Anmeldung der Elternzeit und ihr Kündigungsschutz
Elternzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Freistellung von der Arbeit, um sich um ihre Kinder zu kümmern. Elternzeit kann bis zu drei Jahre in Anspruch genommen werden und kann in Teilzeit oder Vollzeit genommen werden.
Der Anspruch auf Elternzeit besteht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens ein Kind haben und mindestens ein Jahr in dem Betrieb beschäftigt sind, in dem sie Elternzeit nehmen wollen. Der Anspruch auf Elternzeit gilt auch für Adoptiv- und Pflegeeltern.
Um Elternzeit zu beantragen, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich informieren (Beispiel folgt nach).
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Arbeitgebers],
hiermit beantrage ich Elternzeit für mein Kind [Name des Kindes]. Ich möchte Elternzeit ab [Beginn der Elternzeit] bis [Ende der Elternzeit] in Anspruch nehmen.
Ich möchte Elternzeit in Vollzeit nehmen.
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber schriftlich einzureichen ist. Der Antrag kann formlos erfolgen.
In der schriftlichen Mitteilung muss der Beginn und die Dauer der Elternzeit sowie der Umfang der Arbeitszeit angegeben werden.
Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber darf eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer während der Elternzeit nur aus einem wichtigen Grund kündigen. Ein wichtiger Grund ist beispielsweise, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer das Vertrauen des Arbeitgebers schwerwiegend verletzt hat oder wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist.
Wenn der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer während der Elternzeit kündigt, ist die Kündigung unwirksam. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann gegen die Kündigung gerichtlich vorgehen und Schadensersatz verlangen.
Taktische Vorgehensweise bei der Anmeldung der Elternzeit
Bei der Anmeldung der Elternzeit ist es wichtig, einige taktische Punkte zu beachten. So sollte die Elternzeit so früh wie möglich angemeldet werden, um einen Rechtsanspruch auf Elternzeit zu erlangen. Außerdem sollte die Elternzeit so lange wie möglich beantragt werden, um den Kündigungsschutz zu genießen.
Es ist auch möglich, Elternzeit in Teilzeit zu nehmen. Dies kann eine gute Möglichkeit sein, um den Beruf und die Familie zu vereinbaren.
Wenn der Arbeitgeber die Elternzeit nicht akzeptiert, sollte die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich schriftlich an den Arbeitgeber wenden und auf den Anspruch auf Elternzeit hinweisen. Wenn der Arbeitgeber die Elternzeit weiterhin nicht akzeptiert, sollte die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich an die Arbeitsschutzbehörde wenden.
Fazit
Elternzeit ist ein wichtiger Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich bei der Anmeldung der Elternzeit an die gesetzlichen Vorgaben halten und taktische Punkte beachten. Wenn der Arbeitgeber die Elternzeit nicht akzeptiert, sollte die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich an die Arbeitsschutzbehörde wenden.
Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.dr-schmelzer.eu, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646.
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