KdU in tatsächlicher Höhe / Typische rechtswidrige Verwaltungspraxis
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. KdU in tatsächlicher Höhe / Typische rechtswidrige Verwaltungspraxis,
bzw. wie Jobcenter die Folgen der Energiekriese noch gegen Leistungsberechtigte auslegen
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Ich möchte auf einen Fall in einem Jobcenter hinweisen, in dem nach Aussagen der Hinweisgebenden eine Vielzahl vergleichbarer Fälle vorliegen.
Der Fall ist ganz einfach: die Leistungsberechtigte hatte dem Jobcenter im Dez. 2021 die Betriebskostenabrechnung (BK), die ihr Vermieter kurz vor Jahresende zugesandt hatte, weitergereicht. Das Jobcenter lehnte die Übernahme mit der Begründung der Unangemessenheit ab.
Diese Ablehnung ist rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit ergibt sich zunächst aus § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II/§ 35 Abs. 1 S. 1 SGB XII, nach dem Unterkunftskosten, wozu auch die Nachforderung von BK Abrechnungen gehören, in tatsächlicher Höhe zu übernehmen sind. Von der Übernahme wäre das JC nur befreit, wenn es zuvor ein wirksam gewordenes Kostensenkungsverfahren im Sinne von § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II/§ 35 Abs. 2 SGB XII eingeleitet hat. Dies war ausweislich des Bescheides im vorliegenden Fall nicht der Fall.
Die Nichtübernahme der Betriebskostenabrechnung ist aber auch aufgrund der sog. „Angemessenheitsfiktion“ nach § 67 Abs. 3 S. 1 SGB II/§141 Abs. 3 SGBB XII rechtswidrig, denn nach dieser gelten alle Unterkunftskosten in unbegrenzter Höhe als angemessen, insofern sie in Bewilligungszeiträumen, die ab März 2020 bis, derzeit, März 2022 (§ 67 Abs. 1 SGB II/§ 141 Abs. 1 SGB XII) begonnen haben. Diese Regelung soll durch Verordnung auf Dezember 2022 verlängert werden, das Gesetzgebungsverfahren hierfür läuft noch ( https://t1p.de/zomb ).
Die Angemessenheitsfiktion soll nach Gesetzeszweck dafür Sorge tragen, dass sich SGB II - Leistungsbeziehende in der Zeit der Pandemie "nicht auch noch um ihren Wohnraum sorgen müssen" (vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs 19/18107, S 25). Genau das Gegenteil wird mit dieser Verwaltungspraxis geschaffen.
Dieser Versagungsbescheid der Betriebskostenabrechnung ist aus diesen zwei Gründen rechtswidrig.
In der Beratungspraxis bedeutet das, dass die Betroffenen und deren Berater*innen gegen eine solche Ablehnung in das Widerspruchs-/Überprüfungsverfahren gehen sollten und vielleicht auch die jeweiligen Landesarbeitsministerien als zuständige Fachaufsichtsbehörden für Unterkunftskosten mit einer Fachaufsichtsbeschwerde über diese Vorgänge informieren sollten und um dringende Intervention bitten.
Ich habe in den Fall auch die Paragraphen des SGB XII reingenommen, weil diese Rechtslage exakt auch für das SGB XII gilt und damit auch den sog. analogberechtigten AsylbLG – Leistungsberechtigten.
Rechtswidriger Versagungsbescheid: https://t1p.de/v3cvn
Bewertung: Es ist schon ein ziemlicher Hammer, dass die Verwaltung in einer Zeit, in der die Energie- und Lebenshaltungskosten explodieren und dringendst die Regelleistungen angehoben werden müssen, hier solche Anträge auf Übernahme der Betriebskostennachzahlungen verweigern. Und dies trotz eindeutiger Rechtslage.
2. Überblick zum Heizkostenzuschuss
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In dem Artikel werden die wichtigsten Basics zum geplanten Heizkostenzuschuss dargestellt. Diese gibt es hier: https://t1p.de/z19l
Die Verbraucherzentrale kritisiert deutlich die Höhe: Statt 135 Euro für Alleinlebende und 175 Euro für Zwei-Personen-Haushalte sollten durchschnittlich mindestens 500 Euro pro Haushalt gezahlt werden. Diese Forderung wird nun auch von einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) unterstützt.
Hier zur PN und Infos der Vzbv: https://t1p.de/z2xo
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Seminarraum Loher Bahnhof Wuppertal
Der Seminar- und Veranstaltungsraum kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden (nicht für private Feiern/Partys).
Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant (Wuppertal liegt genau in der Mitte) ist hier richtig.
Der große Raum ist mit einer Abluftanlage versehen, das ist in Coronazeiten ziemlich wichtig. Für 10 € zusätzlich kann ein mobiler Raumluftfilter hinzugebucht werden. Mit dem zu 99 % Viren und Aerosole rausgefiltert werden.
Im großen Raum können bis zu 22 Personen an Tischen sitzen, im kleinen Raum bis zu 14 Personen. Ansonsten richtet sich die Anzahl der Teilnehmenden nach den jeweils gültigen Corona-Schutzbestimmungen.
Vorteil der Räume: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, mit Abluftanlage (Großer Raum), viele Parkplätze, rollstuhlgeeignet. Hauseigener Cateringservice (in Corona-Zeiten leider nur Getränke möglich), wenn gewünscht.
Der kleine Raum kann auch für externes Homeoffice oder Onlineveranstaltungen gemietet werden.
Hier geht es zum Belegungskalender: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de/belegungskalender.html
Weitere Infos und Bilder sind hier zu finden: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de
3. Neue Weisung der BA zu § 34 SGB II / Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten
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Die BA hat eine neue Weisung zu § 34 SGB II herausgegeben, dabei geht es um Ersatzansprüche wegen sozialwidrigem Verhalten. Zum Teil beinhaltet die Weisung einige Verschärfungen.
Die Weisung gibt es hier: https://t1p.de/buca Dann unter § 34 SGB II.
In dem Zusammenhang verweise ich auf das Sozialrecht Justamente von Dez. 2021, dort insb. Seite 15 + 16 und auf ein spannendes Urteil des SG Berlin zur Begrenzung des Kostenersatzes, Download hier: https://t1p.de/hcct
4. Schulden von Minderjährigen bei der Bundesagentur für Arbeit / Minderjährigenhaftungsbeschränkung
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„Im April 2021 hatte die Bundesagentur für Arbeit bekannt gegeben, dass rund 570.000 Minderjährige Schulden bei der BA in einer Gesamthöhe von 192,1 Mio. Euro haben. Diese Forderungen haben die Minderjährigen meist nicht verursacht – dennoch haften sie, wenn sie als Teil der Bedarfsgemeinschaft anteilig zu viel ALG II bekommen haben, z.B. weil die Eltern mehr verdient haben als im vorläufigen Bescheid berechnet wurde. Diese Schulden sind für die Kinder eine schwere Hypothek auf dem Weg ins Erwachsenendasein. Chancengleichheit sieht anders aus.“
Allgemeine Infos hier: https://t1p.de/4fmxn
Weitere Infos und Musterbrief zur Minderjährigenhaftungsbeschränkung hier: https://t1p.de/abm35
5. KOS: "Orientierungshilfen für Ältere zwischen Krankengeld, Arbeitslosengeld, Hartz IV und Rente"
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Aus der Broschüre: „Die Arbeitsbelastung hat in den letzten Jahren in vielen Branchen weiter zugenommen. Gleichzeitig haben die Rentenreformen der letzten Jahrzehnte die Altersgrenze für den regulären Renteneintritt nach hinten verschoben. Längst nicht alle Beschäftigten erreichen das gesetzliche Renteneintrittsalter. Viele Menschen mit gesundheitlichen Problemen gehen früher in Rente und bezahlen das mit lebenslangen Rentenabschlägen. Die KOS hat vor diesem Hintergrund eine digitale Broschüre mit Orientierungshilfen "zwischen Krankengeld, Arbeitslosengeld, Hartz IV und Rente" verfasst. Die Broschüre zeigt die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten auf, die Personen haben, die mit gesundheitlichen Problemen kämpfen und für die sich die Frage stellt, wie es z. B. nach längerer Erkrankung weitergehen kann.“
Hier geht es zur Broschüre: https://t1p.de/k6e6v
6. MIDEM Policy Paper zur Gesundheitsversorgung Asylsuchender in den Bundesländern
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Kai Weber (Flüchtlingsrat Niedersachsen) weist auf eine sehr informative Studievon Katja Lindner, TU Dresden, zur Umsetzung des AsylbLG in den einzelnen Bundesländern hin. Die Studie verdeutlicht und kritisiert die sehr unterschiedlichen Leistungsstandards in den Bundesländern und vermittelt einen Überblick über die Formen der Leistungsgewährung und der Erstattungsleistungen an die Kommunen. Empfohlen wird eine bundesweite Vereinheitlichung der strukturellen Rahmenbedingungen der medizinischen Versorgung Asylsuchender durch den Bund (nicht jedoch der Versorgungspraxen auf Ebene der Bundesländer und Kommunen). In der Zusammenfassung wird empfohlen:
– eine einheitliche Erstattung von Gesundheitsausgaben für Asylsuchende an Kommunen in Höhe von idealerweise 100%, wie dies in einigen Bundesländern bereits üblich ist,
– eine Erhöhung der finanziellen Beteiligung des Bundes in Bezug auf die Kosten der medizinischen Versorgung Asylsuchender,
– eine bundesweite Einführung elektronischer Gesundheitskarten für Asylsuchende mit einem einheitlichen Leistungsumfang.
Mehr dazu hier: https://t1p.de/9caje
7. Eintrag in den Thomé Newsletter
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Wer sich selber oder KollegInnen oder Kollegen in den Newsletter eintragen will kann das, ganz einfach hier selber machen: https://harald-thome.de/newsletter.html
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Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von rd. 60.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen.
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Kontakt: info@harald-thome.de
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an.
- 09./10. Mai 2022 als Online-Seminar
- 30./31. Mai 2022 als Online-Seminar
- 14./15. Juni 2022 als Online-Seminar
- 21./22. Juli 2022 als Online-Seminar
- 08./09. Aug. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq
9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2022
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt.
Ich biete die nächsten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage am an:
- 16. – 20. Mai 2022 als Präsenzseminar in Wuppertal
- 22. – 26. Aug. 2022 als Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Das Seminar im Mai 2022 ist als Präsenzfortbildung geplant, wenn die Coronalage eine Präsenzveranstaltung nicht zulässt, wird es als Online-Seminar durchgeführt.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 2 Tages-Seminar
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 23./24. März 2022 als Online-Seminar
- 20./21. Juni 2022 als Online-Seminar
- 29./30. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 21./22. Nov. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2
11. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis (eintägig und ab Juli zweitägig)
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.
In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.
Diese findet statt
- 24. Mai 2022 als Online-Seminar
- 16. Juni 2022 als Online-Seminar
- 26./27. Juli 2022 als Online-Seminar
- 28./29. Sept. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq
12. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 20. April 2022 als Online-Seminar
- 23. Mai 2022 als Online-Seminar
- 07. Juni 2022 als Online-Seminar
- 16. Aug. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily
13. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 01. April 2022 als Online-Seminar
- 25. Juli 2022 als Online-Seminar
- 31. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 21. Okt. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu
14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 11. April 2022 als Online-Seminar
- 25. Mai 2022 als Online-Seminar
- 28. Juli 2022 als Online-Seminar
- 28. Okt. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n
15. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 22. März 2022 als Online-Seminar
- 19. April 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/93hz
16. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:
- 04. März 2022 als Online-Seminar (2 Plätze)
- 10. Juni 2022 als Online-Seminar
- 24. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 20. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef
17. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 22. Juni 2022 als Online-Seminar
- 01. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 16. Nov. 2022 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5
18. SGB II - Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 25. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 17. Nov. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p
19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekannt gegeben.
- 11./12. April 2022 als Online-Seminar
- 23./24. August 2022 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9
20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 24. Mail 2022 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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