EuGH und Bundesverfassungsgericht: Ausschlüsse vom Kindergeld für bestimmte nicht-deutsche Staatsangehörige sind unzulässig
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. EuGH und Bundesverfassungsgericht: Ausschlüsse vom Kindergeld für bestimmte nicht-deutsche Staatsangehörige sind unzulässig
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Das BVerfG und der EuGH haben in den letzten Wochen zwei wichtige Entscheidungen gefällt: Darin erklären sie die deutsche Rechtslage, nicht-deutsche Staatsangehörige in bestimmten Fällen vom Kindergeld auszuschließen, für unzulässig. Die beiden höchstrichterlichen Entscheidungen betreffen zwar zwei ganz unterschiedliche Gruppen und die rechtliche Argumentation ist ebenfalls völlig unterschiedlich. Eines aber haben beide Entscheidungen gemeinsam: Sie sind eine schallende Ohrfeige für Bundesregierung und Gesetzgeberin, die seit Jahren das Ziel haben, nicht-deutsche Menschen, die den falschen Aufenthaltsstatus haben und/oder wirtschaftlich nicht verwertbar sind, vom Kindergeld und anderen Familienleistungen auszuschließen. Die Verweigerung von Familienleistungen wird auf diesem Weg als Instrument der Migrationssteuerung genutzt – oder passender: missbraucht. Dem haben die höchsten Gerichte nun (wie auch schon mehrmals zuvor zum Kindergeld und Elterngeld) einen Riegel vorgeschoben – jedenfalls für bestimmte Fälle.
Mehr und zum Inhalt der Entscheidungen auf der Seite der GGUA: https://t1p.de/ddkf5
Dazu auch ein Kommentar von Stefan Sell: https://t1p.de/v8lhf
2. Studie des DIW zu Hartz IV bestätigt Forderung nach höheren Regelsätzen
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Das DIW Berlin und die Ruhr-Universität Bochum halten eine Erhöhung des Hartz-IV-Satzes für die dringlichste Maßnahme, die mit der Einführung eines Bürgergeldes verbunden sein muss. Jürgen Schupp, einer der Autoren der DIW-Studie, betonte, dass die Erhöhung des Hartz-IV-Satzes nach der vorliegenden Untersuchung die dringlichste Reform aus Sicht der Betroffenen darstellt und es zu hoffen bleibe, dass dieser Punkt geschlossen von der Ampel-Koalition als prioritär angesehen werde.
Dazu eine Stellungnahme des Pari: https://t1p.de/1hcep und hier der Link zur Studie: https://t1p.de/dro4s
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Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten
3. LSG NRW: Kosten zur Anschaffung eines Gasheizofen sind als KdU zu übernehmen
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Das LSG NRW hat aktuell entschieden, dass auch einmalige Kosten zur Anschaffung eine Gasheizofens, wenn dies zur Bewohnbarmachung der Wohnung erforderlich und die Heizung nicht Teil der Mietsache ist, als KdU im SGB II zu übernehmen ist. (LSG NRW 5.5.2022 – L 19 AS 1736/21). Wegen identischer Rechtslage wird dies auch im SGB XII Anzuwenden sein. Mehr: https://t1p.de/aupy1
4. Kampagnen zum Thema Heizkosten- und Betriebskostenjahresabrechnungen für Leistungsbeziehende und Nicht-Leistungsbeziehende sind jetzt erforderlich
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Ich möchte nochmal eindringlich darauf hinweisen, dass von den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, den Mietvereinen und bis hin zu den Verbraucherverbänden jetzt Informationskampagnen zum Thema Übernahmeanspruch von Nachforderungen Heizkosten- und Betriebskostenjahresabrechnungen, sowie zum Anspruch der Übernahme von Kosten zur Befüllung von Tanks mit Öl, Gas, Pellets, Holz und anderen Brennstoffen erforderlich sind. Hier müssen jetzt breit Informationen gestreut werden. Gleichzeitig sind die jeweiligen Sozialleistungsträger dazu aufgefordert, für solche Anträge ein vereinfachtes Antragsverfahren zu entwickeln.
Inhaltlich geht es um zu erwartende horrende Heizkosten- und Betriebskostenjahresabrechnungen für Leistungsbeziehende und auch für Nicht-Leistungsbeziehende.
Grundsätzlich besteht für Leistungsbeziehende nach dem SGB II und SGB XII ein Übernahmeanspruch der Unterkunfts- und Heizkosten in tatsächlicher Höhe (so § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II iVm § 67 Abs. 3 SGB II/§ 35 Abs. 1 S. 1 SGB XII iVm § 141 Abs. 3 S. 1 SGB XII). Dieser Übernahmeanspruch ist aber bereits eingeschränkt, wenn die Leistungsbeziehenden zuvor wirksam zur Kostensenkung aufgefordert wurden (§ 67 Abs. 3 S. 3 SGB II/§ 141 Abs. 3 S. 3 SGB XII). In dem Fall einer horrenden Abrechnung wird gewiss ein Übernahmeanspruch im Rahmen der Wohnraumsicherung nach § 22 Abs. 8 S. 2 SGB II/bzw. § 36 Abs. 1 S. 21 SGB XII) bestehen. Im SGB XII kann der Übernahmeanspruch auch noch wegen restriktivster Anwendung der Begrenzung wegen fehlender Umzugserfordernis nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II bestehen. (Hier wäre aber eine Übernahme im Rahmen der Wohnraumsicherung gerechtfertigt).
Um diesen Anspruch realisieren zu können, müssen SGB XII – Beziehende und Analogleistungsbeziehende Geflüchtete im Sinne des § 18 Abs. 1 SGB XII im Monat der Fälligkeit beim Sozialamt einen Antrag stellen. Wird dieser Antrag nicht rechtzeitig gestellt, entfällt der Anspruch auf Übernahme auf Zuschussbasis. Darüber müssen die Menschen dringend aufgeklärt werden!
Der Übernahmeanspruch besteht auch für nichtleistungsbeziehende Menschen, wenn sie im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung einen SGB II/SGB XII – Antrag stellen. Das BSG sagt dazu, dass Nachzahlungen aus Neben- und Heizkostenabrechnungen immer Bedarf im Monat der Fälligkeit (BSG 22.3.2010 – B 4 AS 62/09 R) sind und es dabei unerheblich ist, ob die Nachforderung in Zeiten des Nichtleistungsbezuges entstanden ist (BSG 24.11.2011 – B 14 AS 121/10 R).
In dem Fall wäre der „normale sozialrechtliche Bedarf“ (Regelleistungen, Mehrbedarfe, Unterkunfts- und Heizkosten in tatsächlicher Höhe) zu berücksichtigen und dann der jeweilige fällige Nachzahlungsbetrag in tatsächlicher Höhe. Ist dieser Bedarf nicht durch eigenes Einkommen gedeckt, besteht hier für einen Monat ein SGB II/SGB XII – Leistungsanspruch in Höhe des ungedeckten Bedarfes. Das ist vielen Verdienenden nicht bekannt
5. Weisung der BA zum Umgang mit dem 9-Euro-Ticket
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Die BA hat eine Weisung zum Umgang mit dem 9-Euro-Ticket erlassen, zentral dürfte der Punkt 2.1 sein:
2.1 Umgang mit bereits entschiedenen Fällen vor dem 01. Juni 2022
Im Zusammenhang mit dem 9-Euro-Ticket ist generell auf Rückforderungen zu verzichten. Bereits bewilligte Förderfälle sind nicht anzupassen. Auch bereits beschiedene Bewilligungen passiver Leistungen nach dem SGB II sind weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft zu Lasten der Leistungsberechtigten aufzuheben, sofern die Änderung der Verhältnisse allein auf der Reduzierung der Fahrkosten durch das 9-Euro-Ticket beruht.
Ich gehe davon aus, dass in jobcentertypischer Kleinkariertheit und grundsätzlich jeden überzahlten Euro auf jeden Fall und immer zurückzufordern dieser Passus gerne übersehen wird, daher sollte im Zweifel darauf verwiesen werden und im Zweifel auch auf den § 40 Abs. 6 S. 3 SGB II, für die Jobcenter die sich an diese Weisung aufgrund dessen, das es sich um kommunale Weisungen handelt, nicht gebunden fühlen.
Weisung der BA: https://t1p.de/kh762
6. Vorankündigung: Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z / Neuauflage für das 1. Halbjahr 2023 geplant / Klarstellung
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Der Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z setzt seit Jahrzehnten Standards in der Sozialberatung. Er ist das Ratgeberwerk zum SGB II und SGB XII in einem Band. In ihn fließt unter der Herausgeberschaft von Harald Thomé die langjährige Beratungs- und Schulungspraxis der Autor:innen ein. Beziehende von Sozialleistungen erkennen ihre Rechte auf einen Blick, Sozialberater:innen, Mitarbeiter:innen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Anwält:innen erhalten fachliche Unterstützung für die Durchsetzung der Ansprüche der Ratsuchenden.
Die 32. Auflage des Leitfadens 2023/2024 entsteht parallel zur geplanten großen Reform der Hartz- IV-Gesetze („Bürgergeld“) und bezieht diese selbstverständlich mit ein. Neue Stichworte kommen hinzu, andere werden redaktionell angepasst. Der Leitfaden wird unter Mitarbeit des gesamten, bewährten Autor:innenenteams erstmals im NOMOS-Verlag veröffentlicht. Abhängig von den Rechtsänderungen ist die Neuauflage für das 1. Halbjahr 2023 geplant und kann bereits jetzt vorbestellt werden.
Ca. 800 Seiten, ca. 23 Euro, ET reformabhängig 1. HJ 2023
Vorbestellungen über den NOMOS-Shop
Der Vorteil: Sie brauchen sich danach um nichts mehr kümmern. Sobald der Leitfaden erschienen ist, wird er Ihnen portofrei zugeschickt. Vorbestellungen: https://t1p.de/vn9cl
Zur Klarstellung: Das Autorenteam ist mit der Neuauflage des Leitfadens zum NOMOS-Verlag gewechselt. Anlässlich dieses Wechsels haben sich bedauerlicherweise Konflikte mit dem bisherigen Verlag ergeben. Durch entsprechende Rundmails soll der Eindruck entstehen, der Leitfaden erscheine nach wie vor bei seinem ursprünglichen Verlag. Dies ist nicht der Fall; wir vom Leitfadenteam bitten darum, sich davon nicht verunsichern zu lassen.
7. Handelsregister.de ab sofort ohne Registrierung kostenfrei
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Im Rahmen der Gläubigerrecherche kann folgende Meldung auf handelsregister.de nützlich sein:
„Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 wird der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das Gemeinsame Registerportal der Länder ab dem 01.08.2022 kostenfrei angeboten. Eine Registrierung und auch ein Login sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich.“
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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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n dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.
Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung und zum Auffrischen Ihrer Kenntnisse. Soweit die geplanten Änderungen zum sog. "Bürgergeld" bekannt sind, fließen diese in die Fortbildung mit ein.
- 07./08. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 23./24. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 05./06. Dez. 2022 als Online-Seminar
- 23./24. Jan. 2023 als Online-Seminar
- 30./31. Jan. 2023 als Online-Seminar
- 13./14. Feb. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq
9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 29./30. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 21./22. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 14./15. Dez. 2022 als Online-Seminar
- 23./24. Feb. 2023 als Online-Seminar
- 27./28. Feb. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2
10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Basiswissen der Sozialberatung durchgeackert. Wie, wo und in welcher Form ist ein Antrag zu stellen, wie sind bei Ablehnung rückwirkend Leistungen erhältlich, was sind die tatsächlichen Mitwirkungspflichten, was ist, wenn nicht mitgewirkt, was für Verwaltungsakte gibt es, welche Rechtsmittel sind wogegen mit welcher Frist einzulegen, welcher Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, bis hin zur Verjährung von Forderungen und der Minderjährigenhaftungsbeschränkung.
Dieses Verfahrensrecht ist absolute Voraussetzung für fundierte Sozialberatung. Dies ist umso wichtiger, da den Leistungsbeziehenden von den Jobcentern zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten werden. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen. Dabei ist die Aufgabe, die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Dafür bedarf es fundierten Wissens, welches in der Fortbildung vermittelt wird. Die Fortbildung vermittelt die Werkzeuge - aus und für die Praxis. In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.
Diese findet statt
- 28./29. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 12./13. Dez. 2022 als Online-Seminar
- 06./07. Feb. 2023 als Online-Seminar
- 15./16. März 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq
11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 19. Dez. 2022 als Online-Seminar
- 15. Feb. 2023 als Online-Seminar
- 20. März 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily
12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 31. Aug. 2022 als Online-Seminar (1 Platz)
- 04. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 02. Dez. 2022 als Online-Seminar
- 25. Jan. 2023 als Online-Seminar
- 21. Feb. 2023 als Online-Seminar
- 13. März 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu
13. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2023
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt.
Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:
- 22. – 26. Mai 2023 als Online-Seminar
- 28. Aug. – 1. Sep. 2023 als Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 28. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 21. Dez. 2022 als Online-Seminar
- 26. Jan. 2023 als Online-Seminar
- 14. März 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n
15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:
- 24. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 20. Dez. 2022 als Online-Seminar
- 22. Feb. 2023 als Online-Seminar
- 21. März 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef
16. Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen im SGB II
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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 22. Nov. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/913t
17. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 16. März 2023 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5
18. SGB II - Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 17. Nov. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p
19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekannt gegeben.
- 24./25. Oktober 2022 als Online-Seminar
- 06./07. Dezember 2022 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9
20.Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 19. September 2022 als Online Seminar
- 28. November 2022 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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