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Zum Anspruch auf digitale Endgeräte für Distanzlernen (Homeschooling) Im Bedarfsfall jetzt Anträge stellen!!!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1. Zum Anspruch auf digitale Endgeräte für Distanzlernen (Homeschooling) / Im Bedarfsfall jetzt Anträge stellen!!!

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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in einer am 1. Feb. 2021 herausgegebenen Weisung festgestellt, dass rückwirkend ab Jan. 2021 ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für digitale Endgeräte in Höhe von bis zu 350 € im SGB II besteht, wenn diese für das Homeschooling benötigt, aber nicht von den Schulen bereitgestellt, werden.

Kern der Weisung ist: dass für ALG II-Beziehende ab dem 1. Januar 2021 digitale Endgeräte und Drucker vom Jobcenter auf Zuschussbasis zu übernehmen sind. Grundsätzlich seien alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, berechtigt, diesen Anspruch geltend zu machen. Berechtigt sind zudem Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Leistungsberechtigten müssen beim Jobcenter dazu einen Antrag stellen und nachweisen, dass es anderweitig keine Kostenerstattung bzw. Sicherstellung des Bedarfes gibt.

Die Höhe des Zuschusses ist im Einzelfall (soweit vorhanden) auf der Grundlage der schulischen Vorgaben zu ermitteln und sollte im Regelfall den Gesamtbetrag von 350 EUR je Schülerin oder Schüler für alle benötigten Endgeräte (z. B. Tablet/PC jeweils mit Zubehör) nicht übersteigen, so die BA in der Weisung.

Die Regelung greift zum 1. Januar 2021, so dass entsprechende Kosten auch rückwirkend geltend gemacht werden können.

Um den Anspruch zu erhalten, bedarf es eines Antrages und eines Nachweises der Schule über die Notwendigkeit der digitalen Endgeräte. Dazu hat Tacheles jetzt Musteranträge zur Verfügung gestellt.

Voraussetzung für den Anspruch ist, dass kein Gerät für die Schülerin oder den Schüler vorhanden, oder ein vorhandenes nicht (mehr) benutzbar ist und die Schule keines zur Verfügung stellen kann. Der Anspruch auf ein digitales Endgerät besteht übrigens pro Kind und nicht nur pro Haushalt.

In unserem Musterschreiben wird auf Leistungsberechtigte nach dem SGB II; SGB XII und Analogleistungen beziehende Geflüchtete und AsylbLG-Leistungen Beziehende eingegangen.

Einen Infotext und Musteranträge sind hier zu finden: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2739/

Ich möchte alle Adressat*innen dieses Newsletters darum bitten, diese Information breit zu streuen, gezielt in Verteiler und Netzwerke und an die kommunalen Medien zu geben, so dass wenigstens jetzt, nachdem endlich die Rechtslage einigermaßen geklärt ist, bedürftige und abgehängte Schülerinnen und Schüler an digitale Endgeräte kommen können.

Die Weisung der BA zu den digitalen Endgeräten gibt es hier zum Nachlesen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202102001_ba146855.pdf

Kurze Anmerkung dazu:

Die Weisung der BA bezieht sich ausschließlich auf ALG II-Beziehende. Digitale Endgeräte benötigen aber auch Menschen, die Leistungen nach SGB XII, AsylbLG oder der Jugendhilfe beziehen. Ebenso Geflüchtete mit Analog-Leistungen und auch Personen, die das 25. Lebensjahr überschritten haben und trotzdem allgemein- und berufsbildende Schulen besuchen.

Dazu hatten die GGUA und Tacheles diese Woche einen offenen Brief an Herrn Arbeitsminister Heil geschrieben und ihn darum gebeten auch hier nachzusteuern. Dieser offene Brief ist hier nachzulesen: https://t1p.de/gm3f

Solange Herr Heil nicht unverzüglich nachsteuert, wird es hier einige Probleme und natürlich rechtliche Auseinandersetzungen geben, aber eines ist definitiv klar, alle hilfebedürftigen Gruppen müssen gleich behandelt werden! Wir hoffen darauf, dass Politik und Verwaltung dies auch sehen und ihnen das nicht erst durch die Gerichte beigebracht werden muss.

Und mit ein bisschen Stolz möchte ich anmerken, dass damit die von Tacheles gestartete Kampagne „Schulcomputer sofort!“, welche von vielen Gruppen mitgetragen und aufgegriffen wurde in weiten Teilen erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

2. Referentenentwurf des Sozialschutzpakets III liegt vor - Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu Grundsicherungsleistungen / Corona-Schutzmasken Verordnung

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Als wichtigste Info aus dem Sozialschutzpaket III ist mitzunehmen, dass die bisherigen Regelungen in § 67 SGB II / § 141 SGB XII bis Jahresende fortgeführt werden sollen.

Das betrifft die

- vereinfachte Antragstellung

- die weitgehende Aussetzung der Vermögensprüfung

- die Angemessenheitsfiktion der Unterkunftskosten und

- die Zulässigkeit der abschließenden Entscheidung bei vorläufiger Leistungsgewährung nur auf Antrag

Das sind definitiv zu begrüßende Regelungen!

Was allerdings nicht zu begrüßen ist, ist dass es eine Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie lediglich in Höhe von 150 € geben soll. Das ist in keiner Weise ausreichend und sachgerecht. Der Betrag entspricht einer zusätzlichen Zahlung von 25 Euro im Monat für den Zeitraum 1-6/2021. Damit sind die Mehrkosten und Belastungen, die durch die Pandemie entstehen nicht ausreichend abgegolten. Ganz abgesehen von den Belastungen in den vergangenen Monaten, die auch beachtet werden müssten.

Zu dem Gesetzesentwurf liegen mir schon verschiedene Stellungnahmen vor, die Stellungnahme von GGUA/Tacheles bezieht sich in Teilen darauf ebenfalls.

Material dazu:

- Gesetzesentwurf Sozialschutzpaket III v. 05.02.2021/ https://t1p.de/e2tu

- Stellungnahme Diakonie / https://t1p.de/hek7

- Stellungnahme Caritas / https://t1p.de/mkaj

- Paritätische Stellungnahme / https://t1p.de/ye13

- GGUA/Tacheles-Stellungnahme / https://t1p.de/gm3f

Hier noch ein Link zur nun gültigen Corona-Schutzmaskenverordnung: https://t1p.de/0ioe

3. Bernd Eckardt zum Detail des Sozialschutzpakets in Sozialrecht Justament

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Ich zitiere aus der Einleitung der neuen Ausgabe: „Thema sind die Corona-Sonderregelungen im Bereich des SGB II. Die Umsetzung der Corona-Sonderregelungen läuft keineswegs glatt. Administrative Fehler (anfordern nicht erforderlicher Formulare) und rechtliche Fehler im Bereich der Vermögensanrechnung, der Regelungen bei der vorläufigen Leistungsbewilligung und der Übernahme der tatsächlichen Unterkunftsbedarfe sind an der Tagesordnung.

Verwaltungstechnische Fehler sind in vielen Fällen nur lästig, manchmal aber auch existenzbedrohend, wenn sie eine verzögerte Leistungsgewährung zur Folge haben. Die rechtswidrige Missachtung mancher Vorschriften führt zum Teil zu einer erheblichen Schlechterstellung der SGB II-Leistungsberechtigten. Die Erfahrung zeigt, dass die zum Teil komplexen und durchaus auch auslegungsfähigen Sonderregelungen nicht nur in der Verwaltungspraxis z.T. ignoriert werden, sondern auch in der Beratung durch die freie Wohlfahrtspflege kaum bekannt sind. Die Zielrichtung der Corona-Regelungen, einen vereinfachten Zugang zu den Leistungen des SGB II zu schaffen, verführt offenbar zur Einschätzung, dass die Regelungen und ihre Anwendung selbst einfach seien“

Sein Sozialrecht Justament 2/2021 gibt es hier: https://t1p.de/q5pg

4. Menschen ohne Krankenkasse in Deutschland

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Zu diesem Thema erstmal eine kleine Anfrage der FDP, die versucht Basics von der Bundesregierung zu erhalten, https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/261/1926113.pdf

Dazu passt die Liste der Clearingstellen für Unversicherte in Deutschland: https://t1p.de/uhjl

Und dazu ein mehrsprachiger Kurz-Flyer zum Gesundheitssystem für EU-Bürger*innen in Deutschland: https://t1p.de/cc88 und dazu noch eine Broschüre von Ärzte der Welt: https://t1p.de/xm97

Soziale Hilfsorganisationen fordern eine bessere Gesundheitsversorgung für Menschen ohne oder mit eingeschränktem Versicherungsschutz

Am 27. Januar fand eine Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über Anträge von Linken (19/17543) und Grünen (19/19538) zum Krankenversicherungsschutz statt. Soziale Hilfsorganisationen machten dort deutlich, dass etwa Wohnungs- und Obdachlose, Flüchtlinge und Beitragsschuldner oft keinen adäquaten Zugang zur medizinischen Versorgung hätten. Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

https://t1p.de/thif

5. AG SBV: Aktualisierte Informationen zum Basiskonto für die Beratungspraxis

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Laut der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände, enthält das beigefügte Dokument Informationen zum Basiskonto für die Praxis der Schuldner- und Insolvenzberatung. Die vom Arbeitskreis Girokonto und Zwangsvollstreckung der AGSBV erarbeiteten Informationen wurden aktualisiert und an den Gesetzesstand 2021 angepasst.

Infos zum Basiskonto gibt es hier: https://t1p.de/jzv1

6. Infos zur Grundrente ab 2021

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Ich will mal ein paar Hinweise zur neuen Grundrente geben, hier sind die Dinge ganz gut zusammengefasst:

https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/grundrente-die-haeufigsten-fragen-und-antworten.html

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/grundrente/grundrente_faq_liste.html

7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:

- 10./11. Mai 2021 als Online-Seminar

- 07./08. Juni 2021 als Online-Seminar

- 22./23. Juni 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!



8. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen

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Diese Fortbildung habe ich neu konzeptioniert. In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten gegeben. Wesentlicher Teil der Fortbildung ist die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden. Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender*innen wie Mitarbeiter*innen aus der Wohnungslosen – und Obdachlosenhilfe, Beratungsstellen der Existenzsicherung und Mitarbeiter*innen aus Verbänden, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 31. März 2021 als Online-Seminar

- 21. Juni 2021 als Online-Seminar

- 21. Juli 2021 als Online-Seminar

- 10. Sept. 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

9. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 03. März 2021 als Online-Seminar

- 04. Mai 2021 als Online-Seminar

- 22. Juli 2021 als Online-Seminar

- 03. Sept. 2021 als Online-Seminar

- 29. Okt. 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

10. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

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Dann möchte ich auf meine Fortbildung „SGB II für die Migrationsberatung“ hinweisen. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet. Details in der Ausschreibung.

Die nächsten Fortbildungen biete ich am

- 28. Mai 2021 als Online-Seminar

- 15. Juli 2021 als Online-Seminar

- 17. Aug. 2021 als Online-Seminar

an.

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

11. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021

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In diesem Jahr biete ich zwei Intensivseminare an. Diese sind zunächst als Präsenzseminare geplant, wenn dies aufgrund der Pandemie-Situation nicht möglich ist, finden diese auch als Online-Seminar statt.

In den Intensivseminaren wird bis in die Feinheiten ins SGB II eingestiegen.

Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.

Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:

- 17. - 21. Mai 2021 Online-Seminar

- 23. - 27. Aug. 2021 Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

12. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar

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Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.

In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 25./26./27. Mai 2021 als Online-Seminar

- 12./13./14. Juli 2021 als Online-Seminar

- 15./16./17. Nov. 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

13. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis

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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 12. April 2021 als Online-Seminar

- 31. Mai 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

14. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:

- 01. Juni 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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Diese Fortbildung biete ich am

- 05. März 2021 als Online-Seminar

- 03. Aug. 2021 als Online-Seminar

- 12. Nov. 2021 als Online-Seminar

an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

16. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.

Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Diese Fortbildung biete ich wieder am

- 07. März 2021 als Online-Seminar

an.

Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.

22./23. März 2012 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Das Fachseminar Unterkunftskosten findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.

15. März 2021 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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