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Scheidung – die größten Fallstricke kurz erläutert

Eine Scheidung bedeutet nicht nur, dass die Ehegatten ihre Ehe auflösen. Daneben gibt es noch eine ganze Reihe an Punkten die einen Ehepartner zum einen richtig viel Geld kosten und zum anderen aber auch eine Menge an emotionalen Schmerz zufügen können.

Diese Punkte können durch einen Ehevertrag schon im Vorfeld der Ehe oder zumindest im Vorfeld der Scheidung geregelt werden. Rein finanziell betrachtet ist das der häufig preiswertere Weg, doch scheuen sich viele Partner dieses Thema anzusprechen. So müssen diese Punkte eben im Rahmen der Scheidung geklärt werden.

Ein großer Punkt ist hierbei der Zugewinnausgleich.
Im Rahmen des Zugewinnausgleiches werden die beiden Vermögensmassen der Eheleute gegenüber gestellt und derjenige der mehr hat, muss die Hälfte vom dem Überschuss dem anderen Partner abgeben. Tatsächlich ist das aber nicht so einfach wie es sich anhört, denn es gibt eine kaum endende Liste an Positionen, die von dem eigenen Endvermögen zuvor in Abzug gebracht werden können. Eine der größten Positionen ist das Vermögen, das der Ehepartner schon zu Begin der Ehe hatte. Ebenso vorweg abziehbar sind alle die Positionen, die der Ehepartner aufgrund eines Erbfalles erhalten hat, auch wenn dieser Erbfall während der Ehe erfolgte.
Zu großen Ungerechtigkeiten führt auch immer wieder der Umstand wenn einer der Ehegatten in die Ehe mit Schulden gegangen ist. Der Ausgleich solcher Schulden ist zwar wirtschaftlich ein großer Gewinn, doch scheidungsrechtlich bis zum 01.09.2009 nicht vorhanden. Ab dem 01.09.2009 wird sich dies in einigen Scheidungsverfahren - nicht in allen - ändern.
Bei einer Scheidung geht es daher von beiden Seiten darum, welche Positionen in den Zugewinn hinein- und welche herausgerechnet werden können.
So kann aber gerade eine fundiert vorbereitete Scheidung für den anderen Ehepartner zum reinen Desaster werden. Das fängt an bei der frühzeitigen Plünderung der Konten und geht bis hin zur Leerräumung der Wohnung. Hat der andere Ehepartner jedoch einen entsprechenden Argwohn, kann er sich auch recht einfach gegen solche Machenschaften schützen, z.B. indem er sich frühzeitig die Beweise gerichtsfest sichert. In beiden Fällen ist dringend geraten die Unterstützung eines Familienrechtlers in Anspruch zu nehmen. Hier reicht häufig schon eine günstige Erstberatung.

Zum 01.09.2009 wird sich auch noch die Verfahrensweise im Versorgungsausgleich, d.h. die Aufteilung der Rentenanwartschaften, ändern.

Ein weiterer Punkt ist der Unterhalt für den Ehepartner und die Kinder. Diesen beschäftigt die Parteien oft noch Jahre und Jahrzehnte nach der Scheidung, wobei häufig das erste Verfahren prägend für alle weiteren Verfahren ist. Deshalb ist bei dem ersten Verfahren besondere Sorgfalt geboten.
Bei der Frage des Unterhaltes geht es zunächst um die Festlegung des Einkommens. Hier muss auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld (wenn es ein solches noch gibt) mit berücksichtigt werden. Doch auch hier ist die Reihe der Möglichkeiten einige Abzugspositionen geltend zu machen sehr lang. Andererseits ist von Seiten der Berechtigten immer genau zu prüfen, ob die Abzugspositionen auch tatsächlich zum Abzug berechtigen. In Ausnahmefällen können z.B. sogar die Kosten für die Anschaffung eines PKW´s nach der Scheidung in Abzug gebracht werden.
In jedem Fall ist die, insbesondere nacheheliche, Erwerbsobliegenheit genau zu prüfen.
Die Unterhaltslast kann auch noch für die Erben über den Tod des Pflichtigen hinaus gelten.

Immer verbissener wird auch der Kampf um das Sorge- und Umgangsrecht geführt. Leider häufig zu Lasten der Kinder. Doch hier ist es umso wichtiger, nicht durch voreilige Erklärungen Fakten für die Zukunft zu schaffen, die regelmäßig nur noch in Ausnahmefällen wieder abgeändert werden können.

Rechtsanwalt
Mag. rer. publ. Johannes Hakes
Preußischer Hut 29
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RA Mag. rer. publ. Hakes ist zugl. auch Fachanwalt für Familienrecht u. anerkannter Streitschlichter.

Schwerpunkte: Familienrecht & Arbeitsrecht

 
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