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Aufruf zur Unterstützung von Tacheles

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:




1. Aufruf zur Unterstützung von Tacheles
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Liebe Newsletterempfänger*innen,

das Jahresende nähert sich, Zeit einmal Bilanz zu ziehen. Ich bekomme immer wieder Rückmeldungen von Leuten, die sich für meinen umfangreichen Newsletter bedanken. In diesem Jahr ist das bisher der 42. Besonders geschätzt werden die praxisnahen Infos und Anregungen, die ich gerne für Euch zusammentrage und weiterverbreite. Die Arbeit macht mir Spaß und es ist gut zu sehen, für wie viele Menschen mein Newsletter die (meist) montägliche Quelle zu wichtigen Informationen rund um das Existenzsicherungsrecht ist und wie durch die große Reichweite das ein oder andere unmittelbar beeinflusst werden kann.

Jetzt nun zu meiner Bitte an EUCH:

Ich würde mir eine Anerkennung dieser Arbeit wünschen. Nicht für mich selbst, sondern für den Verein Tacheles, der mir sehr am Herzen liegt.

Tacheles existiert seit bald 28 Jahren und führt seitdem Sozial- und Existenzsicherungsberatung auf lokaler Ebene durch. Der Verein konfrontiert die lokalen Behörden mit ihren Defiziten und Missständen. Tacheles beteiligt sich aber genauso gut auf der großen politischen Bühne, macht Vorschläge zur Veränderung der Lage einkommensschwacher Menschen, beteiligt sich an Gesetzgebungsverfahren, war zudem vom Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger im SGB II-Sanktionsverfahren beteiligt und am Ausgang des Verfahrens nicht unmaßgeblich beteiligt.

Der Verein ist ein bundesweit bekannter Leuchtturm, der für den Einsatz für soziale Gerechtigkeit und Empowerment steht. Tacheles wurde einige Jahre zum Teil durch eine Landesförderung als Arbeitslosenzentrum unterstützt, diese ist komplett weg gefallen. Auch die umfangreiche Beratungsarbeit wird weitgehend ehrenamtlich sichergestellt.

Jetzt brauchen wir Solidarität und Unterstützung und zwar EURE!

Daher möchte ich jede Leserin und jeden Leser des Newsletters dazu auffordern: spendet Tacheles etwas. Wenn beispielsweise jede und jeder von euch einmalig 10 EUR spenden würde, hätten wir eine gesicherte finanzielle Grundlage unsere Arbeit ohne große Geldsorgen im nächsten Jahr.

Ich möchte es auch klar sagen, wir sind auf Eure Unterstützung angewiesen, ohne wird es verdammt eng.

Daher, wer sich an der Finanzierung beteiligen will und kann, findet hier die Möglichkeiten: https://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden/

2. Regelungen zum Sozialschutzpaket sollen verlängert werden
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SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung der Regelungen zum Sozialschutzpaket vorgelegt. Die jetzigen Regelungen in § 67 SGB II und § 141 SGB XII sollen unverändert weiter gelten. Diese Verlängerung soll erst einmal nur bis zum 31.03.2022 gelten. Allerdings wird das BMAS ermächtigt, die Regelungen ohne Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung zu verlängern.

Kurze Bewertung:
Dass die Regelungen des Sozialschutzpakets verlängert werden, ist begrüßenswert und zwingend notwendig, da die Pandemie noch lange nicht vorbei ist. Allerdings ist eine normative Verlängerung von nur drei Monaten viel zu kurz. Minimum sollten sechs Monate sein.
Ein Hinweis für Beratungen: die Regelungen gelten für „Bewilligungszeiträume die bis März 2022 begonnen haben“, das bedeutet, da Bewilligungszeiträume in der Regel zwischen 6 oder 12 Monate dauern, ist hier eine Fortwirkung bis max. Feb. 2023 möglich!

Hier der Gesetzesentwurf zum Nachlesen: https://t1p.de/mvlv

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Es ist auch möglich sich und Kolleg*innen selbst in den Newsletter einzutragen.

Also wollt Ihr / Sie auch den Newsletter, ist über diesen Link der Selbsteintrag möglich. (Fast immer) wöchentlich mit vielen spannenden Infos rund um das Existenzsicherungsrecht informiert zu werden.

https://harald-thome.de/newsletter.html

3. Zum geplanten Heizkosten-/bzw. Regelsatzzuschuss
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Laut Aussage des SPD Unterhändlers Bernhard Daldrup sollen Grundsicherungsbeziehende wegen der hohen Energiekosten in Deutschland einen Entlastungszuschuss enthalten. Zur Höhe ist noch nichts öffentlich bekannt, in anderen EU-Ländern wie etwa Italien, Spanien und Frankreich werden allerdings die einkommensschwachen Haushalte in diesem Winter mit zirka 100 Euro entlastet.
Dazu eine umfassende Veröffentlichung: https://t1p.de/6qlj

Bewertung und Anregung: Dass es einen solchen Zuschuss geben soll, ist natürlich zu begrüßen. Es sollte sich hier aber nicht um einen einmaligen Zuschuss von 100 EUR handeln, sondern notwendig wären monatlich mind. 50 EUR.
Arme Menschen sind während der Corona Pandemie von der Politik weitgehend vernachlässigt worden, dies obwohl „Geld genug da sei“ und die Politik mit der Bazooka die Coronafolgen für die Bürger*innen abmildern wollte. Diese Bazooka muss jetzt auch mal bei den Einkommensschwachen ankommen. Besonders da es nicht nur um Heizkosten geht, sondern auch um rasant gestiegene Preise im Bereich Energie und Lebenshaltung.
Im Übrigen: Geld, welches Einkommensschwachen zugutekommt, fördert die Wirtschaft unmittelbar.
Es ist zudem wichtig, den Adressatenkreis sorgfältig zu prüfen, um nicht die gleichen Fehler wie beim Freizeitbonus zu machen. Dieser sollte mindestens folgende Gruppen umfassen: SGB II-, SGB XII-, AsylbLG-, /Kiz-, WoGG-, BAföG-, Jugendhilfe-, UVG-, Krankengeld-, SGB III-, und Mindestrente - Beziehende.
Ebenso sollte eine Regelung für einkommensschwache Haushalte gefunden werden, die in keiner der genannten Leistungssysteme erfasst sind.

4. Die Regelsätze müssen steigen: Ergebnisse einer Umfrage zu Hartz IV
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Eine klare Mehrheit der Bevölkerung erwartet von der Ampel-Koalition eine Erhöhung der Regelsätze für Hartz IV und Altersgrundsicherung. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbandes.

Im Wahlkampf hatten SPD und Grüne angekündigt, die Regelsätze für Hartz IV und die Altersgrundsicherung erhöhen zu wollen. Eine konkrete Absichtsbekundung findet sich im Sondierungspapier der Ampel-Koalition allerdings nicht. Angesichts der gravierenden Problemlage und des drohenden politischen Stillstandes bei der Frage der Regelsätze, wollte der Paritätischen Gesamtverbandwissen, wie die Bevölkerung zu diesem Thema denkt und was die Menschen in diesem Land von einer neuen Regierung erwarten. Zu diesem Zweck wurde vom Pari eine Umfrage zu den Einschätzungen in der Bevölkerung zu Hartz IV in Auftrag gegeben.

Die Ergebnisse sind deutlich:85 Prozent der Befragten gehen nicht davon aus, dass die in Hartz IV und Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehen Regelsätze ausreichen, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. 67% geben an, zur Bestreitung des Lebensunterhaltes - ohne Wohnkosten - von 600 Euro und mehr zu benötigen.
Im Durchschnitt gingen die Befragten sogar von 811 Euro aus.

Details auf der Seite des Pari: https://t1p.de/zp3e

Diese Umfrage belegt, dass sich JETZT etwas bei den Regelsätzen ändern muss. Es reicht nicht dem System einen anderen Namen zu geben, sondern dieses muss grundlegend umgestaltet werden. Eine Umgestaltung sind menschenwürdige und bedarfsdeckende Regelbedarfe.

5. Entschädigungszahlung wegen überlanger Gerichtsverfahrensdauer ist kein Einkommen im Sinne des SGB II (und SGB XII)
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Der Bundessozialgericht hat am 11. November 2021 entschieden, dass eine Entschädigung wegen eines immateriellen Schadens aufgrund überlangen Gerichtsverfahrens – anders als vom beklagten Jobcenter und dem Landessozialgericht angenommen – nicht als Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II zu berücksichtigen ist. Die Zahlung dient einem § 198 Gerichtsverfassungsgesetz ausdrücklich zu entnehmendem Zweck – der Wiedergutmachung der Folgen eines überlangen Verfahrens, daher ist keine Zweckidentität mit den Leistungen nach dem SGB II gegeben.
PM des BSG: https://t1p.de/2zfm
Mehr dazu: https://t1p.de/niai

6. Infos zu, Mindestlohn ab 2022
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Hier Infos zum Thema wie hoch der Mindestlohn im Jahr 2022 sein wird, wann er sich erhöht und welche Ausnahmen in 2022 gelten. Alle Infos beim DGB: https://t1p.de/bq8b

7. Mit dem Wuppertaler Jobcenter zur klassenlosen Gesellschaft – oder die Instrumentalisierung von Friedrich Engels für die Imagekampagne einer Behörde
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Das Jobcenter Wuppertal veranstaltet, offensichtlich in Kooperation mit der Bergischen Universität, am 16. November ein Event unter dem Titel:

Friedrich Engels und die „Arbeitsfrage“ - Kommunale Sozialpolitik, bürgerschaftlicher Sozialraum und die Überwindung von Armut wie Prekariat“.

Auf dem spärlich gehaltenen Flyer nimmt das Jobcenter Bezug auf Friedrich Engels, den kommunistischen Gefährten von Karl Marx, und hält seine „Fragen der Lebensqualität arbeitender Menschen“ für eine wichtige Frage, mit der sich auch das Jobcenter überraschender Weise in Engels Tradition stellen möchte.

Dass die Verbesserung der Lebensqualität der arbeitenden Menschen und derer, die nicht arbeiten können, ein zentrales Anliegen des Jobcenters Wuppertal sein soll, vermögen wir in unserer täglichen Praxis mit dieser Behörde nur schwer erkennen.
Über 1 ½ Jahre war das Jobcenter faktisch hermetisch abgeriegelt, Antragstellende bekamen nur unter großen Schwierigkeiten überhaupt Kontakt zu der Behörde und monatelange Bearbeitungszeit für Erstanträge sind auch derzeit keine Seltenheit.
Drastische und rechtswidrige Kürzungen bei den Unterkunfts- und Heizkosten trotz klarer Sozialschutz-Regelungen sind nach wie vor Jobcenter-Alltag und Leistungen werden eingestellt oder gar nicht erst bewilligt, wenn nicht restlos alle Zweifel an der Hilfebedürftigkeit ausgeräumt sind. Praktizierte Misstrauenskultur des Jobcenters gegenüber Bedürftigen führt oft zu existenziellen Notlagen.
Sich mit solch einem Verhalten in die Tradition eines der bekanntesten Söhne der Stadt zu setzen, der sein Leben lang für soziale Gerechtigkeit gekämpft hat, ist eigentlich nur absurd und zeigt deutlich, dass die Fußstapfen von Engels für das Jobcenter Wuppertal noch einige Nummern zu groß sind.

Trotz alledem würden wir als Tacheles e.V. eine Neuausrichtung des Jobcenters Wuppertal in Richtung einer klassenlosen Gesellschaft natürlich begrüßen … Näheres hier zum Nachlesen: https://t1p.de/cwuf
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Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von rd. 60.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen.

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Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet. Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden.

Kontakt: info@harald-thome.de

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an. Wegen starker Belegung gibt diese Fortbildung erst wieder im nächsten Jahr, Anmeldung aber jetzt schon möglich,

- 23./24. Feb. 2022 als Online-Seminar (1 Platz noch frei)
- 07./08. März 2022 als Online-Seminar
- 28./29. März 2022 als Online-Seminar
- 04./05. April 2022 als Online-Seminar
- 09./10. Mai 2022 als Online-Seminar
- 30./31. Mai 2022 als Online-Seminar
- 14./15. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.
In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.
Diese findet statt

- 31. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 17. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 16. März 2022 als Online-Seminar
- 12. April 2022 als Online-Seminar
- 25. Mai 2022 als Online-Seminar
- 16. Juni 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: t1p.de/hdlq

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 und 2 Tages-Online-Seminar
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In dieser dreitägigen und zweitätigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und nochmal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Zweitagesfortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 15./16./17. Nov. 2021 als Online-Seminar (1 Platz frei, Teilnahme noch möglich)
- 14./15./16. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 23./24. März 2022 als Online-Seminar
- 20./21. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/kdiq

11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 14. März 2022 als Online-Seminar
- 20. April 2022 als Online-Seminar
- 23. Mai 2022 als Online-Seminar
- 07. Juni 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/xily

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 18. Jan. 2022 als Online-Seminar (1 Platz frei)
- 22. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 21. März 2022 als Online-Seminar
- 13. Mai 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/85hu

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt

- 24. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 15. März 2022 als Online-Seminar
- 11. April 2022 als Online-Seminar
- 10. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/u67n


14. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 25. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 22. März 2022 als Online-Seminar
- 19. April 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/93hz

15. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2022
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. starker Belegung gibt es erst wieder im nächsten Jahr freie Plätze. Wegen starker Belegung gibt es diese Fortbildung auch erst wieder im nächsten Jahr.
Ich biete die nächsten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage am an:

- 16. – 20. Mai 2022 als Präsenzseminar in Wuppertal
- 22. – 26. Aug. 2022 als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage ist zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Das Seminar im Mai 2022 ist als Präsenzfortbildung geplant, wenn die Coronalage eine Präsenzveranstaltung nicht zulässt, wird es als Online-Seminar durchgeführt.
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/j6vu

16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 11. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 27. Juni 2022 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/qme5

17. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung biete ich am

- 01. Feb. 2022 als Online-Seminar

an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/e8ef

18. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich wieder am
- 25. Febr. 2022 als Online-Seminar

Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/yq6p

19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.

- 24./25. Januar 2022 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
21.02.2022 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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