Urlaubsabgeltung im Arbeitsrecht
Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist ein Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung eines Geldbetrages, wenn er seinen gesetzlichen Urlaubsanspruch nicht oder nicht vollständig in Anspruch nehmen konnte. Der Anspruch entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Arbeitnehmer noch Resturlaubsansprüche hat.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für den Urlaubsabgeltungsanspruch ist § 7 Abs. 4 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Danach hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs, der nicht genommen werden kann, wenn das Arbeitsverhältnis endet.
Höhe des Urlaubsabgeltungsanspruchs
Die Höhe des Urlaubsabgeltungsanspruchs entspricht der Höhe des Urlaubsentgelts, das der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er den Urlaub genommen hätte. Das Urlaubsentgelt setzt sich zusammen aus dem regelmäßigen Arbeitslohn und den Zuschlägen, die der Arbeitnehmer für Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit erhält.
Ausschlussfrist
Der Urlaubsabgeltungsanspruch muss innerhalb von drei Jahren nach dem Ende des Urlaubsjahres geltend gemacht werden. Wird der Anspruch nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht, erlischt er.
Ausnahmeregelungen
Es gibt einige Ausnahmeregelungen, die die Verjährung des Urlaubsabgeltungsanspruchs verlängern können. So kann beispielsweise die Verjährung gehemmt werden, wenn der Arbeitnehmer die Geltendmachung des Anspruchs durch Krankheit oder andere unvorhergesehene Ereignisse verhindert wird.
Rechtsfolgen der Verjährung
Wird der Urlaubsabgeltungsanspruch verjährt, kann der Arbeitnehmer den Anspruch nicht mehr geltend machen. Der Arbeitgeber ist dann nicht verpflichtet, den Anspruch zu erfüllen.
Fazit
Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist ein wichtiger Anspruch für Arbeitnehmer. Er sichert Arbeitnehmern den Anspruch auf Entgelt für den Urlaub, den sie nicht nehmen können. Der Anspruch muss innerhalb von drei Jahren nach dem Ende des Urlaubsjahres geltend gemacht werden.
Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.dr-schmelzer.com, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646.
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