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Der neue Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z ist in der 31. Auflage erschienen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:




1. Der neue Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z ist in der 31. Auflage erschienen

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Nun ist er fert und und, der neue Leitfaden. Diese Ausgabe in der „Seebrückenorange“. Es ist ein Machwerk von 14 AutorInnen, Rechtsstand Feb. 2021. Der neue Leitfaden Alg II. Er hat eine Menge Detailinformationen zu den sozialrechtlichen Fragestellungen durch die Coronapandemie und ein neues, sehr ausführreiches Stichwortverzeichnis.

Die Autor * innen wollen mit diesem Leitfaden Beziehende von Sozialleistungen gehören dazu, ihre Rechte offensiv durch sich und gegen die Fortschreitende Entrechtung und die Zumutungen der Alg II-Behörden zu wehren. Sie wollen dazu gehören, dass sie bei Sozialberater * innen, Mitarbeiter * innen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Anwält * innen fachliche und parteiische Abwicklung für die gegenseitige Gegenwehr erhalten werden, die betreuen wird. Die Autor * innen um Thomé empfangen Erwerbslosen, sich lokal zu gehören und Ihre ihre Interessen zu gehören. Um dem Widerstand Abbau der Sicherheit Sicherung und der damit zusammenhängenden Ausweitung von Niedriglohn und der Arbeitsarbeitsbedingungen zu gehören, treten sie ein, dass solidarische Bündnisse zwischen Erwerbslosen,

Der Leitfaden kostet mit Versand 19 €, weitere Infos und Bestellung hier: http://www.dvs-buch.de/?buch=1

2. Zum Berlin Mietendeckel: Antrag auf Übernahme noch im April stellen

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Wie bereits in meinem letzten Newsletter geschrieben, gibt es zum Urteil des BVerfG vom 15. April 2021, in dem der Berliner Mietendeckel rückwirkend für verfassungswidrig erklärt wurde, nun dringenden Handlungsbedarf. Das Urteil bedeutet, die betroffenen Berliner Haushalte müssen nun rückwirkend die bisher gedeckelte Miete zahlen. Diese Rückzahlungspflicht entsteht mit Tag der Urteilsverkündung, also ab dem 15. April 2021, spätestens aber, ab dem Tag, an dem Vermieter*innen die Zahlung gegenüber den Mieterinnen und Mietern geltend machen. Teilweise müssen pro Haushalt mehrere Tausend Euro nachgezahlt werden.

Anspruch auf Übernahme der Kosten haben alle Haushalte, die laufende Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, aber auch Kinderzuschlag und Wohngeld beziehende, sowie niedrig – und mittelverdienende Haushalte, die durch die Nachzahlungsforderung einmalig im Monat der Fälligkeit der Forderung hilfsbedürftig im Sinne des SGB II/SGB XII werden.

Diese Anträge sollten noch im April 201 gestellt werden, spätestens aber in dem Monat, in dem die Nachzahlungen der Miete fällig gestellt werden.

Ich möchte die Berliner Beratungsstrukturen eindringlich darum bitten, breit auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Die Aussage des Senats, im Notfall könne dafür ein Darlehen gewährt werden, ist so nicht zutreffend. Wird der Antrag rechtzeitig gestellt, besteht in den o.g. Fällen ein Übernahmeanspruch auf Zuschussbasis. Dafür muss von den Betroffenen rechtzeitig gehandelt werden.

Alle wichtigen Informationen dazu auf der Tachelesseite: https://t1p.de/m1i5

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Solidarisch aus der Hartz IV-Krise

Freitag, 7. Mai 2021, 14 – 17 Uhr

Während Corona das Leben und die gesellschaftlichen Debatten bestimmt, bleibt die Krisenbewältigung ein armutspolitischer Skandal. Wo können wir gemeinsam mit Erwerbslosenaktivist:innen, Sozialverbänden und Betroffenen handeln.

Mit:

Ulrich Schneider, Paritätischer Wohlfahrtsverband
Florian Schilz, Tacheles e.V.
Inge Hannemann, Sozialaktivistin
Jean-Phillipe Kindler, Satiriker
Und Abgeordneten der Linksfraktion

https://t1p.de/nahp

3. Neue Infos zum Thema Auszubildende und Sozialleistungen

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Ra Joachim Schaller (einer der Mitautoren des Leitfadens) hat sein Skript zu Sozialleistungsansprüchen und Auszubildenden aktualisiert.

So gibt es:

- SGB II und Ausbildungsförderung, Download: https://t1p.de/gk0b

- BAföG für Ausländer, Download: https://t1p.de/gf89

- Wohngeld für Auszubildende, Download: https://t1p.de/keig

4. Kostenübernahme für Laptops für das Homeschooling über §39, §39 Abs.3 SGB VIII

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Der Flüchtlingsrat Niedersachsen informiert: Über §39 SGB VIII können (bei Bedarf sollten) für alle UMF/jungen Volljährigen bzw. jungen Menschen in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit Laptops für das Homeschooling finanziert werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das an der Stelle eindeutige Rechtsgutachten vom DijuF (Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.) unterstützend herangezogen werden.

Zu finden ist es in unserer Materialiensammlung rund um relevante asyl-, aufenthalts- und jugendhilferechtliche Themen und Fragen bei UMF und jungen Volljährigen. Das Rechtsgutachten findet sich im Block I.Jugendhilfe: https://www.nds-fluerat.org/infomaterial/materialien-fuer-die-beratung/arbeitshilfen-umf/jugendhilfe/

4. Pari entwickelt Grundsatzposition zur digitalen Teilhabe

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Der Paritätische stellt fest: Die Digitalisierung verändert unsere Art zu arbeiten und zu leben und das gesellschaftliche Miteinander tiefgreifend. Die Corona-Krise hat Digitalisierungsprozesse noch einmal beschleunigt. Für diejenigen, die Zugang zum digitalen Raum haben, eröffnet sich auch in der Krise eine Vielzahl von Möglichkeiten der Kommunikation und Bewältigung des Alltags: von Familienchatgruppen, E-Government, Online-Shopping und Lieferservices über digitales Homeschooling bis hin zu Video-Fitnesstraining. Für diejenigen, die keinen Zugang haben, wird der gesellschaftliche Ausschluss größer.

Die digitale Teilhabe gehört heute zum soziokulturellen Existenzminimum und muss für alle gewährleistet sein und darf nicht am Mangel finanzieller Ressourcen scheitern.

Die Paristellungnahme: https://t1p.de/u686

Die Position vom Pari ist absolut zutreffend. Digitale Teilhabe gehört zum unabdingbaren sozikulturellen Existenzminimum. Die Forderung nach technischer Ausstattung und kostenfreien Internetzugängen für minderbemittelte Haushalte gehört auf die Tagesordnung und wird in der nächsten Zeit zu erstreiten sein.

5. Keine Verwendungsnachweise für einmalige Leistungen

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Dann möchte ich auf eine spezielle Fragestellung hinweisen: Jobcenter und Sozialämter verlangen gerne für Erstausstattungen für Wohnung, Ausstattungsbedarfe anlässlich Schwangerschaft und Geburt oder auch für digitale Endgeräte Kaufbelege. Werden diese nicht erbracht oder wurden solche einmaligen Bedarfe günstiger erworben, werden in rechtswidriger Weise die bereits gewährten Beträge zurückgefordert. Dazu möchte ich mal eine interne Arbeitsanweisung veröffentlichen, in der diese Verwaltungspraxis mit Hinweis auf Rechtsprechung untersagt wird. Da dies massenweise bundesweite Praxis ist, sollte darüber informiert werden.

Download der internen Arbeitsanweisung nach der Verwendungsnachweise für einmalige Leistungen rechtswidrig sind: https://t1p.de/qpx7

6. SGB II / SGB XII-Anträge von Unionsbürger*innen: Meldepflichten an die Ausländerbehörde

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Aus einer GGUA Info: In den letzten Jahren ist die Verzahnung zwischen Ausländer*innenbehörden und Sozialbehörden schrittweise immer weiter vorangetrieben und der Datenschutz für nicht-deutsche Staatsangehörige aufgeweicht worden. Durch verschiedene Übermittlungsbefugnisse und -pflichten der Jobcenter oder Sozialämter an die Ausländer*innenbehörden ist ein engmaschiges Kontrollnetz gesponnen worden, um es den Ausländer*innenämtern zu erleichtern, das Aufenthaltsrecht zu entziehen, wenn nicht-deutsche Staatsangehörige Sozialhilfeleistungen beantragen oder beziehen.

Es bedeutet sich selbst bei diesen Übermittlungspflichten nicht nur um ein Gefühlendes, auf eine Vorratsdatensammlung hinauslaufendes System, das mit datenschutzrechtlichen Belangen kollidiert. In der Praxis, die auch dazu gehört, dass Betroffene aus Angst vor einer Meldung bei der Ausländerbehörde auf die Inanspruchnahme von ihnen zustehenden Leistungen Zudem zeigt sich in der Praxis, dass selbst diese ohnehin sehr weitreichende Aufweichung des Sozialdatenschutzes von den Jobcentern und Sozialversicherungsunterlagen noch über die behördliche Kontrolle Maßsteuer wird und nicht selten unzulässige Meldungen erhalten.

Dies betrifft in besonderem Maße Unionsbürger*innen, die beim Jobcenter oder Sozialamt Leistungen beantragen oder beziehen. „Wenn EU-Bürger*innen Leistungen beantragen, wird das an die Ausländerbehörde gemeldet und Sie werden abgeschoben!“, bekommen sie denn auch manchmal bei Jobcentern oder Sozialämtern zu hören. Eine Aussage, die meist ebenso falsch wie wirksam ist: Die Betroffenen verzichten aus Angst auf ihre Rechte.

In dieser Arbeitshilfe sollen vor allem die gesetzlichen Regelungen zu den Mitteilungspflichten und -befugnissen der Sozial- an die Ausländer*innenbehörden bei Leistungsanträgen durch Unionsbürger*innen dargestellt werden, um rechtswidrige Mitteilungen identifizieren und dagegen vorgehen zu können. Es handelt sich dabei nicht um eine vollständige Darstellung, sondern nur um die praxisrelevantesten Aspekte.

Die Arbeitshilfe gibt es hier: https://t1p.de/6wbv

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Hier könnte Ihre Anzeige stehen .....

Im Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen: Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Ihre Suche nach einer Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job .....

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 70.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen.

Zu den Empfängern gehören auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritische Medien, Fachbuchautoren und sonstige Stellen und Institutionen die in Bereich arbeiten, wie viele NGOs und demokratische Organisationen und natürlich eine Vielzahl ein interessierter Einzelpersonen.

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zzgl. Umsatzsteuer.

Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet. Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden.

Kontakt: info@harald-thome.de

7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:

- 06./07. Sept. 2021 als Online-Seminar

- 18./19. Okt. 2021 als Online-Seminar

- 24./25. Nov. 2021 als Online-Seminar

- 13./14. Dez. 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq

8. Neue Fortbildung: Grundlagenseminar / Teil II (das was immer fehlt)

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Da ich in den Grundlagenseminaren immer in der Mitte hängengeblieben bin, richtet diese Fortbildung an die Teilnehmer*innen, die meine regulären Grundlagenseminare schon besucht und die Lust auf "mehr" haben und den zweiten, fehlenden Teil auch noch durchackern wollen und Lust auf Mehr haben.

Diese Fortbildung biete ich am

- 07./08. Juni 2021 als Online-Seminar

an.

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/opcu

9. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021

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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist genau richtig hier.

Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:

- 17. - 21. Mai 2021 Online-Seminar (noch 2 Plätze)

- 23. - 27. Aug. 2021 Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/j6vu

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar

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In dieser dreitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und nochmal gerechnet.

Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 12./13./14. Juli 2021 als Online-Seminar

- 15./16./17. Nov. 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/kdiq

11. NEUES Seminar: Basicwissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis

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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestanskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Bescheidaufhebung, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.

In den genanntem Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.

Diese findet statt

- 31. Aug. 2021 als Online-Seminar (2 Plätze frei)

- 05. Nov. 2021 als Online-Seminar

- 03. Dez. 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/hdlq

12. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit Wohnungs- und Obdachlosen Menschen

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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von Wohnungs- und Obdachlosem Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 22. Nov. 2021 als Online-Seminar

- 20. Dez. 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/xily

13. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.

In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 14. Sept. 2021 als Online-Seminar

- 26. Okt. 2021 als Online-Seminar

- 09. Nov. 2021 als Online-Seminar

- 15. Dez. 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/85hu

14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 03. Sept. 2021 als Online-Seminar

- 29. Okt. 2021 als Online-Seminar

- 06. Dez. 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:

https://t1p.de/u67n



15. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis

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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 16. Aug. 2021 als Online-Seminar

- 13. Sept. 2021 als Online-Seminar

- 08. Nov. 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/93hz

16. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen

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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 01. Juni 2021 als Online-Seminar (3 Plätze)

- 10. Aug. 2021 als Online-Seminar

- 23. Nov. 2021 als Online-Seminar

- 21. Dez. 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/913t

17. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 03. Aug. 2021 als Online-Seminar

- 12. Nov. 2021 als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/qme5

18. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

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In dieser Fortbildung werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die Leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet.

Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 07. Mai 2021 als Online-Seminar

- 01. Nov. 2021 als Online-Seminar

Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/yq6p

19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.

23./24. August 2021 als Online-Seminar

04./05. Oktober 2021 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

08. November 2021 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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