Lieferkettengesetz: Ein Überblick
Das Lieferkettengesetz ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren Lieferketten zu verhindern. Das Gesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Deutschland oder mehr als 15.000 Mitarbeitern weltweit.
Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, ein Risikomanagementsystem einzurichten und zu betreiben. Dieses System soll es Unternehmen ermöglichen, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu bewerten und zu verhindern. Unternehmen müssen auch ein Verfahren einrichten, um Beschwerden von Betroffenen entgegenzunehmen und zu bearbeiten.
Verletzt ein Unternehmen das Lieferkettengesetz, kann es von Behörden mit Bußgeldern bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes belegt werden.
Taktische Vorgehensweise für Unternehmen
Für Unternehmen ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Lieferkettengesetz auseinanderzusetzen und ein Risikomanagementsystem einzurichten. Hier sind einige Tipps für eine taktische Vorgehensweise:
Identifizieren Sie Ihre Lieferkette. Unternehmen müssen zunächst ihre gesamte Lieferkette identifizieren, einschließlich aller direkten und indirekten Lieferanten.
Bewerten Sie die Risiken in Ihrer Lieferkette. Anschließend müssen Unternehmen die Risiken in ihrer Lieferkette bewerten, einschließlich der Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden.
Erstellen Sie ein Risikomanagementsystem. Unternehmen müssen ein Risikomanagementsystem einrichten und betreiben, das es ihnen ermöglicht, die identifizierten Risiken zu bewältigen.
Implementieren Sie Ihr Risikomanagementsystem. Anschließend müssen Unternehmen ihr Risikomanagementsystem implementieren und sicherstellen, dass es ordnungsgemäß funktioniert.
Prüfen Sie Ihr Risikomanagementsystem regelmäßig. Unternehmen müssen ihr Risikomanagementsystem regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Das Lieferkettengesetz ist eine große Herausforderung für Unternehmen. Allerdings bietet das Gesetz auch eine Chance für Unternehmen, ihre Lieferketten zu verantwortungsvoller zu gestalten und Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu verhindern.
Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.dr-schmelzer.com, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646.
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