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Kurzinfos zu sozialrechtlichen Ansprüchen von Hochwassergeschädigten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. Kurzinfos zu sozialrechtlichen Ansprüchen von Hochwassergeschädigten
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Hochwassergeschädigte können Leistungsansprüche nach dem SGB II und SGB XII haben. SGB II für Arbeitsfähige und SGB XII für nicht Arbeitsfähige und Altersrentner.

Die Ansprüche beinhalten:

a. Unterkunftskosten
Die Übernahme von Unterkunftskosten, also auch Hotel- und Pensionszimmern, wenn die derzeitige Unterkunft unbewohnbar ist. Zu den Unterkunftskosten können im Einzelfall auch Kosten für Entsorgung von nicht mehr verwertbarem Hausrat, Stromkosten für Trockner und vergleichbarer Kosten zur Bewohnbarmachung von Wohnungen und auch Eigentum gehören. Ebenso können dazu laufende Kosten für Eigentum (Zinsen und Betriebskosten, aber keine Tilgung) gehören.
Durch die Regelungen im Sozialschutzpaket gelten derzeit alle Unterkunftskosten als angemessen (§ 67 Abs. 3 SGB /§ 141 Abs. 3 SGB XII).
Ein Verweis auf eine Notunterkunft wäre nicht zumutbar.

b. Hausratsgegenstände und Bekleidung
Übernahme von Hausratsgegenständen und Bekleidung, diese gelten bei Totalverlust als Bedarf aufgrund außergewöhnlicher Umstände und sind auf Zuschussbasis zu gewähren (§ 24 Abs. 3 S. 3 SGB II/ § 31 Abs. 2 SGB XII. Hierbei „können“ bei Nichtleistungsbeziehenden zukünftige Einkünfte berücksichtigt werden. Im Rahmen dieser außergewöhnlichen Situation, kann das Jobcenter/Sozialamt aber auch von der Berücksichtigung zukünftiger Einkünfte absehen.

c. Zum Einsatz von Vermögen
Im SGB II gibt es für Neuanträge, die bis Dez. 2021 gestellt werden, ein geschontes Vermögen von 60.000 € für die erste und 30.000 € für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft, insofern erklärt wird, dass nicht über erhebliches Vermögen verfügt wird (§ 67 Abs. 2 SGB II).
Im SGB XII gilt 25.000 € als Vermögen geschont, wenn Einkommen zuvor ganz oder überwiegend aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit erzielt wurde (§ 66a SGB XII), sonst gilt regulär 5.000 EUR als Schonvermögen (§ 1 S. 1 Nr. 1 Vo zu § 90 SGB XII). In Härtefällen ist Vermögen nicht einzusetzen (§ 90 Abs. 3 SGB XII). Ein Komplettverlust von Hausrat und Bekleidung wegen Hochwasser dürfte als ein solcher Härtefall gelten.

Anträge müssen beim örtlichen Jobcenter oder Sozialamt am Wohnort gestellt werden. Leistungsansprüche bestehen nur für Zeiten ab Antragstellung.

Es wäre sinnvoll, dass über diese Ansprüche medial, durch Sozialverbände und durch Helfergruppen aufgeklärt wird.

2. Rechtswidrige Weisung zum Kindergeldanspruch für Unionsbürger*innen
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Beim Bundeszentralamt für Steuern existiert eine verbindliche „Arbeitsanleitung zu §62 Abs.1a EStG“, in der den Familienkassen die Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch für Unionsbürger*innen erläutert werden und die bisher wohl nicht im Netz veröffentlicht ist. Aufgrund eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat das BZSt diese nun der GGUA zugeschickt.

In der Weisung geht es unter anderem um die Frage, welche Dokumente Unionsbürger*innen bei einem Kindergeldantrag vorlegen müssten. So sollen für den Nachweis der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts folgende Nachweise in Betracht kommen:
– Bescheinigung des Vermieters
– Mietvertrag
– Bescheinigung des Rundfunkbeitragsservice
– Nachweis über Mietzahlungen
– Nebenkostenabrechnung
– Vertrag mit dem Energieversorger
– Nachweis über Zahlungen an den Energieversorger
– Melderechtliche Abmeldebestätigung im Herkunftsland.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat nach Beschwerden von Antragstellenden bereits wiederholt mitgeteilt, dass keineswegs sämtliche dieser Nachweise angefordert werden dürften, sondern nur einzelne. Darauf müssten die Kindergeldantragsteller*innen hingewiesen werden. Denn diese Nachweise seien „alternativ und nicht kumulativ“ vorzulegen (siehe hier und hier). Die Zentrale der Familienkasse hatte daher gegenüber dem Bundesdatenschutzbeauftragten angekündigt, dass die Arbeitshilfe bis spätestens Mai 2021 überarbeitet werde. Dies ist offensichtlich nicht geschehen, zumindest findet sich in der Arbeitsanleitung kein Hinweis darauf, dass nicht alle genannten Nachweise vorzulegen sind.

Alkes weitere auf der Seite der GGUA: https://t1p.de/zhve
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Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z ist in der 31. Auflage
Hinweis zum neuen Leitfaden. Diese Ausgabe ist in „seebrückenorange“. Es ist ein Machwerk von 14 AutorInnen, Rechtsstand Feb. 2021. Der neue Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z ist aufgrund der immer komplizierter werden Rechtslage auf mittlerweile 900 Seiten angewachsen. Er beinhaltet eine Menge Detailinformationen zu den sozialrechtlichen Fragestellungen durch die Coronapandemie und ein neues, sehr umfangreiches Stichwortverzeichnis.
Die Autor*innen wollen mit diesem Leitfaden Beziehende von Sozialleistungen dazu ermutigen, ihre Rechte offensiv durchzusetzen und sich gegen die fortschreitende Entrechtung und die Zumutungen der Alg II-Behörden zu wehren. Sie wollen dazu beitragen, dass sie bei Sozialberater*innen, Mitarbeiter*innen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Anwält*innen fachliche und parteiische Unterstützung für die rechtliche Gegenwehr erhalten, die dringend benötigt wird. Die Autor*innen um Thomé empfehlen Erwerbslosen, sich lokal zu organisieren und gemeinsam ihre Interessen zu vertreten. Um dem zunehmenden Abbau der sozialen Sicherung und der damit einhergehenden Ausweitung von Niedriglohn und schlechten Arbeitsbedingungen zu begegnen, treten sie dafür ein, dass solidarische Bündnisse zwischen Erwerbslosen, Beschäftigten und anderen vom Sozialabbau betroffenen Gruppen geschmiedet werden, die dem Sozialabbau und Lohndumping den Kampf ansagen.
Der Leitfaden kostet mit Versand 19 €, weitere Infos und Bestellung hier: http://www.dvs-buch.de/?buch=1

3. Öffentliche Skripte zum Krankenkassenrecht
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Die Kollegin Claudia Mehlhorn, absolute Expertin im Krankenkassenrecht und Mitautorin im Leitfaden hat verschiedene Skripte zum Krankenkassenrecht auf ihrer Webseite veröffentlicht, zu den Themen:
- Zugang zur GKV für EU- und Drittstaatler_innen
- Zugang PKV und anderweitige Absicherungen
- Betreuerhaftung in der Krankenversicherung
- häufige Fragen zur KV mit Antworten

Falls die Links nicht funktionieren, hier: https://t1p.de/yxgn

4. Neue Verwaltungshinweise zum Wohngeldrecht
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Dann möchte ich darauf hinweisen, dass es neue Verwaltungsanweisungen zum Wohngeld des Landesbauministeriums NRW gibt. Das sind umfassende Dienstanweisungen, die, da es sich um die Umsetzung von Bundesrecht handelt, natürlich vom Grundgedanken in allen Bundesländern anzuwenden sind. Die Weisungen sind sehr umfangreich und haben „Kommentarqualität“.

Es gibt sie hier: https://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/dienstanweisungen/wohngeldamt/

5. Aufsatz: Grundrechte hinter Stacheldraht. Das BVerfG zu § 1a AsylbLG
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Der Kollege Roland Rosenow beschäftigt sich mit Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Sanktionsvorschrift des § 1a AsylbLG. Es war nach dem Urteil des BVerfG zu den Sanktionen im SGB II zu erwarten, dass das BVerfG auch die Sanktionsvorschrift im AsylbLG kippen würde, wenn das BVerfG sie zu prüfen hat. Doch es ist anders gekommen.
Mehr auf der Tachelesseite: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2803/

6. Sozialrecht-Justament vom Juli 2021
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In seiner neuesten Ausgabe des Sozialrecht- Justament beschäftigt sich Bernd Eckardt mit ausgewählten Entscheidungen des Bundessozialgerichts zum SGB II und angrenzender Rechtsgebiete im ersten Halbjahr 2020 und mit verschiedenen Fragen aus 2020.

Das SJ aus 7-2021 gibt es hier: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/SJ-06-2021.pdf

7. Bundesdatenschutzbeauftragter veröffentlicht nützliche Rundschreiben zum Datenschutz in den Jobcentern (gemeinsamen Einrichtungen)
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Die dieDatenschützer Rhein Main weisen auf verschiedene Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten zum Datenschutz an die behördlichen Datenschutzbeauftragten der gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter) auf der Homepage des BfDI hin.

In diesen Rundschreiben werden eine Fülle von datenschutzrechtlichen Themen angesprochen, die in der Praxis häufig auftreten und bei denen es – nicht immer, aber immer wieder – zu Fehlern, Übergriffigkeiten und rechtswidrigem Handeln von Beschäftigten in den Jobcentern kommt. Die Rundschreiben des BfDI sind daher auch für Menschen, die Leistungen nach SGB II beantragen müssen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können, eine wichtige Informationsquelle. Nachstehend fassen wir zusammen, zu welchen Themen die jeweiligen Rundschreiben des BfDI informieren.

Alles weitere bei den Rhein Main Datenschützern: https://t1p.de/kmhv

Ein paar Grundsätze zu meinen Seminaren:
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Ich habe jetzt eine Reihe neuer Seminare (bis Sommer 2022) im Netz. Diese werden weiterhin weitgehend als Onlineseminare stattfinden. Ab Mai sind die ersten Seminare in Präsenz geplant, insofern die Corona-Lage dies zulässt. Diese werden dann in Wuppertal stattfinden. Ich habe mich dazu entschlossen, nicht mehr ständig durch die Republik zu touren und Seminare in Präsenz durchführen. Stattdessen wird es einen Mix zwischen Online- und Präsenzseminaren geben. Das schon mal als allgemeine Info.

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an. Wegen starker Belegung gibt diese Fortbildung erst wieder im nächsten Jahr, Anmeldung aber jetzt schon möglich,

- 10./11. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 07./08. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 23./24. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 07./08. März 2022 als Online-Seminar
- 28./29.März 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq

9. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage im 2022
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. starker Belegung gibt es erst wieder im nächsten Jahr freie Plätze. Wegen starker Belegung gibt es diese Fortbildung auch erst wieder im nächsten Jahr.

Ich biete die nächsten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage am an:

- 16. – 20. Mai 2022 als Präsenzseminar in Wuppertal

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage ist zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Das Seminar im Mai 2022 ist als Präsenzfortbildung geplant, wenn die Coronalage eine Präsenzveranstaltung nicht zulässt, wird es als Online-Seminar durchgeführt.

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/j6vu

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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In dieser dreitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und nochmal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 15./16./17. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 15./15./16. Feb. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/kdiq

11. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.

In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.

Diese findet statt

- 23. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 03. Dez. 2021 als Online-Seminar
- 17. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 17. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 16. März 2022 als Online-Seminar
- 12. April 2022 als Online-Seminar
- 25. Mai 2022 als Online-Seminar
- 16. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/hdlq

12. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 02. Nov. 2021 als Online-Seminar (2 Plätze frei)
- 20. Dez. 2021 als Online-Seminar
- 26. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 14. März 2022 als Online-Seminar
- 20. April 2022 als Online-Seminar
- 23. Mai 2022 als Online-Seminar
- 07. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/xily

13. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 29. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 15. Dez. 2021 als Online-Seminar
- 18. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 22. Feb. 2022 als Online-Seminar
- 21. März 2022 als Online-Seminar
- 13. Mai 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/85hu

14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 18. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 24. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 15. März 2022 als Online-Seminar
- 11. April 2022 als Online-Seminar
- 10. Juni 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/u67n


15. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Diese Fortbildung biete ich an:

- 13. Sept. 2021 als Online-Seminar
- 08. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 25. Jan. 2022 als Online-Seminar
- 22. März 2022 als Online-Seminar
- 19. April 2022 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/93hz

16. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen
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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 10. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 21. Dez. 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/913t

17. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung biete ich am

- 27. Juli 2021 als Online-Seminar (1 Platz)
- 22. Okt. 2021 als Online-Seminar
- 01. Feb. 2022 als Online-Seminar

an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/e8ef

18. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 12. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 17. März 2022 als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/qme5

19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.

- 23./24. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 04./05. Okt. 2021 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 08. Nov. 2021 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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