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Stephan Schmelzer
Anwaltskanzlei Dr. Schmelzer
Ostberg 3
59229 Ahlen


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Die Probezeit im Arbeitsrecht

Die Probezeit ist eine Zeitspanne zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, in der sich sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber gegenseitig kennenlernen können. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Die Probezeit ist im deutschen Arbeitsrecht nicht zwingend vorgeschrieben, aber sie ist sehr verbreitet. Die Dauer der Probezeit darf maximal sechs Monate betragen. Bei Auszubildenden darf die Probezeit bis zu vier Wochen betragen.

Die Probezeit dient dazu, dass sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer gegenseitig kennenlernen können. Der Arbeitgeber kann in dieser Zeit feststellen, ob der Arbeitnehmer für die Stelle geeignet ist und ob er in das Team passt. Der Arbeitnehmer kann in dieser Zeit feststellen, ob ihm die Arbeit gefällt und ob er mit dem Arbeitgeber und den Kollegen zurechtkommt.

Wenn sich der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer während der Probezeit für eine Kündigung entscheidet, muss er dies dem anderen Teil schriftlich mitteilen. Die Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit zwei Wochen.

Die Probezeit ist eine wichtige Zeit für beide Parteien. Es ist wichtig, dass sich beide Seiten während dieser Zeit fair und respektvoll miteinander umgehen. Wenn es während der Probezeit Probleme gibt, sollte man diese offen ansprechen und versuchen, eine Lösung zu finden. Wenn dies nicht möglich ist, kann man das Arbeitsverhältnis jederzeit kündigen.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.dr-schmelzer.com, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646.

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