Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Fortzahlung seines Arbeitsentgelts, wenn er durch Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert ist. Der Anspruch besteht für sechs Wochen, beginnend mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
Er ist arbeitsunfähig.
Die Arbeitsunfähigkeit ist durch Krankheit verursacht.
Er hat mindestens vier Wochen ununterbrochen im Betrieb gearbeitet.
Er ist nicht arbeitsunfähig wegen einer Verletzung, die er sich vorsätzlich selbst zugefügt hat.
Er ist nicht arbeitsunfähig wegen einer Krankheit, die durch eine vorsätzliche Straftat verursacht wurde.
Höhe der Entgeltfortzahlung
Die Höhe der Entgeltfortzahlung entspricht dem letzten Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers. Ausgenommen sind jedoch Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Teilzeitarbeit
Arbeitnehmer, die Teilzeit arbeiten, haben ebenfalls Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Höhe der Entgeltfortzahlung richtet sich dabei nach dem Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei mehreren Arbeitgebern
Arbeitnehmer, die bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung von jedem Arbeitgeber. Der Anspruch richtet sich dabei nach der Dauer der Arbeitsunfähigkeit und dem Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer bei jedem Arbeitgeber verdient.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Auszubildenden
Auszubildende haben ebenfalls Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Höhe der Entgeltfortzahlung richtet sich dabei nach dem Ausbildungsvertrag.
Beendigung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung endet, wenn die Arbeitsunfähigkeit endet. Der Anspruch endet auch, wenn das Arbeitsverhältnis endet.
Ausnahmen vom Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Es gibt einige Ausnahmen vom Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dazu gehören:
Krankheit in der Probezeit
Krankheit während einer Elternzeit
Krankheit während einer Freistellung
Krankheit wegen einer Berufskrankheit
Krankheit wegen einer Arbeitsunfall
Anzeige der Arbeitsunfähigkeit
Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber auch den voraussichtlichen Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit mitteilen.
Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit
Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Die Bescheinigung kann vom Arzt, vom Betriebsarzt oder vom Gesundheitsamt ausgestellt werden. Die Bescheinigung muss den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit sowie die Diagnose der Krankheit enthalten.
Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Entgeltfortzahlungsvorschriften
Verstößt der Arbeitgeber gegen die Entgeltfortzahlungsvorschriften, kann der Arbeitnehmer Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatz richtet sich nach dem Verdienstausfall, den der Arbeitnehmer erlitten hat.
Fazit
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein wichtiger sozialer Schutz für Arbeitnehmer. Sie sichert den Arbeitnehmern ein Einkommen, wenn sie durch Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert sind.
Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.dr-schmelzer.com, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646.
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