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BA zu den fehlenden Weisungen im Bereich der Härtefallbedarfe nach § 21 Abs. 6 SGB II

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. BA zu den fehlenden Weisungen im Bereich der Härtefallbedarfe nach § 21 Abs. 6 SGB II
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Seit über 10 Monaten sind die Neuregelungen im Bereich des § 21 Abs. 6 SGB II in Kraft getreten. Seit Jahresbeginn können nicht nur laufende, sondern auch einmalige Bedarfe über den § 21 Abs. 6 SGB II geltend gemacht werden. Weil die BA sich außerhalb der Weisungen zu den digitalen Endgeräten überhaupt noch nicht näher dazu eingelassen hatte, welche einmaligen Bedarfe, unter welchen Voraussetzungen nun gewährt werden können, hat Tacheles zu diesem Thema mal eine Anfrage gestellt, wie es beispielsweise mit Elektrogroßgeräten, Pässen und Übersetzerkosten oder auch Fahrtkosten zu besonderen Anlässen aussieht. Nachfolgende mehr oder weniger nichtssagende Antwort ist nun von der BA erfolgt.
Immerhin kündigt sie an, dass eine Weisung in Arbeit ist und alsbald ergehen solle. Insofern scheint die Anfrage ihre Wirkung entfaltet zu haben.

Schreiben der BA vom 20.09.2021 zur Umsetzung des § 21 Abs. 6 SGB II: https://t1p.de/0r7f

2. Ein Radio-Feature zu Roland Rosenow
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In diesem Feature sage ich ein paar Worten zu Roland. Zur Erinnerung: Roland Rosenow streitet seit Jahrzehnten für die Rechte der Entrechteten. Unter anderem hat er eine Sozialrechtskanzlei in Freiburg mit aufgebaut.
Roland war aktiv im Sanktionsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beteiligt. Er hat für Tacheles die umfangreiche Stellungnahme im Sanktionsverfahren erstellt und war im Auftrag von Tacheles bei der mündlichen Verhandlung und bei der Urteilsverkündigung im Sanktionsverfahren dabei.
Hier geht es zu dem hörenswerten Feature: https://t1p.de/5x27

3. Breites Bündnis fordert: Kinderarmut muss zentrale Rolle in den Koalitionsverhandlungen spielen!
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61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten.

Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen!
Zur Erklärung: https://t1p.de/ghun

4. Rechtsbehelfsbelehrung muss auf elektronische Einlegungsmöglichkeit hinweisen
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Ich habe zwar schon einmal drauf hingewiesen, aber da es so wichtig ist nochmal: in einer aktuellen Entscheidung des LSG Schleswig-Holstein (06.05.2021 - L 6 AS 64/21 B ER) hat dieses klargestellt, dass die Rechtsbehelfsbelehrungen nicht vollständig sind, wenn in diesen nicht auch über die Möglichkeit belehrt wird, den Widerspruch selbst auf elektronischem Wege einlegen zu können. Die Rechtsbehelfsbelehrung muss auch die Einlegungsmöglichkeit per elektronischem Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) beinhalten. Ist der Hinweis nicht erfolgt, ist die Rechtsbehelfsbelehrung unvollständig, weswegen gemäß § 66 Abs. 2 SGG ein Widerspruch noch innerhalb der Frist von einem Jahr erhoben werden kann.
Das ist insbesondere dann wichtig, wenn der Widerspruch aufschiebende Wirkung entfaltet, bzw. Anwält*innen sich nach Ablauf der Monatsfrist noch in den Vorgang einklinken wollen. Weitere Infos unter Sozialberatung Kiel: https://t1p.de/0lu6

5. BMAS: Hinweisschreiben zur Behandlung von Hochwasserhilfen und privaten Spenden im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe
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Es ist jetzt ein BMAS Schreiben bekannt geworden, in dem nochmals bestätigt wird, dass Hochwasserhilfen grundsätzlich anrechnungsfrei zu bleiben haben.
Das Hinweisschreiben ist ein Schreiben der Auftragsverwaltung zum SGB XII, ist aber exakt, wenn gleich auch mit anderen Paragraphen, so auch im SGB II anzuwenden.
Das BMAS Schreiben vom 11. August 2021 zum Download: https://t1p.de/fd1w
Das BMAS bestätigt damit auch die von uns abgegebene Position in unserem Kurzinfos zu sozialrechtlichen Ansprüchen von Hochwassergeschädigten
im Rahmen, Download hier: https://t1p.de/vjz6

6. BMAS: Schwerbehindertenausweise nicht mehr an Laufzeiten von Duldungen gekoppelt
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Angehängt ein Rundschreiben aus dem BMAS an die Bundesländer, mit dem einer Vereinfachung bei der Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen zugestimmt wird.
Vorausgegangen war eine Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, die eine Änderung der Schwerbehinderten-Ausweisverordnung angeregt hatte.
Bislang ist die Laufzeit von Schwerbehindertenausweisen an die Geltungsdauer des Aufenthaltstitels geknüpft, auch bei Geduldeten wurde dies bislang so gehandhabt.
Ab sofort erfolgt grundsätzlich keine Koppelung der Befristung der Schwerbehindertenausweise an die Geltungsdauer der Duldungen mehr.
Schreiben des BMAS vom 21.09.2021: https://t1p.de/paos

7. Hinweise zum Eintragen in den Newsletter
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Immer wieder kommen an mich Mails mit der Bitte Menschen in den Newsletter mit aufzunehmen. Dazu kann ich nur sagen, diese Aufnahme in den Newsletter könnt Ihr/Sie selbst durchführen, das ist kein Zauberwerk. Unter folgender Url ist das Eintragen in den NL möglich: https://harald-thome.de/newsletter.html
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Kontakt: info@harald-thome.de

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an. Wegen starker Belegung gibt diese Fortbildung erst wieder im nächsten Jahr, Anmeldung aber jetzt schon möglich,

- 07./08. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 23./24. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 07./08. März 2022 als Online-Seminar
- 28./29. März 2022 als Online-Seminar
- 04./05. April 2022 als Online-Seminar
- 09./10. Mai 2022 als Online-Seminar
- 30./31. Mai 2022 als Online-Seminar
- 14./15. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.
In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.
Diese findet statt

- 17. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 16. März 2022 als Online-Seminar
- 12. April 2022 als Online-Seminar
- 25. Mai 2022 als Online-Seminar
- 16. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: t1p.de/hdlq

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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In dieser dreitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und nochmal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 15./15./16. Feb. 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/kdiq

11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 26. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 14. März 2022 als Online-Seminar
- 20. April 2022 als Online-Seminar
- 23. Mai 2022 als Online-Seminar
- 07. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/xily

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 18. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 22. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 21. März 2022 als Online-Seminar
- 13. Mai 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/85hu

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt

- 24. Jan. 2022 als Online-Seminar (noch 1 Platz)
- 15. März 2022 als Online-Seminar
- 11. April 2022 als Online-Seminar
- 10. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/u67n


14. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 25. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 22. März 2022 als Online-Seminar
- 19. April 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/93hz

15. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2022
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. starker Belegung gibt es erst wieder im nächsten Jahr freie Plätze. Wegen starker Belegung gibt es diese Fortbildung auch erst wieder im nächsten Jahr.
Ich biete die nächsten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage am an:

- 16. – 20. Mai 2022 als Präsenzseminar in Wuppertal

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage ist zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Das Seminar im Mai 2022 ist als Präsenzfortbildung geplant, wenn die Coronalage eine Präsenzveranstaltung nicht zulässt, wird es als Online-Seminar durchgeführt.
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/j6vu

16. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen
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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 21. Dez. 2021 als Online-Seminar (3 Plätze frei)
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/913t

17. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung biete ich am

- 01. Feb. 2022 als Online-Seminar

an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/e8ef

18. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 17. März 2022 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/qme5

19. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich wieder am
- 25. Febr. 2022 als Online-Seminar

Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/yq6p

20. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.

- 24./25. Januar 2022 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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