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Stephan Schmelzer
Anwaltskanzlei Dr. Schmelzer
Ostberg 3
59229 Ahlen


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Verlust des Führerscheins durch Unfallflucht

Unfallflucht ist ein Straftatbestand, der in § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt ist. Wer bei einem Verkehrsunfall, bei dem ein Mensch getötet oder verletzt wird, Fahrerflucht begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Welche Folgen hat Unfallflucht?

Unfallflucht hat nicht nur strafrechtliche, sondern auch verkehrsrechtliche Folgen. Wer Fahrerflucht begeht, kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro, einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten und einem Punkt in Flensburg belegt werden. In besonders schweren Fällen kann der Führerschein auch entzogen werden.

Was ist zu tun, wenn man eine Unfallflucht begangen hat?

Wenn man eine Unfallflucht begangen hat, sollte man sich sofort bei der Polizei melden. Außerdem sollte man sich an einen Rechtsanwalt wenden, um sich beraten zu lassen. Ein Rechtsanwalt kann helfen, die Folgen der Unfallflucht zu minimieren.

Taktische Vorgehensweise bei Unfallflucht

Wenn Sie eine Unfallflucht begangen haben, sollten Sie folgende Schritte befolgen:

Rufen Sie sofort die Polizei.
Bleiben Sie am Unfallort stehen.
Versichern Sie sich, dass niemand verletzt ist.
Rufen Sie einen Abschleppdienst.
Melden Sie den Unfall Ihrer Versicherung.
Holen Sie sich einen Rechtsanwalt.
Es ist wichtig, dass Sie sich bei einer Unfallflucht sofort an die Polizei wenden. Die Polizei wird den Unfall aufnehmen und die Ermittlungen aufnehmen. Wenn Sie nicht an der Unfallstelle bleiben, können Sie wegen Fahrerflucht verurteilt werden.

Sie sollten auch am Unfallort stehen bleiben. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie den Unfallort verlassen, können Sie ebenfalls wegen Fahrerflucht verurteilt werden.

Sie sollten sich vergewissern, dass niemand verletzt ist. Wenn es Verletzte gibt, müssen Sie Erste Hilfe leisten und einen Rettungswagen rufen.

Sie sollten den Unfall Ihrer Versicherung melden. Ihre Versicherung wird die Kosten des Unfalls übernehmen.

Sie sollten sich einen Rechtsanwalt nehmen. Ein Rechtsanwalt kann Sie bei den rechtlichen Folgen der Unfallflucht beraten und vertreten.

Fazit

Unfallflucht ist eine Straftat, die zu hohen Strafen führen kann. Wenn Sie eine Unfallflucht begangen haben, sollten Sie sich sofort bei der Polizei melden und/oder einen Rechtsanwalt konsultieren.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.dr-schmelzer.com, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
 
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