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Stephan Schmelzer
Anwaltskanzlei Dr. Schmelzer
Ostberg 3
59229 Ahlen


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Freelancer im Arbeitsrecht

Freelancer sind Selbstständige, die für verschiedene Auftraggeber Aufträge übernehmen. Sie sind nicht fest angestellt und haben daher keine Arbeitnehmerrechte. Allerdings gibt es einige arbeitsrechtliche Regelungen, die auch für Freelancer gelten.

Arbeitsschutz

Freelancer haben ein Recht auf Arbeitsschutz. Das bedeutet, dass sie vor Gefahren am Arbeitsplatz geschützt werden müssen. Dazu gehört beispielsweise der Schutz vor Lärm, Gefahrstoffen und körperlicher Überlastung. Freelancer müssen auch über die Risiken ihrer Arbeit informiert werden und müssen über die notwendigen Schutzmaßnahmen verfügen.

Kündigung

Freelancer haben kein Recht auf Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass ihre Auftraggeber sie jederzeit kündigen können. Allerdings gibt es einige Kündigungsschutzregelungen, die auch für Freelancer gelten. Dazu gehört beispielsweise der Kündigungsschutz für Schwangere, Mütter und Eltern.

Steuern

Freelancer sind für ihre Steuern selbst verantwortlich. Sie müssen ihre Einnahmen und Ausgaben regelmäßig versteuern. Freelancer können sich als Kleinunternehmer oder als Freiberufler registrieren. Als Kleinunternehmer haben sie bestimmte Steuervorteile. Als Freiberufler haben sie bestimmte Rechte und Pflichten.

Sozialversicherung

Freelancer sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung pflichtversichert. Sie können sich jedoch freiwillig versichern. Freelancer können sich auch in einer privaten Krankenversicherung versichern.

Rechtsschutz

Freelancer haben ein Recht auf Rechtsschutz. Sie können sich bei Rechtsstreitigkeiten von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Freelancer können sich auch an eine Rechtsschutzversicherung wenden.

Berufsverbände

Es gibt verschiedene Berufsverbände für Freelancer. Diese Verbände bieten ihren Mitgliedern Unterstützung und Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen. Sie bieten auch Weiterbildungsangebote und Networking-Möglichkeiten.

Fazit

Freelancer haben eine Reihe von arbeitsrechtlichen Rechten. Allerdings sind diese Rechte nicht so umfassend wie die Rechte von Arbeitnehmern. Freelancer sollten sich über ihre Rechte informieren und diese Rechte auch gegenüber ihren Auftraggebern geltend machen.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.dr-schmelzer.eu, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
 
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