigentliche Beratung findet dann danach statt. Manchmal telefonisch, manchmal mit Termin. Manchmal reicht ein Anruf, in anderen Fällen zieht sich die Beratung über einen längeren Zeitraum. Neue Menschen im Team arbeiten eine Zeitlang mit einem erfahrenen Teammitglied zusammen.
Wer Interesse hat, möge sich bitte bei gine@tacheles-sozialhilfe.org melden.
Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Suchmaschine für sozialrechtliche Stellen, ebenso wie Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!
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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.
- 12./13. Aug. 2024 als Online-Seminar
- 09./10. Sept. 2024 als Online-Seminar
- 30./31. Okt. 2024 als Online-Seminar
- 11./12. Nov. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq
9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden, Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt
- 19./20. Aug. 2024 als Online-Seminar
- 02./03. Sept. 2024 als Online-Seminar
- 04./05. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 25./26. Nov. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq
10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2024 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II und den Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.
Die nächsten SGB II – Intensivseminare über 5 Tage finden statt:
- 16. Sept. – 20. Sept. 2024 als Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
11. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.
Diese findet statt
- 30. Aug. 2024 als Online-Seminar
- 19. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 19. Dez. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n
12. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 06. Sept. 2024 als Online-Seminar
- 18. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 18. Dez. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily
13. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 18. Okt. 2024 als Online-Seminar
- 20. Nov. 2024 als Online-Seminar
- 02. Dez. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu
14. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 21. Okt. 2024 als Online-Seminar
- 03. Dez. 2024 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5
15. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 24. Okt. 2024 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p
16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse über Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen des SGB XII durch das sogenannte Bürgergeldgesetz und 2024 in Kraft getretene Folgeänderungen werden hierbei genauso besprochen, wie die Schnittstellen zum SGB IX nach dem Bundesteilhabegesetz.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
- 27./28. August als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/yo3ka
- 21./22. Oktober als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/ivqyk
17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Bürgergeldgesetz, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 23. Sept. 2024 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/gs1eg
- 04. Nov. 2024 als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/adjb8
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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