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Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
Zeuggasse 7 (Eingang B)
86150 Augsburg


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Abmahnungen wegen Ed Hardy Plagiat

Einem eBay-Verkäufer ist es grundsätzlich zuzumuten, wenn er ein T-Shirt anbietet, sich über dessen Herkunft zu informieren, wobei es unerheblich ist, ob er gewerblich oder privat handelt. Die Plagiateigenschaft aber muss der urheberrechtlich Berechtigte darlegen und beweisen.

Wird ein T-Shirt mit einem der bekannten Bilder im Stil von Tätowierungen zum Verkauf angeboten und handelt es sich hierbei um ein Falsifikat, können Abmahnkosten geltend gemacht werden. Dies setzt aber voraus, dass die Plagiateigenschaft bewiesen ist. Die Darlegungs- und Beweislast trifft dabei den urheberrechtlich Berechtigten. Einem eBay-Verkäufer ist es auch grundsätzlich zuzumuten, wenn er ein solches T-Shirt anbietet, sich über dessen Herkunft zu informieren. Unerheblich ist dabei, ob gewerblich oder privat gehandelt wird, da Urheberrechtsverletzungen keine unternehmerische Tätigkeit voraussetzen. Der „Tatort“ ist an allen Orten, an denen das streitgegenständliche T-Shirt bestimmungsgemäß verbreitet wird, bei Verletzungen im Internet also überall dort, wo die fragliche Seite abrufbar ist. Die Kosten für urheberrechtliche Abmahnungen können somit beansprucht werden, wenn Mode-Plagiate im Internet versteigert werden. (AG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.04.2008 – Az. 31 C 2456/07)

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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