Kryptobörsen: Schadensersatzanspruch bei Verlust
In den letzten Jahren sind Kryptobörsen immer beliebter geworden. Nutzer können dort digitale Währungen wie Bitcoin, Ethereum oder Dogecoin kaufen, verkaufen und handeln. Doch nicht immer läuft alles reibungslos ab. Immer wieder kommt es zu Verlusten von Kryptowerten, sei es durch Hackerangriffe, technische Pannen oder fehlerhaftes Verhalten der Börsen selbst.
In diesem Artikel soll es um den Schadensersatzanspruch von Nutzern von Kryptobörsen bei Verlust ihrer Kryptowerte gehen. Dabei wird insbesondere auf die taktischen Vorgehensweise eingegangen, da es kaum gesetzliche Regelungen zu diesem Thema gibt und die meisten Börsen im Ausland ansässig sind.
Rechtsgrundlagen
Grundsätzlich ist der Schadensersatzanspruch von Nutzern von Kryptobörsen nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu beurteilen. Demnach ist derjenige, der einen Schaden verursacht hat, verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.
Im Fall von Kryptobörsen kommt es daher darauf an, ob die Börse durch ihr Verhalten einen Schaden bei den Nutzern verursacht hat. Dies kann der Fall sein, wenn die Börse
durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten den Verlust der Kryptowerte herbeigeführt hat,
ihre vertraglichen Pflichten gegenüber den Nutzern verletzt hat, oder
ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat.
Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
Ein grob fahrlässiges Verhalten liegt vor, wenn die Börse die im Verkehr erforderlichen Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Börse keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen gegen Hackerangriffe getroffen hat oder wenn sie die Kryptowerte der Nutzer nicht ausreichend geschützt hat.
Ein vorsätzliches Verhalten liegt vor, wenn die Börse den Verlust der Kryptowerte bewusst und gewollt herbeigeführt hat. Dies ist jedoch in der Praxis eher selten der Fall.
Vertragsverletzung
Die Börse kann auch durch eine Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten gegenüber den Nutzern einen Schadenersatzanspruch auslösen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Börse eine vertragliche Garantie für die Sicherheit der Kryptowerte abgegeben hat oder wenn sie sich verpflichtet hat, die Kryptowerte der Nutzer zu bestimmten Bedingungen zu verwahren.
Sorgfaltspflichtverletzung
Schließlich kann die Börse auch durch eine Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten einen Schadenersatzanspruch auslösen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Börse die Kryptowerte der Nutzer nicht ausreichend vor Verlusten durch Hackerangriffe oder technische Pannen geschützt hat.
Taktische Vorgehensweise
Die taktische Vorgehensweise bei einem Schadensersatzanspruch gegen eine Kryptobörse ist in der Regel schwierig. Dies liegt daran, dass es kaum gesetzliche Regelungen zu diesem Thema gibt und die meisten Börsen im Ausland ansässig sind.
In der Praxis ist es daher wichtig, sich von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen. Dieser kann die Chancen eines Schadensersatzanspruchs prüfen und die nötigen Schritte einleiten.
Folgende Punkte sollten bei der taktischen Vorgehensweise berücksichtigt werden:
Sammelklage: In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Sammelklage gegen die Kryptobörse einzureichen. Dies erhöht die Chancen auf einen Erfolg, da die Kosten einer Klage für jeden einzelnen Kläger geringer sind.
Internationales Recht: Da die meisten Kryptobörsen im Ausland ansässig sind, kann es erforderlich sein, das internationale Recht zu berücksichtigen. In diesem Fall ist es wichtig, einen Anwalt zu wählen, der sich mit dem internationalen Recht auskennt.
Schadensersatzforderung: Die Schadensersatzforderung sollte sorgfältig ermittelt werden. Dazu sollte der Wert der verlorenen Kryptowerte zum Zeitpunkt des Verlusts ermittelt werden. Außerdem sollten weitere Schäden berücksichtigt werden, die durch den Verlust der Kryptowerte entstanden sind, beispielsweise Zinsverluste oder Kosten für die Neuanschaffung von Kryptowerten.
Fazit
Der Schadensersatzanspruch von Nutzern von Kryptobörsen bei Verlust ihrer Kryptowerte ist ein komplexer Bereich. Die taktische Vorgehensweise ist in der Regel schwierig, da es kaum gesetzliche Regelungen zu diesem Thema gibt und die meisten Börsen im Ausland ansässig sind. In der Praxis ist es daher wichtig, sich von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen.
Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.dr-schmelzer.com, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646.
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