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Jobcenter Wuppertal öffnet Eingangszone und gibt wieder Eingangsbestätigungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1. Jobcenter Wuppertal öffnet Eingangszone und gibt wieder Eingangsbestätigungen
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Der Verein Tacheles hatte lange um die Öffnung der Eingangszonen gestritten, viele Eingaben gemacht, Diskussionen geführt und öffentlichen Druck erzeugen müssen. Jetzt hat das Jobcenter seine Verwaltungspraxis in diesem Bereich geändert und öffnet sich wieder. Die Konsequenzen von geschlossenen Eingangszonen können für Leistungsberechtigte verheerend sein. Der direkte Kontakt ist z.B. für viele Menschen notwendig, um sich richtig artikulieren zu können, Eingangsstempel für abgegebene Unterlagen bedeuten im Zweifel Rechtssicherheit.

Das Jobcenter Wuppertal hat jetzt folgende Dinge zugesagt:
Die Eingangszonen sind wieder geöffnet
Bei vielen Vorsprachen gleichzeitig gibt es eine verbindliche Terminvergabe, meistens für denselben Tag
Zusicherung der Beratung ohne Hürden
Eingangsbestätigung für eingereichte Unterlagen
Nach Erfassung, die Rücksendung und Eingangsbestätigung für in die Briefkästen eingeworfene Unterlagen
Hinweise in verschiedenen Sprachen, dass Unterlagen vor Einwurf in die Briefkästen mit Angaben zur genauen Zuordnung versehen werden müssen.
Umstrukturierung der telefonischen Erreichbarkeit
tägliche telefonischen Erreichbarkeit der Leistungssachbearbeiter*innen
Allerdings muss man auch sagen, dass die nun getroffenen Regeln eigentlich eine Selbstverständlichkeit sind und sich weitgehend aus § 17 SGB I ergeben.
Leider war diese Selbstverständlichkeit in den letzten 1 ½ Jahre nicht gegeben und ist es in vielen Jobcentern immer noch nicht. Um den auch dort notwendigen Prozess der Öffnung einzuleiten, veröffentliche ich die Zusagen des Jobcenter Wuppertal, damit sich auch in anderen Städten darauf berufen werden kann. Besonders wichtig sind neben der Öffnung der Eingangszonen natürlich die Eingangsbestätigung und die Rückübersendung von per Post oder Briefkasten eingereichten Unterlagen mit Eingangsbestätigung. Das ist ein Element einer bürgerfreundlichen Verwaltung und sollte bundesweit Schule machen.
Hier ein Link auf die dazugehörige PM des JC Wuppertal: https://t1p.de/q6o9
Die vom Jobcenter getroffenen Regelungen etwas ausführlicher gibt es auf der Tacheleswebseite: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2847/
Der vergangene Diskurs über die fehlende Öffnung der Eingangszonen: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2829/

2. Zum Umgang mit den Regelbedarfen im nächsten Jahr
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Ohne Zweifel sind die Regelbedarfe im SGB II/SGB XII/AsylbLG zu niedrig. Und ebenfalls ohne Zweifel verstoßen sie gegen das Menschenwürdeprinzip und sind vermutlich verfassungswidrig.

Verschiedene Webseiten und sogar Anwält*innen rufen jetzt dazu auf, gegen die Höhe der Regelbedarfe im nächsten Jahr Widerspruch einzulegen.

Damit bekommt die ein oder andere Webseite natürlich Traffic und daraus resultierende Werbegelder. Dies bedeutet aber auch, dass Anwält*innen Arbeit haben, die sie nicht bezahlt bekommen werden und die Widerspruchsführer*innen von ihnen dann auch nicht vertreten werden. Zudem bedeutet dies bei Betroffenen Frust, weil sie diesen Ratgebern gutgläubig gefolgt sind, dann aber erleben werden, dass ihnen kein Jobcenter und Gericht zustimmen wird und sie im Anschluss an den Widerspruch auch keine Anwältin, keinen Anwalt zur Vertretung vor Gericht finden werden.

Warum?
Zunächst sind die Bescheide rechtmäßig. Die Regelbedarfe sind nach den Maßgaben des Gesetzgebers erarbeitet worden, wenngleich auch in einer Höhe die kurz vor der Verfassungswidrigkeit liegt. Was aber (leider) nicht heißt, dass sie verfassungswidrig sind. Dies wird und muss jedes Jobcenter nach einem Widerspruch so feststellen und ebenfalls im Anschluss jedes Gericht. Gegen einen rechtmäßigen Bescheid Widerspruch einzulegen, ist einfach Schwachsinn.
Etwas anders wäre es, anlässlich der aktuellen Preissteigerung einen Antrag bzw. Anspruch auf einen unabweisbaren Bedarf nach § 21, 6 SGB II geltend zu machen, das hätte zumindest formal Aussicht auf Erfolg, ggf. sogar materiell.
Die Methode der Festsetzung der Regelbedarfe spielt natürlich politisch eine maßgebliche Rolle. Während der Pandemie, bei massiven Preissteigerungen und erst recht im Zusammenhang der Koaltionsvereinbarung der zukünftigen Ampelregierung.

Im dem Zusammenhang wäre es mal cool darüber nachzudenken, wie politischer Druck ausgeübt werden kann, um den potentiellen Koalitionär*innen klar zu machen, dass sich hier dringend ganz viel ändern muss. Also konkret: anstatt zu irgendwelchen aussichtslosen Widersprüchen aufzurufen, sollte lieber darüber nachgedacht werden, Protest gegen zu geringe Regelleistungen, die faktische Armut lebenslang bedeutet, auf die Straße, bzw. ins Bewusstsein der Koalitionär*innen zu bringen.

3. Zwei Jahre nach dem Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts
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Vor zwei Jahren, am 05.11.2019 hat das Bundesverfassungsgericht Teile des Hartz-IV-Sanktionsregimes als verfassungswidrig eingestuft. Mit klaren Worten urteilte das Gericht: „Die Menschenwürde ist ohne Rücksicht auf Eigenschaften und sozialen Status, wie auch ohne Rücksicht auf Leistungen garantiert, sie muss nicht erarbeitet werden, sondern steht jedem Menschen aus sich heraus zu. Die eigenständige Existenzsicherung des Menschen ist nicht Bedingung dafür, dass ihm Menschenwürde zukommt; die Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches Leben zu schaffen, ist vielmehr Teil des Schutzauftrags des Staates.“

Das Sanktionsregime im § 31 SGB II existiert weiter, Gesetzesänderungen wurden von den Unionsparteien verhindert, die Regierungsampel will das Hartz IV-System umbenennen in Bürgergeld, sagt aber gleich „an Mitwirkungspflichten halten wir fest“. Somit soll das Sanktionsregime weiter aufrecht erhalten werden.

Ändern wird sich daher nicht viel, außer dass das neue System einen neoliberalen neuen Namen bekommt.

Ich möchte den Blick auf zwei weitere Sanktionsarten richten, diese sind bisher völlig unterbelichtet und sind in der Konsequenz genauso scharf wie das für verfassungswidrig erklärte Sanktionsregime.

Rechtswidrige Leistungsversagung wegen fehlender Mitwirkung
Immer häufiger werden beantragte oder gewährte Leistungen durch Entsagungs- und Entziehungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung nach § 66 SGB I versagt. Im Gesetz steht, dass ganz oder teilweise versagt werden kann und auch nur dann, wenn durch die unterlassene Mitwirkung die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert wird und die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind.

Die Entscheidung der Leistungsversagung steht im Ermessen der Behörde. Also ob sie das überhaupt macht, ganz oder teilweise, in welcher Höhe. Einen Stufenplan gibt es nicht. Die Realität ist, dass Leistungen nicht erst teilweise, sondern oft direkt zu 100 % versagt werden.
Leistungsversagung durch vorläufige Leistungseinstellung
Die Jobcenter können SGB II - Leistungen ganz oder teilweise vorläufig einstellen, „wenn sie von Tatsachen Kenntnis erlangen, die zu einem geringeren Leistungsanspruch führen“ (§ 40 Abs. 1 Nr. 4 SGB II iVm § 331 SGB III). Auch diese Entscheidung steht im Ermessen der Behörde, in der praktischen Erfahrung wird dieses Ermessen nicht angewendet.

In beiden Rechtsvorschriften erfolgt sehr häufig eine 100 % Leistungsversagung, einschließlich Miete, Krankenkasse und ohne Anspruch auf Gutscheine. Jede Leistungsversagung oberhalb 30 % des Regelsatzes hat das Bundesverfassungsgericht im Sanktionsrecht für verfassungswidrig erklärt.

Beide beschriebenen Leistungsversagungen sind faktische Sanktionsregeln. Die Folgen sind Existenzvernichtung: keine Regelleistung, keine Miete, kein Strom, keine Krankenkasse werden erbracht. Die rückwirkende Erbringung stellt das Amt ebenfalls ins willkürliche Ermessen.

Daher muss der Blick der öffentlichen Diskussion auf dieses „neue Sanktionsregime“ der Jobcenter gerichtet UND diese haben unverzüglich gestoppt zu werden!

4. Zur Durchsetzung der Förderung einer Ausbildung im Eilverfahren
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Rechtsanwalt Helge Hildebrandt setzt sich mit der Durchsetzung der Förderung einer Ausbildung im Eilverfahren beim Sozialgericht auseinander und hat beim LSG ein Urteil erstritten. Mehr dazu hier: https://t1p.de/kupj

5. Richtlinien zum Bundeseltern- und Elternzeitgesetz veröffentlicht
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Im Rahmen der Tacheleskampagnen zur Behördentransparenz haben wir die aktuelle Richtlinie zum Bundeseltern- und Elternzeitgesetz
(BEEG), Stand: 01.09.2021 veröffentlicht.
Diese gibt es hier: https://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/dienstanweisungen/uvg-und-beeg/

6. Die Klima-Allianz, ein Bündnis von über 140 Organisationen, wendet sich mit einem gemeinsamem Forderungspapier an Ampel-Verhandler*innen.
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SPD, Grüne und FDP haben einen Aufbruch und Tempo beim Klimaschutz und mehr soziale Gerechtigkeit versprochen. Die bisherigen Verhandlungsergebnisse erfüllen diese Erwartungen nicht. Ein Bündnis von Organisationen aus den Bereichen Klimaschutz, Soziales, Jugend und Kirchen hat daher nun aufgezeigt, wie ein 1,5 Grad-Pfad und soziale Gerechtigkeit zusammengehen. Mehr dazu: https://t1p.de/ewc0

7. Unterstützt bitte diese Petition zur Krankheit ME /CFS
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Bei ME/CFS kommt es zu starken körperlichen Erschöpfungssymptomen und Muskelschwäche, Konzentrationsproblemen und neurologischen Beeinträchtigungen. Laut der deutschen Gesellschaft für ME/CFS sind 60 Prozent der Betroffenen arbeitsunfähig.
Mit der Petition geht darum ME/CFS als Krankheit anerkannt zu bekommen, um, medizinische Versorgung und Absicherung, Forschung anzumahnen und politische Unterstützung zu erhalten.

Um die Petition erfolgreich werden zu lassen, fehlen noch ein paar tausend Stimmen. Das müsste zu schaffen sein. Daher möchte ich hier im Newsletter zu aufrufen.

Dazu ein Artikel im RND: https://t1p.de/xr2xm und ein eindringlicher Appell von Marina Weisband auf Twitter: https://twitter.com/Afelia/status/1456660874719109126

Unterzeichnet werden kann bis DIENSTAG, 9. November 2021.

Hier geht es zur Petition: https://signformecfs.de/

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an. Wegen starker Belegung gibt diese Fortbildung erst wieder im nächsten Jahr, Anmeldung aber jetzt schon möglich,

- 23./24. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 07./08. März 2022 als Online-Seminar
- 28./29. März 2022 als Online-Seminar
- 04./05. April 2022 als Online-Seminar
- 09./10. Mai 2022 als Online-Seminar
- 30./31. Mai 2022 als Online-Seminar
- 14./15. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.
In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.
Diese findet statt

- 31. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 17. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 16. März 2022 als Online-Seminar
- 12. April 2022 als Online-Seminar
- 25. Mai 2022 als Online-Seminar
- 16. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: t1p.de/hdlq

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 und 2 Tages-Online-Seminar
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In dieser dreitägigen und zweitätigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und nochmal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Zweitagesfortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 14./15./16. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 23./24. März 2022 als Online-Seminar
- 20./21. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/kdiq

11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 14. März 2022 als Online-Seminar
- 20. April 2022 als Online-Seminar
- 23. Mai 2022 als Online-Seminar
- 07. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/xily

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 22. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 21. März 2022 als Online-Seminar
- 13. Mai 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/85hu

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt

- 24. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 15. März 2022 als Online-Seminar
- 11. April 2022 als Online-Seminar
- 10. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/u67n


14. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 25. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 22. März 2022 als Online-Seminar
- 19. April 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/93hz

15. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2022
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. starker Belegung gibt es erst wieder im nächsten Jahr freie Plätze. Wegen starker Belegung gibt es diese Fortbildung auch erst wieder im nächsten Jahr.
Ich biete die nächsten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage am an:

- 16. - 20. Mai 2022 als Präsenzseminar in Wuppertal
- 22. - 26.Aug. 2022 als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage ist zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Das Seminar im Mai 2022 ist als Präsenzfortbildung geplant, wenn die Coronalage eine Präsenzveranstaltung nicht zulässt, wird es als Online-Seminar durchgeführt.
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/j6vu

16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 12.Nov. 2021 als Online-Seminar (2 Plätze frei)
- 11. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 27. Juni 2022 als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/qme5

17. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung biete ich am

- 01. Feb. 2022 als Online-Seminar

an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/e8ef

18. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich wieder am
- 25. Febr. 2022 als Online-Seminar

Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/yq6p

19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.

- 24./25. Januar 2022 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
21.02.2022 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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