McAdvo Anwaltssuche – Finden Sie einen Rechtsanwalt - Schweiz
 
 

„Nur“ Stress im Job oder Mobbing?

Stress im Job hat fast jeder und solange es noch „normaler“ Stress mit normalen Gründen ist, ist das auch noch zu akzeptieren. Wenn der Stress aber in Mobbing ausartet - und das passiert häufiger als man denkt – dann ist das verboten und der Arbeitnehmer sollte sich dagegen zur Wehr setzen.

Mobbing liegt dann vor, wenn in Zusammenhang mit systematischen und gezieltem Verhalten, Intrigen oder Schikanen entweder unter Kollegen oder auch durch den Chef selbst eine Person angegriffen wird, ohne dass dies berechtigt ist. Ein solches Mobbing ist nicht zu tolerieren, auch nicht wenn es vom Chef persönlich kommt. Opfer von solchem Mobbing können sich anwaltlicher Hilfe bedienen die aber nicht gleich in einem Gang zum Gericht erfolgen muss. Gerade ein Anwalt der auch streitschlichtend tätig ist schafft es häufig das Mobbing zu beenden ohne auch gleich das Arbeitsverhältnis mit zu beenden. Letzteres ist ein zu wichtiges Gut als dass es heute leichtfertig auf´s Spiel gesetzt werden sollte.
Mobbing selbst kann vielfältig erfolgen. So beispielsweise indem andere lächerlich gemacht werden, hinter deren Rücken schlecht über sie geredet wird, permanente Kritik an der Arbeit des anderen, andere „auflaufen“ lassen, Drohungen oder übermäßiger Druck. Aber Vorsicht: Nicht jede solche Handlung ist gleich Mobbing. Hier ist eine genaue Abwägung aller Punkte und wechselseitigen Interessen notwendig.
Mobbing darf nicht unterschätzt werden, denn hierdurch sind nicht nur Arbeitsplätze verloren gegangen, sondern sogar ganze Karrieren zerstört worden. Gerade deshalb ist es häufig notwendig so früh wie möglich aktiv zu werden um Mobbing schon im Keim zu ersticken. Hier hilft dann externe Beratung und die gemeinsame Planung des optimalen Vorgehens.

Rechtsanwalt
Mag. rer. publ. Johannes Hakes
Preußischer Hut 29
47802 Krefeld
www.Johannes-Hakes.de
Rechtsanwalt@Johannes-Hakes.de
Tel. 02151 - 622 700
Fax: 02151 - 622 701

Schwerpunkte: Arbeitsrecht & Familienrecht

 
«  zurück