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Änderungen bei den Unterkunftskosten müssen alsbald erfolgen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. Änderungen bei den Unterkunftskosten müssen alsbald erfolgen!
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Im Koalitionsvertrag wurde auf Seite 75 formuliert: „Um die Erstattung der Kosten der Unterkunft transparenter und rechtssicherer auszugestalten, schaffen wir einen verbesserten gesetzlichen Rahmen für die Anwendung der kommunalen Angemessenheitsgrenzen und stellen sicher, dass diese jährlich überprüft und ggf. angepasst werden. Dies erleichtert den Kommunen, die Kosten der Unterkunft und Heizung als regionalspezifische Pauschalen auszuzahlen […]“.
Dazu möchte ich anmerken: eine Reform bei den Unterkunftskosten ist dringend notwendig. Es fehlen Millionen an Wohnungen, immer mehr Wohnungen fallen aus der Sozialbindung, der Neubau von Wohnungen stagniert, die Spekulation mit Wohnraum wird immer heftiger und dringend benötigte migrantische Arbeitskräfte und Geflüchtete belasten den Wohnungsmarkt außerdem. Die Wohnkostenlücke für SGB II/SGB XII/AsylbLG-Beziehende wird immer heftiger. Hier müssen dringend Änderungen erfolgen.

Hier wäre umzusetzen: Der Strom muss aus den Regelleistungen und in die Unterkunftskosten, die Werte der Angemessenheit für die Unterkunftskosten sollten ausschließlich auf die Grundmiete abgestellt werden. Die Angemessenheitswerte sollten in einem klaren, transparenten Verfahren anhand der konkreten Angebotsmieten ermittelt werden. Die Begrenzung der Unterkunftskosten wegen fehlender Umzugserfordernis (§ 22 Abs. 21 S. 6 SGB II) muss gestrichen werden. Die Regeln zur Übernahme der Wohnungsbeschaffungskosten sollten modifiziert werden und die Übernahme von Miet- und Energieschulden sollten nach klaren Regeln als Rechtsanspruch ausgestaltet werden.

In Verbindung mit der Inflation und der bei weitem nicht ausreichenden Berücksichtigung dieser in den Regelleistungen, entwickelt sich dringender Handlungsbedarf, sozialer Sprengstoff und auch ein deutliches Mobilisierungspotenzial der rechten Kräfte. Hier muss zügig gegengesteuert werden.

2. Pfändungsfreigrenzen für 2023 bekannt gegeben
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Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten ab dem 01. Juli 2023 und wurden um durchschnittlich 5% erhöht. Der unpfändbare Betrag für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten beträgt zukünftig 1.402,28 Euro (bisher: 1.330,16 Euro). Für die erste weitere Unterhaltspflicht steigt der Freibetrag um 527,86 Euro (bisher: 500,62 Euro).
https://t1p.de/l1qpw

3. Neue Weisung der BA zu § 42a SGB II
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Die BA hat die erste Weisung zu den am 1.7.2023 erfolgenden Rechtsänderungen rausgegeben. Die Weisung zu § 42a SGB II betrifft die Regelung zur Geltendmachung von Darlehn und insbesondere die Reduktion des Aufrechnungsbetrages von bisher 10 % auf 5 % des Regelsatzes.
Diese gibt es hier: https://t1p.de/buca

4. Die 40. Kammer des SG Düsseldorf erkennt weiterhin keine verfassungswidrige Regelleistung – der nächste Gerichtsbescheid
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Die 40. Kammer des SG Düsseldorf erkennt nun im zweiten Gerichtsbescheid bei einer vom VDK und SoVD geführte Musterklage gegen die SGB II – Regelleistungen keine verfassungswidrige Regelleistung und leiert wieder runter:

„das Niveau der SGB II Leistungen, insbesondere für Familien in Großstätte [ …ist …] inzwischen so hoch, dass Geringverdiener bis Normalverdiener, die keinen entsprechenden Inflationsausgleich erhalten, nicht über wesentlich höheres Einkommen verfügen als Sozialleistungsbezieher. Damit ist die Gefahr gegeben, das breite Schichten der Bevölkerung ihre Arbeit aufgeben und von Sozialleistungen leben wollen. Dies wiederum würde den Sozialstaat gefährden …“ (SG Düsseldorf 14.03. 2ß023 - S 40 AS 1624/22).

Der Gerichtsbescheid ist hier nachzulesen: https://t1p.de/qzrfb

Dazu sind verschiedene Fragen zu stellen. Warum wird eine solche grundsätzlich relevante Entscheidung von einem Einzelrichter per Gerichtsbescheid entschieden, denn die Entscheidung per Gerichtsbescheid ist nur zulässig, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist, vgl. § 105 Abs. 1 SGG.

Wenn ein (Sozial)Richter eine solche, zudem fachlich unrichtige Position vertritt, stellt sich die Frage, warum er überhaupt als Sozialrichter tätig ist und auch ob er zu einer solchen Tätigkeit geeignet ist, wenn er in seiner Richterposition Klassenkampf von oben betreibt.

5. "Recht für Alle!? Solidarische Rechtskämpfe in Krisenzeiten"
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Ob Du für eine Nichtregierungsorganisation arbeitest, Rechtsanwält*in oder Aktivist*in bist oder noch in der juristischen Ausbildung steckst - wir laden alle interessierten Personen herzlich ein, mit uns gemeinsam zwei Tage lang zu diskutieren, sich fortzubilden, zu vernetzen und auch zu feiern.
Beginnen wollen wir am Freitagabend mit einer Auftaktveranstaltung, auf der wir uns – auch anhand der Geschichte des RAV – mit der (Fort)Entwicklung emanzipatorischer Rechtskämpfe beschäftigen.
Ende der 70er Jahre, als der RAV gegründet wurde, ging es in erster Linie um juristische Abwehrkämpfe gegen staatliche Zumutungen und Sanktionen, um den Kampf für eine freie Advokatur und gegen die Einschränkung individueller Freiheitsrechte.
Alle weiteren Infos: https://t1p.de/wrbpr

6. Für NRW: Stärkungspaket NRW
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Die Landesregierung hat eine spannende Förderrichtlinie aufgelegt, mit der auch kleine Initiativen und Gruppen relativ unbürokratisch gefördert werden können. Ebenso auch in Not geratene Menschen.

Hier aus der offiziellen Verlautbarung der NRW Landesregierung: Stärkungspakt NRW –gegen Armut - Umfangreiches Unterstützungsprogramm der Landesregierung zur Bekämpfung von Armut:

Als Folge des russischen Angriffskrieges steigen deutschlandweit die Preise für Energie und Lebensmittel. Viele Menschen, vor allem mit geringem Einkommen, sorgen sich um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs, aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen. Die Landesregierung sieht deshalb, ergänzend zu den Maßnahmen des Bundes, weiteren Handlungsbedarf und stellt im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere Infos hier: https://t1p.de/rd83j

7. Zum Potenzial der Ratifikation des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt
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Rechtsanwalt Volker Gerloff hatte in seinem Newsletter 22-2022 unter Punkt 5 schon auf das Thema aufmerksam gemacht.
Nun gibt es eine Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbundes e.V. zum Potenzial des neuen Individualbeschwerdeverfahrens.
Hier ein Überblick, welche Rechte im UN-Sozialpakt geregelt sind: https://t1p.de/yxame

Aus dem Newsletter 03-2023 von Volker Gerloff

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

- 02./03. Aug. 2023 als Online-Seminar
- 14./15. Aug. 2023 als Online-Seminar
- 11./12. Sept. 2023 als Online-Seminar
- 23./24. Okt. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

9. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 21./22. Aug. 2023 als Online-Seminar
- 16./17. Okt. 2023 als Online-Seminar
- 13./14. Nov. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden: Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.

Diese findet statt

- 18./19. Sept. 2023 als Online-Seminar
- 15./16. Nov. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

11. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 12. Juni 2023 als Online-Seminar
- 28. Juni 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

12. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 20. Sept. 2023 als Online-Seminar
- 03. Nov. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

13. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2023 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II und den Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

- 28. Aug. – 1. Sep. 2023 als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.

Diese findet statt

- 22. Juni 2023 als Online-Seminar
- 04. Aug. 2023 als Online-Seminar
- 15. Sept. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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In diesem eintägigen Online-Seminar geht es um die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II. Welche Ansprüche bestehen, insbesondere auch die Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz ab 1.7.2023 und wie Leistungsansprüche Durchgesetzt werden können.
Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

- 21. Juni 2023 als Online-Seminar
- 18. Aug. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef

16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 08. Sept. 2023 als Online-Seminar
- 01. Dez. 2023 als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 20. Okt. 2023 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt.

- 10./11. Juli 2023 als Präsenzseminar in München

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 04. Mai 2023 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

So, das war es dann für heute. Noch was: Solidarität mit den Streikenden!

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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