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Stephan Schmelzer
Anwaltskanzlei Dr. Schmelzer
Ostberg 3
59229 Ahlen


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Das Arbeitszeugnis - eine rechtliche Übersicht.

Ein Arbeitszeugnis ist ein offizielles Dokument, das die Art, Dauer und den Verlauf einer beruflichen Tätigkeit bestätigt und vom Arbeitgeber ausgestellt wird. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis zu erhalten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dieses innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung zu erstellen.

Arten von Arbeitszeugnissen
Es gibt zwei Haupttypen von Arbeitszeugnissen: das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis.

Einfaches Arbeitszeugnis
Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält lediglich Informationen zur Art und Dauer der Beschäftigung und wird selten verwendet. Es ist besonders geeignet für Arbeitnehmer, die nur eine kurze Zeit im Unternehmen tätig waren und daher keine umfassende Beurteilung ihrer Arbeitsleistung und ihres Verhaltens möglich ist. Der Hauptvorteil dieses Zeugnisses besteht darin, Lücken im Lebenslauf zu schließen.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Das qualifizierte Arbeitszeugnis umfasst detaillierte Angaben zu den Tätigkeiten, Verantwortungsbereichen und der Arbeitsqualität des Arbeitnehmers sowie Informationen zum Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten.

Zeitpunkt der Ausstellung
Je nach Zeitpunkt der Ausstellung unterscheidet man verschiedene Arten von Zeugnissen:

Zwischenzeugnis
Ein Zwischenzeugnis wird während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Dies kann hilfreich sein bei Gehaltsverhandlungen oder Beförderungen. Da sich die Aufgaben eines Arbeitnehmers über die Jahre erheblich verändern können, ist ein Zwischenzeugnis auch nützlich, wenn sich der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt neu orientieren möchte.

Vorläufiges Zeugnis
Ein vorläufiges Zeugnis wird erstellt, wenn absehbar ist, dass das Arbeitsverhältnis bald enden wird, beispielsweise am Ende einer Ausbildung. Es dient als erste Referenz für die weitere Karriere und kann bei der Jobsuche nach der Ausbildung hilfreich sein.

Endzeugnis
Das Endzeugnis ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Dies ist das klassische Arbeitszeugnis, das bei der Bewerbung um neue Stellen vorgelegt wird.

Formale Anforderungen
Ein Arbeitszeugnis muss klar und unmissverständlich formuliert sein. Es darf keine doppeldeutige Sprache enthalten, die zukünftige Arbeitgeber negativ beeinflussen könnte. Zudem muss das Zeugnis wohlwollend formuliert sein, um die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers nicht zu beeinträchtigen. Konflikte am Arbeitsplatz sollten nicht offen thematisiert werden; stattdessen sollte eine standardisierte Formulierung verwendet werden.

Fehlerkorrektur
Falls sich Fehler in ein Arbeitszeugnis eingeschlichen haben, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Korrektur oder Neuverfassung des Zeugnisses. Es ist ratsam, Daten und Formalia des Zeugnisses sofort nach Erhalt zu überprüfen, da Tippfehler oder falsche Angaben zur Beschäftigungsdauer vorkommen können. Auch Abweichungen von standardisierten Formulierungen können einen Anspruch auf Korrektur begründen. Bei ungerechtfertigten oder falschen Bewertungen der Arbeitsleistung sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.

Verjährung des Anspruchs
Der Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses verjährt nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Wenn also der letzte Arbeitstag am 30. September 2023 war, beginnt die Verjährungsfrist am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2027.

Bedeutung eines Arbeitszeugnisses
Ein positives Arbeitszeugnis ist entscheidend für die berufliche Weiterentwicklung. Oftmals ist es ein wesentlicher Faktor bei der Entscheidung für oder gegen einen Bewerber. Daher sollte auf ein Arbeitszeugnis nicht leichtfertig verzichtet werden, und Fehler sollten nicht akzeptiert werden.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.dr-schmelzer.eu, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
 
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