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Stephan Schmelzer
Anwaltskanzlei Dr. Schmelzer
Ostberg 3
59229 Ahlen


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Überblick: Die Verjährung im deutschen Strafrecht

Die Verjährung ist ein Rechtsinstitut, das die Durchsetzbarkeit von Strafansprüchen begrenzt. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann der Täter nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.

Die Verjährung ist ein sehr wichtiges Rechtsinstitut, da sie Rechtssicherheit für Täter und Opfer schafft. Täter können sich darauf verlassen, dass sie nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr für Straftaten zur Rechenschaft gezogen werden können. Opfer müssen sich darauf einstellen, dass die Täter nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden können.

Die Verjährungsfristen im deutschen Strafrecht sind gesetzlich geregelt. Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. Es gibt jedoch auch kürzere und längere Verjährungsfristen. Die Verjährungsfristen für bestimmte Straftaten sind in den §§ 78 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt.

Einige Beispiele für kurze Verjährungsfristen:

Mord: 30 Jahre
Totschlag: 20 Jahre
Raub: 15 Jahre
Körperverletzung mit Todesfolge: 15 Jahre
Einige Beispiele für lange Verjährungsfristen:

Freiheitsberaubung: 20 Jahre
sexuelle Nötigung: 20 Jahre
schwere Brandstiftung: 20 Jahre
Die Verjährung kann unter bestimmten Voraussetzungen unterbrochen werden. Eine Unterbrechung der Verjährung führt dazu, dass die Verjährungsfrist neu beginnt. Die Verjährung kann durch folgende Ereignisse unterbrochen werden:

Einleitung eines Strafverfahrens
Verurteilung
Vollstreckung einer Strafe
Amnestie
Die Verjährung kann auch gehemmt werden. Eine Hemmung der Verjährung führt dazu, dass die Verjährungsfrist nicht weiterläuft. Die Verjährung kann durch folgende Ereignisse gehemmt werden:

Flucht des Täters
Krankheit des Täters
Schwangerschaft der Täterin
Die Verjährung kann auch durch Verzicht des Täters erlöschen. Ein Verzicht des Täters auf die Verjährung ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich erklärt wird.

Die Verjährung ist ein komplexes Rechtsinstitut. Wenn Sie Fragen zur Verjährung haben, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

Verjährung im Strafrecht: Die wichtigsten Punkte
Die Verjährung ist ein Rechtsinstitut, das die Durchsetzbarkeit von Strafansprüchen begrenzt.
Der Verjährungszeitraum beginnt, sobald die Tat begangen wurde und der Täter Kenntnis von der Tat erlangt hat.
Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann der Täter nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.
Die Verjährungsfristen im deutschen Strafrecht sind gesetzlich geregelt.
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre.
Es gibt jedoch auch kürzere und längere Verjährungsfristen.
Die Verjährung kann unter bestimmten Voraussetzungen unterbrochen werden.
Die Verjährung kann auch gehemmt werden.
Die Verjährung kann auch durch Verzicht des Täters erlöschen.
Die Verjährung ist ein komplexes Rechtsinstitut.
Wenn Sie Fragen zur Verjährung haben, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.dr-schmelzer.com, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646.

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