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Was muss ich alles bei einer Trennung oder Scheidung bedenken?

- Trennung und Scheidung geht auch einfacher -

Was muss denn alles vor Gericht im Rahmen einer Scheidung geregelt werden – was kann dort oder auch außergerichtlich geregelt werden?


In einem gerichtlichen Scheidungsverfahren geht es einmal natürlich um die Scheidung selbst.
Daneben müssen die Rentenansprüche (sog. Versorgungsausgleich) ausgeglichen werden, wenn man sich nicht in einem notarpflichtigen Vertrag mindestens ein Jahr vorher über diese Ansprüche schon geeinigt hat.
Sowohl schon bei der ersten Trennung wie auch bei der späteren Scheidung können zusätzlich außergerichtlich wie auch gerichtlich insbesondere folgende Bereiche geregelt werden:
Kindschaftssachen (Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht), Unterhalt (für Kinder und Ehepartner), Zugewinn, Hausrat, Wohnungszuweisung
Hier ist eine gütliche Einigung der Parteien nicht nur meist viel preiswerter, sondern auch schneller und angenehmer. Allerdings sollten solche Einigungen auch fair sein.
Die zuletzt genannten Punkte können in sehr schwierigen oder leider schon eskalierten Fällen auch vorab im Wege von einstweiligen Anordnungsverfahren geregelt werden.

Scheiden tut weh, nicht zuletzt im Geldbeutel. Wie weh eine Scheidung aber wirklich tut, richtet sich nach verschiedenen Gesichtspunkten. Die wichtigsten sind:
Der Streitwert des Scheidungsverfahrens (rglm. 3 –faches Monatsnettoeinkommen beider Ehegatten). Nach ihm richten sich die gesetzlichen Gebühren der Rechtsanwälte und des Familiengerichts.
Der Umfang des Verfahrens. Er wird dadurch bestimmt, ob nicht nur über die Scheidung selbst sondern gleichzeitig auch noch über sog. Folgesachen zu entscheiden ist, ob dabei Beweisaufnahmen mit evtl. teuren Sachverständigengutachten durchgeführt werden müssen, ob einstweilige Anordnungen über elterliche Sorge, Umgangsrecht, Unterhalt, Wohnung und Hausrat beantragt werden oder ob es gelingt, die Folgeprobleme einer Scheidung ohne Gericht zu regeln.
Die Frage ist, wer letztlich für die Kosten aufzukommen hat. In vielen Fällen kann der Weg über die staatliche Prozesskostenhilfe genommen werden. Ansonsten gilt im Familienrecht meistens die Regel der gegenseitigen Kostenaufhebung. Dies bedeutet, dass jede Partei ihre eigenen außergerichtlichen Kosten und die Hälfte der Gerichtskosten zu tragen hat.
Es gibt daher verschiedene Möglichkeiten nicht nur viel Geld, sondern auch viel Zeit und viele Nerven zu sparen.

Rechtsanwalt
Mag. rer. publ. Johannes Hakes
Preußischer Hut 29
47802 Krefeld
www.Johannes-Hakes.de
Rechtsanwalt@Johannes-Hakes.de
Tel. 02151 - 622 700
Fax 02151 - 622 701

RA Mag. rer. publ. Hakes ist zugl. auch Fachanwalt für Familienrecht u. anerkannter Streitschlichter.

Schwerpunkte: Familienrecht & Arbeitsrecht

 
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