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BMAS legt Entwurf der SGB II - Erreichbarkeitsverordnung vor

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. BMAS legt Entwurf der SGB II - Erreichbarkeitsverordnung vor
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Das BMAS hat einen Entwurf der SGB II-Erreichbarkeitsverordnung vorgelegt, diese soll dann den Namen "ErrV" erhalten. Diese Erreichbarkeitsverordnung enthält einige wirklich gute Änderungen, im Kern: Wegfall der persönlichen postalischen Erreichbarkeit, Ausweitung des orts- und zeitnahen Bereichs und weitere wichtige Gründe für Unerreichbarkeit Leistungsbeziehender.

Grade der erste Punkt, der Wegfall der persönlichen postalischen Erreichbarkeit wird erhebliche Bedeutung haben, da nunmehr Behördenpost nicht mehr persönlich in Empfang genommen werden muss, sondern nun auch von Dritten. Die Behördenpost kann dann den Betreffenden digital übersandt werden. Das wird eine Riesenerleichterung insbesondere für wohnungslose und obdachlose Menschen bedeuten. Die Stellen zur postalischen Erreichbarkeit dieser Personengruppen könnten ihren Servicebereich dadurch deutlich ausweiten.

Bemerkenswert ist aber, dass das BMAS in allen SGB II/SGB XII - Änderungen der letzten Jahre Tacheles immer im Rahmen der sog. Verbändeanhörung um vorherige Stellungnahme gebeten hatte. Von dieser Möglichkeit hat Tacheles immer ausgiebig Gebrauch gemacht und einige der Anmerkungen von Tacheles haben so auch Eingang in die Gesetzesänderungen gefunden. Dieses Mal wurde Tacheles nicht um Stellungnahme gefragt. Wir stellen uns schon die Frage warum und werden diese auch dem BMAS stellen. Derweilen entsteht der Eindruck, dass sachkundige Kritik und auch Anregung nicht gewünscht sind?
Den Entwurf der SGB II-Erreichbarkeitsverordnung mit Kurzstellungnahme gibt es auf der Tacheleswebseite unter: https://t1p.de/9c5zb

2. Sachverständige: Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne einen gültigen Fahrschein soll keine Straftat mehr sein
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Bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag, 19. Juni 2023, hat sich die überwiegende Mehrheit der geladenen Sachverständigen dafür ausgesprochen, die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne einen gültigen Fahrschein nicht mehr als Straftat nach § 265a StGB zu ahnden. In einigen Stellungnahmen wurde eine Verortung im Bereich der Ordnungswidrigkeiten vorgeschlagen. Um dem Problem zu begegnen, dass häufig arme und hilfsbedürftige Menschen und Obdachlose, die sich weder die Fahrkarte noch eine Strafzahlung leisten können, von sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen betroffen sind, plädierten mehrere Sachverständige für die Senkung der Fahrpreise und die Schaffung eines kostenfreien öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Grundlage der öffentlichen Anhörung war ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Änderung des Strafgesetzbuchs (20/2081). Darin spricht sich die Fraktion dafür aus, das Fahren ohne Ticket künftig nicht mehr als Straftat zu behandeln. Wie die Abgeordneten schreiben, sei die in Paragraf 265a des Strafgesetzbuches („Beförderungserschleichung“) enthaltene Strafandrohung nicht verhältnismäßig und widerspreche der Funktion des Strafrechts als letztes Mittel (Ultima-Ratio-Funktion).
Weitere Infos: https://t1p.de/m6adk
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Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten
3. PRO ASYL: Bundesregierung verbreitet fake news zur GEAS-Verordnung
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Im Moment kursiert im Deutschen Bundestag ein Schreiben ohne Briefkopf, das vom Layout und der Argumentation her dem BMI zuzuschreiben ist*. Darin wird gegen die Kritik der Zivilgesellschaft sachfremd und realitätsfern argumentiert. Immer wieder wird behauptet, dass Schutzsuchende mit guten Anerkennungschancen nicht ins Grenzverfahren kommen würden. Z.B. sagte Bundeskanzler Scholz: „Wer hingegen gute Chancen auf Schutz in Europa hat, weil er aus einem Kriegsgebiet kommt oder politisch verfolgt wird, der wird künftig registriert und kann dann in die EU einreisen.“ (zit. nach FR, afp, 23. Juni 2023). Ähnlich haben sich die Ministerinnen Faeser und Baerbock am 8.6.2023 geäußert.

PRO ASYL hat deshalb einen kurzen Faktencheck erstellt, in dem zentralen Aussagen der Regierung die Realität entgegengestellt wird.

Faktencheck von PRO ASYL: https://t1p.de/h535q

4. BVerfG: Niedriglohn für Gefangene ist verfassungswidrig
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Gefangene erhalten derzeit in der Regel weniger als zwei Euro Lohn pro Stunde für ihre Arbeit. Das verstößt gegen das Resozialisierungsgebot, hat das BVerfG entschieden. Die Verfassungsbeschwerden zweier Häftlinge hatten somit Erfolg.
Mehr dazu auf LTO: https://t1p.de/4admm

5. Evident unzureichender Regelbedarf nach dem SGB II für die Jahre 2021 und 2022
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Rechtsanwalt Schulte-Bräucker berichtet über zwei Verfahren, die derzeit beim LSG NRW anhängig sind. Unter den Aktenzeichen L 12 AS 741/23 (Regelbedarf 2021 und L 12 AS 668/23 (Regelbedarf 2022) wird nunmehr durch das Landessozialgericht geprüft, ob die Regelsätze in den Jahren 2021 und 2022 noch ausreichend bemessen sind. Der Kollege trägt verschiedene (zutreffende) Gründe vor, nach denen die Höhe des Regelsatzes für die Jahre 2021 und 2021 als evident unzureichend anzusehen sind.

RA Lars Schulte-Bräucker gibt den Hinweis, dass in Parallelverfahren, in denen es um die Höhe des Regelsatzes geht, ein Antrag auf Ruhendstellen gestellt werden sollte, bis diese beiden Verfahren entschieden sind.
Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass in einem Verfahren bei 4. Senat (!) des BSG, in dem es um eine Nichtzulassungsbeschwerde in Bezug auf die Höhe der Pauschale von 150 EUR in der Coronapandemie ging, vom BSG Prozesskostenhilfe bewilligt wurde.
Das bedeutet, die genannten Verfahren, einschließlich das beim BSG werden interessant. Weitere Infos unter: https://t1p.de/lx52t

6. Empfehlungen des DV zur Ausgestaltung der Kindergrundsicherung
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Aus dem Vorwort: „Die Einführung einer Kindergrundsicherung bietet nach Ansicht des Deutschen Vereins je nach Ausgestaltung die Möglichkeit, Armut bei Kindern effektiver zu bekämpfen, ihre Teilhabemöglichkeiten sicherzustellen und Chancengerechtig­keit zu fördern. Gleichzeitig kann sie dazu beitragen, das System der familienbe­zogenen Transferleistungen zu vereinfachen“.
Daher sollten die Empfehlungen in den Planungen rund um die Kindergrundsicherung unbedingt berücksichtigt werden.
Diese gibt es hier: https://t1p.de/dxcru

7. Neue Weisung der BA zum SGB II
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Die BA hat die Fachlichen Weisungen zu § 44a SGB II - Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit überarbeitet und an die geltende Rechtslage angepasst.
Eine Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen gibt es hier: https://t1p.de/hudjv
Die Weisung gibt es unter § 44a SGB II hier zu finden: https://t1p.de/buca

Kurzer Hinweis: zum 1.7.2023 kommt es im Rahmen der Änderungen rund um das Bürgergeld zu einer Reihe von Änderungen. Es ist nicht im Entferntesten verständlich, warum die dahingehenden Weisungen von der BA nicht oder nur sehr zögerlich veröffentlicht werden.

Kontakt: info@thome-sozialrecht.de
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

- 06./07. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 22./23. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 27./28. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 11./12. Dez. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

9. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 16./17. Okt. 2023 als Online-Seminar
- 13./14. Nov. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden: Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.

Diese findet statt

- 20./21. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 04./05. Dez. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

11. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 21. Sept. 2023 als Online-Seminar
- 14. Dez. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

12. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 03. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 12. Dez. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

13. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.

Diese findet statt

- 04. Aug. 2023 als Online-Seminar
- 15. Sept. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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In diesem eintägigen Online-Seminar geht es um die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II. Welche Ansprüche bestehen, insbesondere auch die Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz ab 1.7.2023 und wie Leistungsansprüche Durchgesetzt werden können.
Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

- 18. Aug. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef

15. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 20. Okt. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

- 10./11. Juli 2023 als Präsenzseminar in München
- 28./28. August 2023 als Online-Seminar
- 16./17. Oktober 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 13. September 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

18. Änderungen durch das Bürgergeldgesetz – sozialrechtliche Maßnahmen gegen Energiearmut
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Wegen großer Nachfrage führt mein Kollege Frank Jäger ein weiteres Fachseminar durch, das sich den beiden aktuellen Themen mit besonderer Relevanz für die Beratung und Unterstützung einkommensarmer Menschen widmet.

In der Fortbildung sollen die wesentlichen Änderungen durch das Bürgergeldgesetz vorgestellt und deren Auswirkung auf die Leistungsgewährung und die Situation der Leistungsberechtigten untersucht werden. Aktueller Schwerpunkt des Seminars werden die Neuerungen zur Berücksichtigung von Einkommen und bei den Eingliederungsleistungen bilden, die im SGB II zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Das Seminar bietet Gelegenheit, Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung und Problembereiche des neuen Bürgergeldes auszutauschen.

Mit den steigenden Energiepreisen wachsen Existenzängste und die Sorge vieler Menschen, wie die Energieversorgung der Wohnung dauerhaft sichergestellt werden kann. Nach den „Entlastungspaketen“ des vergangenen Jahres mit wenig zielgerichteten Maßnahmen, stehen nun einige sozialrechtliche Instrumente zur Verfügung, um explodierende Kosten für Heizung und Strom im Rahmen des Leistungsbezugs sowie durch Gewährung von Beihilfen und Darlehen abzufedern. Diese rechtlichen Möglichkeiten werde ich im Rahmen des Seminars vorstellen und diskutieren.

- 14. September 2023 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/k7ztg

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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