Zum Bürgergeld und der angekündigten Blockade durch die Union
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Zum Bürgergeld und der angekündigten Blockade durch die Union
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Am 10. Nov. 2022 hat der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung für ein Bürgergeld-Gesetz verabschiedet. Darin sind einige wichtige Änderungen enthalten, siehe Nr. 2 dieses Newsletters.
Am 14. Nov. 2022 wird der Bundesrat sich mit dem Bürgergeldgesetz befassen, die CSU und CDU drohen dort mit einer Blockade. Sollte das Bürgergeldgesetz durch die Union im Bundesrat blockiert werden, muss das Gesetz in den Vermittlungsausschuss. Ziel der Union ist über eine parteipolitisch motivierte Blockade im Bundesrat, das Bürgergeldgesetz im Vermittlungsausschuss zu verändern.
Mit dem Bürgergeldgesetz gekoppelt ist die Regelleistungserhöhung von 449 € auf 502 €. Wird das Bürgergeldgesetz von der Union weiter blockiert, wird es zum 1. Januar 2023 keine dergestalt höheren Regelleistungen für Millionen von SGB II/SGB XII-Leistungsbeziehenden geben. Diese Menschen werden von der CDU/CSU im Bundestag in Geiselhaft genommen. Die gezielte Unterdeckung der Existenz von Millionen von SGB II/SGB XII-Leistungsbeziehenden mitten in der größten Krise der Bundesrepublik ist dann das Ergebnis der Blockade der Union.
Dazu ist anzumerken: Kommt es Anfang Januar 2023 durch die machtpolitischen Spielchen der CDU und CSU nicht zu der anvisierten Erhöhung der Regelleistungen, sind die Regelleistungen spätestens dann offen verfassungswidrig zu niedrig.
Für diesen Fall würde Tacheles in Kooperation mit weiteren sozialpolitischen Akteur*innen eine breit angelegte juristische Kampagne zum Einklagen höherer Regelleistungen starten. Auf dem Deutschen Sozialgerichtstages im November wurde von den Sozialrichtern signalisiert, dass sie geneigt sind, im Falle einer fortgesetzten Unterdeckung durch die Regelleistungen in Zukunft Klagen auf höhere Regelleistungen stattzugeben.
Sollte eine solche Kampagne notwendig sein, ist es durchaus vorstellbar, dass dann die Gerichte angesichts der Preisentwicklung höheren Regelleistungen als 502 € für alleinstehende Menschen zustimmen.
Weiter ist anzumerken: Im geplanten Bürgergeldgesetz sind viele sinnvolle Regelungen enthalten, aber es ist immer noch Armut per Gesetz, solange die Regelleistungen nicht deutlich angehoben werden. Der Paritätische hat jetzt erarbeitet, dass zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums ein Regelsatz von 725 € notwendig ist (siehe Punkt 4). Ebenso muss die Haushaltsenergie aus den Regelleistungen rausgenommen werden und alle Sanktionen sind aufzugeben. Solange diese Kernpunkte nicht erfüllt sind, bleibt das sog. „Bürgergeld“ weiterhin ein Bürgerhartzgeld.
2. Zusammenfassung der derzeitigen geplanten Änderungen im Bürgergeldgesetz
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Frank Jäger von Tacheles hat sich hingesetzt, die wesentlichen geplanten Änderungen des SGB II und SGB XII aus dem Gesetzesentwurf vom 4. Nov. gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 14.10.2022 zusammenzustellen und transparent zu machen. Diese interessante Stellungnahme gibt es hier: https://t1p.de/gy39b
Bemerkung dazu: Bei vielen kleineren Änderungen wird deutlich, dass z.T. jahrelanges Fordern, Skandalisieren und Nerven von Tacheles bei allen sich bietenden Gelegenheiten durchaus Gehör findet.
3. Energiekostenkampagne: Stand und Aufforderung zum Mitmachen
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Wir haben letzte Woche die bundesweite Aufklärungs- und Unterstützungskampagne für Betroffene hoher Energiekosten gestartet. Im Zentrum der Kampagne steht die Webseite www.energie-hilfe.org , die Betroffene hoher Energiekosten umfangreich über ihre sozialrechtlichen Ansprüche informiert und Musteranträge zur Verfügung stellt.
Diese Energiekostenkampagne ist eine Mitmachkampagne.
Das meint:
Ihr/Sie könnt und sollt bei dieser mitmachen. Das kann getan werden, indem Eure/Ihre Organisation oder Verband die Kampagne offiziell unterstützt. Die bisherigen Unterstützenden gibt es hier: https://t1p.de/49l5s Da ist noch Luft nach oben.
dass Ihr/Sie über diese Kampagnen in Euren/Ihren Strukturen und Organisationen werben könnt. Wenn viele darüber informieren, gewinnt sie Tiefe.
Die Kampagne baut darauf auf, dass Infomaterial in Beratungsstellen, Stadtteilzentren, Gewerkschaftsbüros, Jugendzentren, Kindergärten, Kneipen, Kinos, Unis, Stadtbibliotheken ausgelegt und aufgehängt werden soll. Diese Materialien versenden wir kostenfrei.
Daher liebe Leute: Material ist noch genug da, bestellt und verteilt, hier geht es direkt zur Seite mit den Materialien und zur Bestellung: https://www.energie-hilfe.org/infomaterial.html
4. Regelleistungshöhe: Paritätischer fordert armutsfesten Regelsatz von 725 Euro
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Laut einer aktuellen Expertise des Paritätischen Wohlfahrtsverbands ist die zum Januar 2023 geplante Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung auf 502 Euro, über die der Deutsche Bundestag am morgigen Donnerstag im Zusammenhang mit einer Reform von Hartz IV und der Einführung eines sogenannten “Bürgergeldes” berät, viel zu niedrig. Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müssten die Leistungen auf mindestens 725 Euro angehoben werden, um wirksam vor Armut zu schützen. Der Verband fordert eine entsprechende Erhöhung des Regelsatzes um 276 Euro plus die vollständige Übernahme der Stromkosten und mahnt die Politik zur Eile: Angesichts der Notlage der Betroffenen sei keine Zeit zu verlieren.
Das Material des Paritätischen zum armutsfesten Regelsatz von 725 € und die Expertise der Forschungsstelle gibt es hier: https://t1p.de/4s2b2
5. Flüchtlingsrat Berlin und Pro Asyl legen umfassende Analyse zum AsylbLG vor und fordern die Einbeziehung von Flüchtlingen in das Bürgergeldgesetz
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Pro Asyl legt gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat Berlin anlässlich der Verabschiedung des Bürgergeldgesetzes die umfassende Analyse „Das Asylbewerberleistungsgesetz – Einschränkungen des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum für Geflüchtete. Bedarfsdeckung und Regelsätze nach Asylbewerberleistungsgesetz, Hartz IV und Bürgergeldgesetz“ vor. Darin werden im Detail Historie und Zielsetzung des Gesetzes sowie die Methodik zur Ermittlung der Hartz-IV-Regelsätze (künftig „Bürgergeld“ genannt) und der Leistungssätze des AsylbLG untersucht. Besonders problematisch tritt dabei das angeblich geringere Existenzminimum geflüchteter Menschen nach dem AsylbLG zutage. Bei der scheinbar objektiven empirischen „Bedarfsermittlung“ zeigen sich gravierende Mängel. Sehr viele Bedarfe von Asylsuchenden lässt der Gesetzgeber ohne nachvollziehbare Begründung einfach unter den Tisch fallen. Die Analyse gibt es hier: https://t1p.de/whtmb
Gleichzeitig wird die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes und Einbeziehung Geflüchteter ins Bürgergeld gefordert, Infos dazu: https://t1p.de/x006v
6. Bundestag stimmt für Erhöhung des Wohngeldes
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Der Bundestag hat am 10. Nov. 2022, das Wohngeld-Plus-Gesetz beschlossen. Ein dazu von den Koalitionsfraktionen eingebrachter Gesetzentwurf „zur Erhöhung des Wohngeldes“ (20/3936) wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD gegen die Stimmen der CDU/CSU bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen.
Ab dem 1. Januar 2023 sollen Haushalte mit niedrigeren Einkommen stärker bei steigenden Wohnkosten unterstützt werden. Um die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen entstehenden höheren Wohnkosten besser abzufedern, soll die bisher umfangreichste Reform des Wohngeldes drei Komponenten enthalten: erstens die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingehen soll, zweitens die Einführung einer Klimakomponente und drittens eine Anpassung der Wohngeldformel.
Danach sollen rund 1,4 Millionen Haushalte erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten, bisher sind es rund 600.000 Haushalte. Zudem soll sich der Wohngeldbetrag von durchschnittlich rund 180 € pro Monat auf rund 370 € pro Monat erhöhen.
Mehr Infos Bundestag: https://t1p.de/6bmfn
Anmerkung zu den Änderungen im Wohngeldgesetz:
Grundsätzlich ist diese Änderung sinnvoll. Materiell wird es bedeuten, dass eine Reihe von Aufstocker*innen aus dem SGB II/SGB XII ins Wohngeld wechseln werden.
Es wird aber auch bedeuten, dass auf die Wohngeldbehörden Millionen von Anträgen zukommen werden. Für diese sind sie personell Null aufgestellt. Die Wohngeldämter sind sogar mit dem jetzigen Aufkommen bis zum Rande belastet. Bearbeitungszeiten von 3 - 6 Monaten sind jetzt schon keine Seltenheit. Im nächsten Jahr ist mit deutlich längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, denn mit der Personalsituation werden nicht rd. 1,4 Mio. Neuanträge zeitnah bearbeitet werden können. Hier muss dringend die Arbeitsfähigkeit der Wohngeldämter sichergestellt werden.
Es ist zu erwarten, dass Jobcenter/Sozialämter mit Verweis auf die Vorrangigkeit von Wohngeld laufende SGB II/SGB XII – Leistungen versagen oder überhaupt nicht gewähren. Hier wird nächstes Jahr mit Sicherheit eine größere Konfliktlinie entstehen. Sozialrechtlich ist es völlig klar: solange keine WoGG-Leistungen ausgezahlt werden, ist kein Einkommen vorhanden, welches dem SGB II/SGB XII – Leistungsanspruch entgegengestellt werden kann. Hier hat von der BA und dem BMAS durch Weisung klargestellt zu werden, dass, solange Wohngeld nicht fließt, dies dem Leistungsanspruch in der Grundsicherung nicht entgegengestellt werden darf.
Muss durch Weisung klargestellt werden, dass trotz WoGG-Anspruch und Zahlung durch eine Betriebs- und Heizkostenforderung oder durch Bevorratungskosten von Heizmaterialien eine temporäre Hilfebedürftigkeit in den Grundsicherungssytemen entstehen kann.
7. Kindergelderhöhung auf 250 € / Anrechnungsfreiheit der Erhöhung
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Die Bundesregierung hat für die ersten drei Kinder das Kindergeld auf jeweils 250 € erhöht. Die Erhöhung soll zum 1. Januar 2023 erfolgen. Für das erste und zweite Kind bedeutet das eine Erhöhung um 31 € Euro monatlich, für das dritte Kind um 25 € monatlich. Infos dazu: https://t1p.de/qy4y7
Das ist löblich, die Kinder in der Grundsicherung haben davon aber nichts, denn das Kindergeld wird komplett angerechnet. Hier wäre wünschenswert, wenn diese Kindergelderhöhung im SGB II/SGB XI/AsylbLG Anrechnungsfrei bliebe, damit diese Erhöhung bei den davon Betroffenen in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen auch ankommt.
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.
Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung und zum Auffrischen Ihrer Kenntnisse. Die Fortbildung kann insofern als Updatefortbildung zum Bürgergeld verwendet werden.
- 06./07. März 2023 als Online-Seminar
- 29./30. März 2023 als Online-Seminar
- 03./04. April 2023 als Online-Seminar
- 08./09. Mai 2023 als Online-Seminar
- 05./06. Juni 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq
9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.
Struktur der Fortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Die Fortbildung kann insofern als Updatefortbildung zum Bürgergeld verwendet werden.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 23./24. Feb. 2023 als Online-Seminar
- 27./28. März 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2
10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Basiswissen der Sozialberatung durchgeackert. Wie, wo und in welcher Form ist ein Antrag zu stellen, wie sind bei Ablehnung rückwirkend Leistungen erhältlich, was sind die tatsächlichen Mitwirkungspflichten, was ist, wenn nicht mitgewirkt, was für Verwaltungsakte gibt es, welche Rechtsmittel sind wogegen mit welcher Frist einzulegen, welcher Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, bis hin zur Verjährung von Forderungen und der Minderjährigenhaftungsbeschränkung.
Dieses Verfahrensrecht ist absolute Voraussetzung für fundierte Sozialberatung. Dies ist umso wichtiger, da den Leistungsbeziehenden von den Jobcentern zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten werden. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen. Dabei ist die Aufgabe, die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Dafür bedarf es fundierten Wissens, welches in der Fortbildung vermittelt wird. Die Fortbildung vermittelt die Werkzeuge - aus und für die Praxis. In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.
Diese findet statt
- 15./16. März 2023 als Online-Seminar
- 15./16. Mai 2023 als Online-Seminar
- 13./14. Juni 2023 als Online-Seminar
- 07./08. Aug. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq
11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 20. März 2023 als Online-Seminar
- 30. Mai 2023 als Online-Seminar
- 12. Juni 2023 als Online-Seminar
- 28. Juni 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily
12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 25. Nov. 2022 als Online-Seminar (1 Platz)
- 13. März 2023 als Online-Seminar
- 17. Mai 2023 als Online-Seminar
- 03. Juni 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu
13. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2023
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Fortbildung kann insofern als Updatefortbildung zum Bürgergeld verwendet werden.
Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:
- 22. – 26. Mai 2023 als Online-Seminar
- 28. Aug. – 1. Sep. 2023 als Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 26. Jan. 2023 als Online-Seminar
- 14. März 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n
15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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In dieser eintägigen Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II gegeben. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.
Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:
- 22. Feb. 2023 als Online-Seminar
- 21. März 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef
16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Rechtsänderungen rund um das sog. „Bürgergeld“ fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 16. Nov. 2022 als Online-Seminar (1 Platz)
- 16. Feb. 2023 als Online-Seminar
- 05. Mai 2023 als Online-Seminar
- 08. Sept. 2023 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5
17. SGB II - Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 21. Juni 2023 als Online-Seminar
- 20. Okt. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p
18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt.
- 06./07. Februar 2023 als Online-Seminar
- 27./28. März 2023 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9
19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 21. Januar 2023 als Online-Seminar
- 04. Mai 2023 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge
20. Änderungen durch das Bürgergeldgesetz – sozialrechtliche Maßnahmen gegen Energiearmut
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Wegen großer Nachfrage führt meine Kollege Frank Jäger als Zusatzangebot zwei Tagesseminare durch, die sich den topaktuellen Themen mit besonderer Relevanz für die Beratung und Unterstützung einkommensarmer Menschen widmen.
Online-Tagesseminare am:
- 30. Januar 2023 und
- 31. Januar 2023.
Mit der SGB-II-Reform durch die Einführung des sogenannten „Bürgergeldes“ will die Bundesregierung „Hartz IV überwinden“. In der Fortbildung sollen die wesentlichen Änderungen vorgestellt und deren Auswirkung auf die Leistungsgewährung und die Situation der Leistungsberechtigten untersucht werden.
Mit den steigenden Energiepreisen wachsen Existenzängste und die Sorge vieler Menschen, wie die Energieversorgung der Wohnung dauerhaft sichergestellt werden kann. Neben den aktuellen „Entlastungspaketen“ mit wenig zielgerichteten Maßnahmen, stehen einige sozialrechtliche Instrumente zur Verfügung, um explodierende Kosten für Heizung und Strom im Rahmen des Leistungsbezugs sowie durch Gewährung von Beihilfen und Darlehen abzufedern. Diese rechtlichen Möglichkeiten werde ich im Rahmen des Seminars in den Fokus nehmen und diskutieren.
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/ujoup
So, das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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