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Stephan Schmelzer
Anwaltskanzlei Dr. Schmelzer
Ostberg 3
59229 Ahlen


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Urlaub während krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - Was gilt nach deutschem Recht?

Der Urlaubsanspruch ist ein zentrales Thema des deutschen Arbeitsrechts. Doch was geschieht, wenn ein Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt oder bereits krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist? Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über das Thema und bietet Ratschläge zur taktischen Vorgehensweise.

1. Grundlagen: Urlaub und Krankheit Arbeitsrecht
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Wird der Arbeitnehmer während dieses Urlaubs krank, so unterbricht die Arbeitsunfähigkeit den laufenden Urlaub. Entscheidend hierfür ist die Vorlage eines ärztlichen Attests.

2. Urlaubsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit
Wird ein Arbeitnehmer vor oder während seines Urlaubs krank, hat dies Einfluss auf seinen Urlaubsanspruch:

Krank vor dem Urlaub: Wenn der Arbeitnehmer bereits vor dem geplanten Urlaubsantritt krank wird und arbeitsunfähig geschrieben ist, darf der Arbeitgeber ihm den Urlaub nicht streichen. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen.

Krank während des Urlaubs: Erkrankt der Arbeitnehmer während seines Urlaubs und legt er ein ärztliches Attest vor, werden die durch Krankheit betroffenen Urlaubstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Diese Tage können zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden.

3. Taktische Vorgehensweise bei Krankheit während des Urlaubs
Ärztliches Attest besorgen: Bei Krankheitssymptomen im Urlaub sollte man unverzüglich einen Arzt aufsuchen und sich die Arbeitsunfähigkeit attestieren lassen.

Arbeitgeber informieren: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über die Krankheit und ihre voraussichtliche Dauer zu informieren. Dies gilt auch im Urlaub und auch dann, wenn sich der Arbeitnehmer im Ausland befindet.

Attest beim Arbeitgeber einreichen: Das Attest sollte nach der Rückkehr aus dem Urlaub so schnell wie möglich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Bei einem ausländischen Attest kann der Arbeitgeber eventuell eine Übersetzung oder eine Bestätigung durch einen deutschen Arzt verlangen.

4. Urlaub im Ausland während krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
Hier gilt grundsätzlich dasselbe wie im Inland. Wenn jedoch der Urlaub im Ausland die Genesung verzögert oder gar verhindert, kann der Arbeitgeber den Urlaub verweigern. Bei bereits geplanten Reisen sollte in diesem Fall das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden. Eine offene Kommunikation kann Missverständnisse und mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen verhindern.

5. Urlaub und Langzeitkrankheit
Bei einer Langzeiterkrankung verfällt der Urlaubsanspruch nicht sofort. Nach geltendem EU-Recht und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfällt der Urlaub erst nach 15 Monaten nach Ende des Kalenderjahres, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist. Dies gibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, nach seiner Genesung den Urlaub nachzuholen.

6. Was Arbeitgeber beachten sollten
Arbeitgeber sollten darauf achten, keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen, wenn ein Mitarbeiter während des Urlaubs erkrankt. Wichtig ist, die Vorlage eines Attests abzuwarten und die rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Unberechtigte Kürzungen des Urlaubsanspruchs können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

7. Fazit
Krankheit während des Urlaubs oder vor einem geplanten Urlaub kann für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine komplexe Situation darstellen. Wichtig ist, dass beide Parteien ihre Rechte und Pflichten kennen und dementsprechend handeln. Eine transparente Kommunikation und das Einhalten der rechtlichen Bestimmungen sind essentiell, um Konflikte zu vermeiden.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.dr-schmelzer.com, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
 
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