Zur Notwendigkeit der deutlichen Erhöhung des Mindestlohns
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Zur Notwendigkeit der deutlichen Erhöhung des Mindestlohns
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Die Mindestlohnkommission hat beschlossen, den Mindestlohn zum 1. Januar 2024 um 41 Cent auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro zu erhöhen. Das betrifft rund 5,8 Millionen Beschäftigte, bzw. rund 17,8 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland. Grade die Menschen im Niedriglohnbereich trifft die hohe Inflationsrate besonders, denn Sie müssen einen überdurchschnittlich hohen Anteil ihres Einkommens für Lebensmittel und Energie ausgeben und verlieren damit mehr als alle anderen an Kaufkraft. Wenn der Mindestlohn lediglich entsprechend der Empfehlung der sog. Mindestlohnkommission steigt, verschärft dies die soziale Ungleichheit in Deutschland noch mehr. Berechtigt und richtig fordern DGB, der Paritätische und andere die Anhebung des Mindestlohns auf mind. 14 Euro.
Laut Spiegel (30.6.2023) arbeiten nirgendwo sonst in Deutschland so viele Menschen zum Mindestlohn wie in jenem Landkreis Sonneberg (erschreckende 44 Prozent), wo gerade ein AfD-Kandidat zum Landrat gewählt wurde. Wenn weiter versucht wird, die Löhne so niedrig wie möglich zu halten, besteht die deutliche Gefahr, dass die Gesellschaft weiter auseinander driftet und AfD und rechtpopulistische Bewegungen weiteren Auftrieb bekommen.
Arbeiten muss sich wieder lohnen. Daher muss der Mindestlohn deutlich angehoben werde. Die Anhebung hat grundsätzlich per Gesetz zu erfolgen!
Ein deutlich höherer Mindestlohn wäre für viele Niedriglohnbranchen auch eine Chance, dem zunehmenden Arbeitskräftemangel zu begegnen.
2. Arbeitshilfe “Energiearmut”
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Mit der Arbeitshilfe “Energiearmut” möchte der Fachausschuss Schuldner- und Insolvenzberatung der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtshilfe in Bayern (LAG Ö|F) einen umfassenden Überblick über die unterschiedlichsten Facetten in Zusammenhang mit Energiekosten – Energieschulden und Energiearmut geben. (Stand: Mai 2023).
Download: https://t1p.de/cuv74
Siehe dazu auch die Infos unter: www.energie-hilfe.org
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Der Leitfaden SGB II/SGB XII – herausgegeben von Harald Thomé
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Die neue, 32. Auflage des Ratgeberwerks 2023/2024 erscheint im Juli 2023 erstmals im Nomos Verlag. Die Regelungen des „neuen Bürgergelds“ sind darin selbstverständlich berücksichtigt.
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3. BA hat eine Reihe neuer Weisungen zum SGB II herausgegeben /Anpassungen zum Bürgergeldgesetz ab 1.7.2023
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Die BA hat eine Reihe von Fachlichen Weisungen veröffentlicht, die Wichtigsten sind:
FW zu §§ 11, 11a, 11b SGB II / Änderungen Einkommensanrechnung; FW zu § 15 SGB II / Potenzialanalyse und Kooperationsplan; FW zu § 15a SGB II / Informationen zur Ausgestaltung des Schlichtungsverfahrens; FW zu § 16 SGB II iVm 81 SGB III / Förderung der beruflichen Weiterbildung; FW zu § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 81 SGB III / FAQ: Aufstiegsfortbildungen im SGB II; FW zu § 16j SGB II / Bürgergeldbonus; FW zu 16k SGB II / Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II; FW zu 31, 31a, 31b SGB II / Pflichtverletzungen im Bürgergeld / Sanktionen; FW zu 37 SGB II /Antragserfordernis; FW zu § 56 SGB II /Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit und FW Umsetzung der Deutschförderung: Integrationskurse und Berufssprachkurse.
Die Weisung gibt es unter den entsprechenden Paragraphen hier zu finden: https://t1p.de/buca
4. Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: Neue Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung (§ 16g) statt Ausbildungsduldung ist beschlossen
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GGUA: Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ beschlossen. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf (20/6500) durch die Regierungsfraktionen sind noch einige wichtige Änderungen eingefügt worden. Diese finden sich in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses (20/7394). Ohne hier auf viele weitere wichtige Punkte einzugehen: Ein zentraler Punkt ist darin die Einführung einer neuen Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung für Menschen mit Duldung (§16g), die die bisherige Ausbildungsduldung ersetzen wird. Dies ist im Koalitionsvertrag verabredet und grundsätzlich sehr zu begrüßen. Allerdings ist diese Gesetzesänderung wohl mit allzu heißer Nadel gestrickt worden. Dabei sind einige Folgen offensichtlich übersehen worden, die erhebliche Verschlechterungen für die Betroffenen bedeuten werden: In dieser Form wird die neue Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung nicht funktionieren!
Mehr Infos: https://t1p.de/q2leg
5. Neuregelungen rund um die Erreichbarkeitsverordnung
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Dadurch dass das BMAS den Entwurf der Erreichbarkeitsverordnung – ErrV viel zu spät vorgelegt hat, ist diese nicht zum 1.7.2023 wirksam. Derzeitiger Rechtsstand ist, es gibt einen Referentenentwurf, dieser ist jetzt auch auf der Seite des BMAS zu finden, https://t1p.de/xe602 , ist aber noch nicht verkündet. Das bedeutet, dass für das gesamte 1. Halbjahr 2023, bis zur Verkündung der Erreichbarkeitsverordnung keine Pflicht zur postalischen Erreichbarkeit besteht. Etwaige dahingehende Leistungskürzungen sind und waren rechtswidrig. Die Pflicht zur postalischen Erreichbarkeit ist keine gesetzliche, sondern eine Verordnungspflicht. Da aber zum 1.1.2023 durch Streichung des § 77 Abs. 1 SGB II (Link zur alten Fassung: https://t1p.de/1m7cs ) der Bezug zur SGB III-Erreichbarkeitsverordnung entfallen ist, gibt es diese Pflicht bis zur Verkündung der neuen Vo nicht.
Besonders kritisch dürfte in der neuen Vo die Regelung sein, nach der in § 6 S. 1 Nr. 1 ErrV – E eine Abwesenheit außerhalb des näheren Bereichs auf Grund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit nur für eine versicherungspflichtige Tätigkeit gelten soll. Das bedeutet, dass Selbstständige, freiberuflich Tätige oder Minijobber*innen sich nicht ohne Zustimmung außerhalb des ort- und zeitnahen Bereichs aufhalten dürfen. Wenn diese Regelung durchkommt, ist dies eine Arbeitsverhinderungsvorschrift.
Zudem bestehen erhebliche rechtliche Zweifel, ob die Verordnungsermächtigung laut § 13 Abs. 3 eine solche Einschränkung erlaubt, denn diese ermächtigt nur zu "näheren Bestimmungen", eine Einschränkung auf nur versicherungspflichtige Tätigkeit ist aber keine "nähere Bestimmung" im Sinne der Verordnungsermächtigung.
Hier die ErrV im Entwurf: https://t1p.de/xe602
6. iff-Überschuldungsreport 2023 veröffentlicht
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Das iff hat die Daten von 78 Schuldnerberatungsstellen für den Überschuldungsreport ausgewertet. Der Überschuldungsreport ermöglicht einen Einblick in die Lebenssituation der Ratsuchenden und trägt dazu bei, die Bedürfnisse und Bedarfe der überschuldeten Personen in Deutschland systematisch zu erfassen und sichtbar zu machen. Denn Schuldenreport gibt es hier: https://t1p.de/ga6ui
Dazu passend: PM des Statistischen Bundesamtes: Eine überschuldete Person, die im Jahr 2022 die Hilfe einer Beratungsstelle in Anspruch genommen hat, hatte durchschnittlich 30 940 Euro Schulden. Das war das 26-Fache des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens aller durch Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen beratenen Personen in Deutschland (1 189 Euro). Mehr Infos dazu: https://t1p.de/etxor
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7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.
- 06./07. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 22./23. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 27./28. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 11./12. Dez. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq
8. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 21./22. Aug. 2023 als Online-Seminar
- 13./14. Nov. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2
9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden: Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt
- 20./21. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 04./05. Dez. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq
10. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 21. Sept. 2023 als Online-Seminar
- 14. Dez. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily
11. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 12. Dez. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu
12. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.
Diese findet statt
- 04. Aug. 2023 als Online-Seminar
- 15. Sept. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n
13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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In diesem eintägigen Online-Seminar geht es um die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II. Welche Ansprüche bestehen, insbesondere auch die Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz ab 1.7.2023 und wie Leistungsansprüche Durchgesetzt werden können.
Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:
- 18. Aug. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef
14. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 20. Okt. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p
15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
- 10./11. Juli 2023 als Präsenzseminar in München
- 28./28. August 2023 als Online-Seminar
- 16./17. Oktober 2023 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9
16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 13. September 2023 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge
17. Änderungen durch das Bürgergeldgesetz – sozialrechtliche Maßnahmen gegen Energiearmut
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Wegen großer Nachfrage führt mein Kollege Frank Jäger ein weiteres Fachseminar durch, das sich den beiden aktuellen Themen mit besonderer Relevanz für die Beratung und Unterstützung einkommensarmer Menschen widmet.
In der Fortbildung sollen die wesentlichen Änderungen durch das Bürgergeldgesetz vorgestellt und deren Auswirkung auf die Leistungsgewährung und die Situation der Leistungsberechtigten untersucht werden. Aktueller Schwerpunkt des Seminars werden die Neuerungen zur Berücksichtigung von Einkommen und bei den Eingliederungsleistungen bilden, die im SGB II zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Das Seminar bietet Gelegenheit, Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung und Problembereiche des neuen Bürgergeldes auszutauschen.
Mit den steigenden Energiepreisen wachsen Existenzängste und die Sorge vieler Menschen, wie die Energieversorgung der Wohnung dauerhaft sichergestellt werden kann. Nach den „Entlastungspaketen“ des vergangenen Jahres mit wenig zielgerichteten Maßnahmen, stehen nun einige sozialrechtliche Instrumente zur Verfügung, um explodierende Kosten für Heizung und Strom im Rahmen des Leistungsbezugs sowie durch Gewährung von Beihilfen und Darlehen abzufedern. Diese rechtlichen Möglichkeiten werde ich im Rahmen des Seminars vorstellen und diskutieren.
- 14. September 2023 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/k7ztg
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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