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Stephan Schmelzer
Anwaltskanzlei Dr. Schmelzer
Ostberg 3
59229 Ahlen


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Außerordentliche Entlassung aufgrund unerlaubter Betankung privater Fahrzeuge unter Missachtung der Firmenwagenordnung

Ein Verstoß gegen die Firmenwagenordnung durch unerlaubtes Nutzen einer Tankkarte für private Zwecke kann einen Grund für eine fristlose Entlassung darstellen, auch ohne vorherige Ermahnung.

Diese Rechtsauffassung wurde vom Landesarbeitsgericht am 29.3.2023 bestätigt, basierend auf folgendem Fall: Einem Vertriebsangestellten wurde von seiner Firma ein Firmenwagen auch für die private Nutzung überlassen. Die Firma kam für die Leasingraten, Versicherung und die Betriebskosten wie Treibstoff und Öl auf.

Für das Betanken des Fahrzeugs erhielt der Mitarbeiter Tankkarten. Der Angestellte nutzte diese Karten allerdings nicht nur für den Firmenwagen, sondern auch für seine privaten Fahrzeuge, woraufhin der Arbeitgeber ihn fristlos entließ. Der Mitarbeiter sah die Kündigung als ungültig an, doch das Gericht wies seine Klage ab.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.dr-schmelzer.ceu, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646.

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