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Stephan Schmelzer
Anwaltskanzlei Dr. Schmelzer
Ostberg 3
59229 Ahlen


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Abmahnung durch den Verband sozialer Wettbewerb e.V. - ein Überblick

Eine Abmahnung durch den Verband sozialer Wettbewerb e.V. kann für Unternehmen und Selbstständige eine unangenehme Erfahrung sein. In diesem Artikel werde ich einen Überblick über das Thema geben und erklären, was eine Abmahnung durch den Verband sozialer Wettbewerb e.V. bedeutet, wie diese zustande kommt und was zu tun ist, wenn man eine solche Abmahnung erhält.

Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. (kurz: VSW) ist ein gemeinnütziger Verein, der sich zum Ziel gesetzt hat, den Wettbewerb in der Wirtschaft zu fördern und zu schützen. Dazu gehört auch die Bekämpfung von unlauterem Wettbewerb. Wenn ein Unternehmen oder eine Person gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, kann der VSW eine Abmahnung aussprechen.

Eine Abmahnung durch den VSW ist eine außergerichtliche Maßnahme, die darauf abzielt, den Wettbewerbsverstoß zu beenden und eine Wiederholung in Zukunft zu vermeiden. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese Erklärung besagt, dass der Empfänger den Wettbewerbsverstoß in Zukunft unterlassen wird. Der VSW verlangt in der Regel auch die Erstattung seiner Anwaltskosten.

Eine Abmahnung durch den VSW kann verschiedene Gründe haben. Hier sind einige Beispiele:

Irreführende Werbung: Wenn ein Unternehmen in seiner Werbung falsche oder irreführende Angaben macht, kann dies einen Wettbewerbsverstoß darstellen.
Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Das UWG regelt den Wettbewerb in Deutschland und verbietet unter anderem irreführende Werbung, aggressive geschäftliche Handlungen und Herabsetzung von Mitbewerbern.
Verstoß gegen das Markenrecht: Wenn ein Unternehmen eine geschützte Marke verwendet, ohne die erforderliche Genehmigung zu haben, kann dies einen Wettbewerbsverstoß darstellen.
Wenn Sie eine Abmahnung durch den VSW erhalten, ist es wichtig, schnell zu handeln. Sie sollten die Abmahnung sorgfältig prüfen und überlegen, ob der Vorwurf des Wettbewerbsverstoßes gerechtfertigt ist. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Abmahnung unbegründet ist, können Sie diese zurückweisen. In diesem Fall sollten Sie sich anwaltliche Hilfe suchen.

Wenn Sie die Abmahnung akzeptieren, müssen Sie die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und die Anwaltskosten des VSW erstatten. Wenn Sie die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben, riskieren Sie eine gerichtliche Auseinandersetzung und weitere Kosten.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Abmahnung durch den VSW nicht automatisch bedeutet, dass Sie gegen das Gesetz verstoßen haben. Sie sollten die Abmahnung immer sorgfältig prüfen und sich gegebenenfalls anwaltliche Hilfe suchen.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.dr-schmelzer.com, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646.

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