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Bundestag stimmt Einmalzahlung und Sofortzuschlagsgesetz incl. Regelungern zu den UkrainerInnen zu

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:




1. Bundestag stimmt Einmalzahlung und Sofortzuschlagsgesetz incl. Regelungern zu den UkrainerInnen zu
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Das Gesetz ist jetzt verabschiedet und wird wirksam. Darin geregelt sind u.a.:

a. „Einmalzahlung“ für höhere Lebenshaltungskosten von 200 € im Juli 2022
Einmalzahlung in Höhe von 200 € im Juli 2022 für SGB II-, SGB XII-, AsylbLG- und BVB- Leistungsbeziehende, die im Juli 2022 im Leistungsbezug sind und Leistungen in der RB-Stufe 1 + 2 erhalten. à Kein Antrag erforderlich.
Rechtsgrundlage: § 73 SGB II, § 144 SGB XII, § 16 AsylbLG; § 88d BVG, Infos: https://t1p.de/lxels

b. Familienzuschuss von 100 € pro Kind, bis 25 Jahre (à Auszahlung über Kindergeldstelle) im Juli 2022
Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 3 BKGG, Infos: https://t1p.de/ymwn8

c. Anspruch der Ukraine-Flüchtlinge auf SGB II- und SGB XII- Leistungen ab 1. Juni 2022
Ausländern mit Fiktionsbescheinigung bzw. einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG (Vorübergehender Schutz aufgrund der Massenzustromrichtlinie der EU) haben ab 01.Juni 2022 Anspruch auf SGB II / SGB XII – Leistungen (§ 74 SGB II/§ 146 SGB XII). Ist keine Fiktionsbescheinigung vorhanden, sind weiterhin AsylbLG – Leistungen zu erbringen.
Rechtsgrundlage: § 74 SGB II / § 146 SGB XII, Infos: https://t1p.de/7p81d

2. Kurze Bewertung zum Thema Einmalzahlungs- und Sofortzuschlagsgesetz-
Vorschlag eines Kürzungsmoratoriums
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Die Regelleistungen im SGB II/SGB XII und AsylbLG sind deutlich zu niedrig. Sie stellen schon lange nicht mehr das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum da. Das Bundesamt für Statistik hat im April 2022 eine Inflationsrate von 7,4 % festgestellt.
Die Bundesregierung versucht diese Unterdeckung mit den 200 EUR aufs Jahr, aus Einmalzahlungs- und Sofortzuschlagsgesetz, also 16,66 EUR im Monat zu kompensieren. Es wird damit versucht die Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen zu kaschieren, weil die Regierung davon ausgehen kann, dass kaum ein Gericht sich an das Thema dran traut und sie somit wieder einmal mit der planmäßigen Unterdeckung durchkommen. Mit den 16,66 EUR sind die Preissteigerungen nicht im Entferntesten gedeckt. Nicht ohne Grund wurde von der LAG der Jobcenterleiter in NRW Alarm geschlagen oder hat der Sozialdezernent der Stadt Essen eine Anhebung der Regelleistungen von 100 EUR pro Monat gefordert. Die Sozialverbände, Betroffenenorganisationen, die Gewerkschaften bis zum Kinderschutzbund schlagen Alarm und fordern, dass es eine deutliche Berücksichtigung dieser Preissteigerungsraten geben muss. 16,66 EUR faktische Regelsatzanhebung sind auf jeden Fall absolut unzureichend und ein Witz.

Dann kommt hinzu, dass ein ganzer Teil der Leistungsbeziehenden noch nicht mal sämtliche ihnen eigentlich zustehenden Existenzminimumsleistungen auch erhält. Rund 450.000 Haushalte bekommen rund 87 EUR monatlich nicht an Unterkunftskosten gezahlt, in einzelnen Kommunen beträgt die Unterdeckung weit mehr, so beim Jobcenter Ebersberg durchschnittlich 234,84 EUR im Monat, in München 213,13 EUR und in Dachau 198,47 EUR werden pro gekürztem Haushalt an KdU nicht anerkannt. Hinzukommen noch nicht vollständig übernommene Heizkosten bei ungefähr 100.000 Haushalten. Auch finden 100.000-fach Aufrechnungen von Darlehen und Erstattungs- und Ersatzleistungen von bis zu 30 % des Regelsatzes, also bis 134,70 EUR, statt.
Diese Beispiele machen deutlich, dass vielmals noch nicht einmal das „Existenzminimum“ zur Auszahlung gebracht wird. Durch diese Nichtberücksichtigung tatsächlicher Kosten, Aufrechnung und Geltendmachung sonstiger Forderungen wird die Existenz nicht mehr vertretbar drastisch unterschritten.

Hier ist die Politik gefordert, ein eindeutiges Kürzungsmoratorium einzuführen. Keine Kürzungen der Unterkunft und Heizung, ohne Ausnahme und in allen Fällen. Aussetzung aller Aufrechnung von Darlehen und Aufrechnungen von Ersatz- und Erstattungsansprüchen und ein Moratorium bei der Geltendmachung von Forderungen über die Forderungseinzugsstellen der Bundesagentur für Arbeit und der Einzugsstellen der kommunalen Jobcenter und weiteren Leistungsträger .
Dieses umfassende Kürzungsmoratorium muss sofort einsetzen und sollte mind. bis Ende 2023 laufen. Das geht nur durch Gesetzesänderung, daher ist hier und heute die Politik gefragt.
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Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten
3. Öffentlichen Anhörung am 16. Mai 2022 zum Sanktionsmoratorium
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Am 16. Mai findet die öffentliche Anhörung zur Aussetzung der Sanktionen bei Hartz IV statt. Die Stellungnahmen der Sachverständigen gibt es auf der Webseite des Bundestags: https://t1p.de/43h3d
Die Stellungnahme des Pari ist dort nicht veröffentlicht, die gibt es hier: https://t1p.de/u3om4
Die Tachelesstellungnahme zum Beginn des Gesetzgebungsverfahrens gibt es hier: https://t1p.de/rncf7

Kurze Stellungnahme von mir dazu: Das Gesetz ist faktisch ein Sanktionsmoratömchen. Die Sanktionen sollten komplett ausgesetzt werden, denn jede Kürzung des Existenzminimums ist immer ein Grundrechtsverstoß. Ein wirkliches Fördern ohne Sanktionen und auf Augenhöhe, das würde die Menschen mitnehmen und würde zu einer nachhaltigen Arbeitsmarktintegration führen. Daher sollten alle Sanktionen ausgesetzt und später abgeschafft werden. Vor dem Hintergrund von Wirtschaftskrise und Inflationsrate sowieso. Zudem muss dringend die rückwirkende Sanktionsmöglichkeit über den § 31b Abs. 1 S. 5 SGB II geändert werden, denn so können die Jobcenter 2023 noch Sanktionen nachträglich nach der Zeit des Moratoriums durchführen.

4. „Am Limit“. „So geht das nicht mehr weiter“: Vielen Tafeln geht die Puste aus
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Stefan Sell zum dramatischen Jahresbericht der Tafeln, die aufgrund des Ansturms Alarm schlagen. Alles dazu hier: https://t1p.de/knz3k

5. Neue SGB II - Folien im Netz
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Eigentlich kommen im Moment relativ regelmäßig neue Folien ins Netz, die aktuellen gibt es hier:
https://tacheles-sozialhilfe.de/informationen/folien-sgb-ii.html

6. Bitte um Unterstützung: Abschlussarbeit eines Studierenden zum psychisches Wohlbefinden innerhalb des SGB II-Systems
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Leon, der Soziale Arbeit an der Universität Duisburg-Essen studiert und ehemaliger Tacheles Praktikant und jetzt ehrenamtlicher Mitstreiter ist, sitzt an seiner Abschlussarbeit zum Thema „Psychisches Wohlbefinden innerhalb des SGB II-Systems“ und sucht dafür Leistungsbeziehende oder ehemalige, die dazu eine kurze Onlinebefragung mitmachen. Ich fände es cool, wenn sich hier die oder der ein oder andere finden würde, hier geht’s zur Umfrage: https://t1p.de/9o9mu
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Kontakt: info@thome-sozialrecht.de
7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an.
Jetzt wichtig für die Menschen, die die Ukraine Geflüchteten supporten.

- 14./15. Juni 2022 als Online-Seminar
- 19./20. Juli 2022 als Online-Seminar
- 08./09. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 26./27. Sept. 2022 als Online-Seminar
- 17./18. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 07./08. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 05./06. Dez. 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

8. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2022
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt.
Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

- 22. – 26. Aug. 2022 als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 20./21. Juni 2022 als Online-Seminar (noch 5 Plätze frei)
- 29./30. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 21./22. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 14./15. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.
In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.
Diese findet statt

- 28./29. Sept. 2022 als Online-Seminar
- 14./15. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 12./13. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 16. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 25. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 19. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 21. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 04. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 02. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt

- 25. Mai 2022 als Online-Seminar (noch 5 Plätze frei)
- 28. Juli 2022 als Online-Seminar
- 28. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 21. Dez. 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n


14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

- 10. Juni 2022 als Online-Seminar
- 24. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 20. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef

15. Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen im SGB II
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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 15. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 22. Nov. 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/913t

16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 16. Nov. 2022 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

17. SGB II - Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 17. Nov. 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p

18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekannt gegeben.

- 23./24. August 2022 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 24. Mail 2022 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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