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Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
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Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch „Intel“

Rabatte sind grundsätzlich nicht missbräuchlich, aber bei einer marktbeherrschenden Stellung des rabattgewährenden Unternehmens muss eine besondere Begründung vorliegen. Intel konnte die Rabatte nicht begründen und muss somit 1.060.000.000 EUR Geldbuße zahlen.

Die EU Kommission verhängte gegen Intel eine Geldbuße von insgesamt 1.060.000.000 EUR auf der Grundlage des Art. 82 EG-Vertrag. Darin sind die Bestimmungen über den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung geregelt. Intel gewährte versteckte Rabatte aber auch direkte Zahlungen, wenn Computerhersteller bestimmte CPUs ausschließlich oder zum größten Teil von Intel bezogen. Damit wurde, nach Meinung der EU-Kommission, dem Verbraucher die Möglichkeit genommen sich für einen anderen Hersteller entscheiden zu können. Rabatte sind zwar nicht grundsätzlich missbräuchlich, unter bestimmten Umständen sind diese möglich, insbesondere wenn draus für den Verbraucher kurzfristige Preisnachlässe resultieren. Hat das Unternehmen wie vorliegend Intel jedoch eine marktbeherrschende Stellung, so missbraucht er diese, wenn für Rabatte im Einzelfall keine besondere Begründung vorliegt und Produkte der Mitbewerber deshalb nicht mehr angeboten werden. Denn die Hinderung der Konkurrenzunternehmen beruht dann nämlich auf der Grundlage der Qualität der Ware des Marktführers. Die Entscheidung der EU richtet sich nicht grundsätzlich gegen Rabatte, sondern nur gegen die Bedingungen, die Intel vorliegend an die Rabatte geknüpft hat. (EU Kommission, Pressemitteilung vom 13.05.2009 – IP/09/745)

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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