Arbeitsminister Heil kündigt an, dass die Jobcenter jetzt digitale Endgeräte zahlen werden
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Arbeitsminister Heil kündigt an, dass die Jobcenter jetzt digitale Endgeräte zahlen werden
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Herr Heil hat am 28. Januar 2020 angekündigt das es für SGB II – beziehende Menschen kostenlose FFP2 Masken und digitale Endgeräte ab der kommenden Woche geben solle. Hier seine Stellungnahme: https://t1p.de/sxb6
Diese Ankündigung möchte ich sezieren und kommentieren.
a. Zu Masken und Corona-Zuschlag: Dieser Ankündigung ging voraus, dass Herr Heil eine Woche zuvor einen Corona-Zuschlag in Aussicht gestellt hatte und daraufhin ein riesiger Aufschrei des Protestes durch das Lager der Unionsparteien und der Arbeitgebervertretungen gegangen war, diesen dürfe es auf keinen Fall geben. Gleichzeitig wurde von 36 Sozialverbände eine Erhöhung der Regelbedarfe auf mind. 600 EUR sowie ein Corona-Zuschlag von 100 EUR gefordert (siehe Punkt 2 dieses Newsletters). Heute hat nun die SPD-Spitze mitgeteilt, dass sie den Corona-Zuschlag befürworten und durchsetzen wolle.
Dazu ist zu sagen, die ständige Bevormundung und das unter Generalverdacht-Stellen nicht zweckentsprechend mit Geldern umgehen zu können, muss aufhören. Menschenwürdiges Dasein heißt auch, über die Art der gesellschaftlichen Teilhabe selbst zu bestimmen.
Daher ist zu fordern, dass den Menschen keine Gutscheine für Masken, sondern Geld zur Verfügung gestellt wird. Und zwar 100 EUR rückwirkend ab Beginn der Pandemie, also ab März 2020!
Zum Personenkreis ist deutlich zu sagen: es gibt weitere Arme als nur Hartz IV-Beziehende, auch Altersrentner*innen, Geflüchtete und Auszubildende. Anspruchsberechtigt sollten alle Leistungsbeziehenden von SGB II / SGB XII und AsylbLG – Leistungen sein, alle Personen, die in der Zeit Wohngeldleistungen und Kinderzuschlag erhalten haben, sowie BAföG- und BAB - Beziehende.
Sollten Niedriglohnbeziehende erst durch den Corona-Zuschlag hilfebedürftig im Sinne vom Grundsicherungsrecht und Kinderzuschlag werden, sollten auch sie ebenfalls den ungekürzten Zuschlag für 6 Monate rückwirkend erhalten.
Warum einen Corona -Zuschlag? Die bereits beschlossenen und noch zu erwartenden Einschränkungen belasten einkommensschwache Haushalte erheblich, da diese keine finanziellen Rücklagen haben. Solidarität in der Gesellschaft gebietet besonders an diese Personengruppen zu denken, anstatt Großkonzernen Milliardenhilfen zukommen zu lassen. Die Gelder für einkommensarme Haushalte sind unabdingbar!
b. Zu digitalen Endgeräten
Endlich scheint auch beim Arbeitsministerium angekommen zu sein, dass bei einem auf längere Zeit nicht endenden Lockdown digitale Endgeräte notwendig sind. Denn nur so kann der Zugang zur digitalen Bildung sichergestellt werden.
Herr Heil hat angekündigt, dass er dazu eine Weisung rausgeben will, auf deren Grundlage nun digitale Endgeräte, deren Notwendigkeit die Schule bescheinigt, von den Jobcentern bewilligt werden. Die Ankündigung von Herrn Heil gibt es hier: https://t1p.de/scpw
Dazu gibt es folgendes zu sagen:
Der Anspruch kann nur für die Schüler*innen geltend gemacht werden, die bisher über keine digitalen Endgeräte verfügen. Schüler*innen die Endgeräte über das Digitalpaket von den Schulen zur Verfügung gestellt bekommen haben, haben keinen Bedarf, da dieser gedeckt ist. Inhaltlich muss es sich um „unabweisbare“ Bedarfe handeln. Die „Unabweisbarkeit“ muss durch die Schule oder den Lehrbetrieb bestätigt werden.
Bisher gibt es eine Weisung einiger Kultusminster*Innen in verschiedenen Bundesländern, dass keine "Schulcomputernotwendigkeitsbescheinigungen" von den Schulen ausgestellt werden dürfen, diese Weisungen müssen sofort vom Tisch.
Für die Schulen kommt dann die Prüfung, ob noch digitale Endgeräte im Rahmen des Digitalpakets vorhanden sind. Kann der Bedarf durch solche Geräte noch gedeckt werden, besteht der sozialrechtliche Anspruch natürlich nicht bzw. nur noch in den digitalen Lernmitteln, die dadurch nicht gedeckt sind.
Die Schulen und Ausbildungsstätten müssen durch Schul- und Ausbildungsstättenbescheinigungen klar mitteilen, was benötigt wird, z.B. Tablet oder Laptop, mit oder ohne Drucker, Headset, Software ....
Herr Heil möchte den Anspruch im SGB II über eine Weisung regeln. Rechtlich ist das eine Weisung zur Auslegung des seit 1. Januar 2021 neu geregelten Härtfall(mehr)bedarfes nach § 21 Abs. 6 SGB II. Bei diesem sind nun auch einmalige Bedarfe möglich, aber nur „wenn ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 ausnahmsweise nicht zumutbar“ ist. Die BA muss in der Weisung klarstellen, dass wegen der so geringen Bildungskosten im Regelbedarf (31 Cent im Monat bei den 14-17 Jährigen) ein Darlehen „ausnahmsweise“ nicht zumutbar ist. Das ist die Rechtsprechung einer Reihe von SG’s und drei LSG’s. Es ist also zu erwarten, dass die BA eine neue Weisung zum Härtfall(mehr)bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II rausgibt. Hierbei ist zu beachten, dass die 110 Optionsjobcenter nicht den Weisungen der BA unterliegen, daher ist von Herrn Heil dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Durchführungshinweise von den jeweiligen Landesministerien zur einheitlichen Rechtsanwendung auch für die Optionsjobcenter erlassen werden.
Da es im SGB XII keine Öffnungsklausel für einmalige Bedarfe analog der Regelung in § 21 Abs. 6 SGB II gibt, muss hier anders verfahren werden. Hier bedarf es in Bezug auf das Vierte Kapitel des SGB XII Weisungen im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung durch das BMAS an die Landesbehörden. Ansonsten gilt hier, dass die Kritik des BVerfG zum Fehlen der Anspruchsgrundlage für einmalige Bedarfe in den Regelbedarfen (BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL 10/12, Rn 116) selbstverständlich auch im SGB XII Anwendung zu finden hat, da diese im Regelbedarfes dezidiert ausgeschlossen sind (§ 27a Abs. 4 2.HS SGB XII). Daher besteht im SGB XII bei abweichenden Bedarfen, die vom RB umfasst sind, nur die Möglichkeit, ein Darlehen wegen „ergänzender Bedarfe“ nach § 37 Abs. 1 SGB XII zu erhalten. Dies ist aber wegen der oft zu geringen Bemessung des Regelbedarfes (RB) nicht zumutbar. Daher ist im SGB XII genauso eine verfassungskonforme Auslegung des § 27a Abs. 4 SGB XII vorzunehmen (BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL 10/12, Rn 116). Eine Anwendung der Bedarfe des § 73 SGB XII kommt für vom RB umfasste Bedarfe nicht in Frage.
Das müsste vom BMAS klargestellt werden, damit alle Kinder, Jugendlichen und Jungerwachsene die digitale Endgeräte benötigen und im SGB XII oder als Geflüchtete Analog-Leistungen erhalten, davon begünstigt sind und es nicht zu einer Ungleichbehandlung zwischen SGB II- und SGB XII- Beziehenden kommt.
Sollte klargestellt werden, dass pro Kind im Haushalt bei Distanzunterricht ein digitales Endgerät notwendig ist. Denn Schulen haben durchaus die Eigenschaft parallel zur gleichen Zeit den Unterricht durchzuführen, daher ist pro Kind jeweils ein digitales Endgerät erforderlich.
Sollte durch das BMAS klargestellt werden, dass die Kosten für digitale Endgeräte nicht im Mindestabsetzbetrag von 100 EUR, welcher in pauschaler Form vom BAföG, BAB und Ausbildungsvergütung nach § 11b Abs. 2 SGB II abzuziehen ist, enthalten sind. Sondern es sich um einen zusätzlichen Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II handelt, der insofern Hilfebedürftigkeit vorliegt, in voller Höhe zusätzlich geltend gemacht werden kann.
Sollte durch das BMAS klargestellt werden, dass durch den Distanzunterricht durchaus weitere Ausstattungsgegenstände wie Schreibtisch, Stuhl, Lampe und Regal erforderlich werden, diese eben nicht vom Regelbedarf erfasst und daher zusätzlich im Rahmen von Erstausstattung von den Jobcentern/Sozialämtern zu erbringen sind.
Sollte das BMAS realisieren, dass es immer noch Orte gibt, die im digitalen Mittelalter leben und es dort nicht möglich ist, genügend Internetbandbreite aus einem Festnetzanschluss zu erhalten. In diesem Fall werden mobile Router oder Surftsticks mit entsprechenden Volumen zusätzlich zu bewilligen sein. Nur um mal die Größenordnung klarzumachen: eine Stunde Zoom-Konferenz sind ca. 1 GB Daten. Im Zweifel mal 6 Std. x 21 Tage bedeutet = 126 GB, das wiederum bedeutet, es ist eine unbegrenzte Datenflat erforderlich.
Wir werden sehen, was das BMAS nun im Detail dazu macht, auf jeden Fall wird es dazu alsbald eine Stellungnahme und ggf. bzw. vermutlich Handlungsanweisung auf der Tacheleswebseite geben, wie mit dem umzugehen ist, was das BMAS nun regelt.
Ich möchte aber auch mal festhalten, dass das ein Riesenerfolg der Tacheles „Schulcomputer sofort!“-Kampagne ist, wenn das ansatzweise so umgesetzt wird, wie Herr Heil es letzte Woche angekündigt hat. Allerdings hätte dieser „Erfolg“, einige Monate früher kommen sollen, denn echt viele Kids aus einkommensschwachen Haushalten sind schon voll abgehängt.
2. Breite Allianz fordert Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro und weitere Corona-Soforthilfen für arme Menschen
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Spitzenvertreter*innen von 36 bundesweiten Gewerkschaften und Verbänden fordern in einem gemeinsamen Aufruf die zügige Anhebung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung auf mindestens 600 Euro sowie sofortige zusätzliche Corona-Hilfen für arme Menschen. Das Spektrum der Unterzeichnenden des Aufrufs “Soforthilfen für die Armen – jetzt!!” reicht von Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, über Kultur, Wohnen, Umwelt bis zu Selbsthilfe und Gesundheit. Eine derart breite zivilgesellschaftliche Allianz für eine bedarfsgerechte, armutsfeste Anpassung der Regelsätze auf ein konkretes Niveau gab es noch nie. Die bisherige politische Unterlassung, arme Menschen durch eine auskömmliche Grundsicherung und effektive Corona-Hilfen zu entlasten, komme einem “armutspolitischen Offenbarungseid” gleich, so die Kritik.
Weitere Details hier: https://www.der-paritaetische.de/presse/aufruf-soforthilfen-fuer-arme/
Bemerkung dazu: Die SPD hat sich gestern zu der Forderung nach einer Corona-Soforthilfen für arme Menschen bekannt. Es ist für die SPD ohne Probleme möglich, diese durchzusetzen, sie muss nicht diese unsägliche Koalition aufrechterhalten (gleichzeitig könnte sie auch noch Herrn Seehofer und Herrn Scheuer ins wohlverdiente Abseits befördern).
3. Arbeitshilfe: Anrechnung von Einkommen und Vermögen im AsylbLG, SGB II und SGB XII
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Das IQ Netzwerk Niedersachsen hat eine Arbeitshilfe zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen im AsylbLG, SGB II und SGB XII im Jahr 2021 herausgegeben.
Darin sind insbesondere folgende Punkte aktualisiert:
• Neue Regelbedarfssätze
• Erhöhter Freibetrag von 250 Euro für Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit im SGB II, SGB XII und AsylbLG
• Erhöhter Freibetrag von 250 Euro für Taschengeld bei Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilligem Sozialen Jahr im SGB II und SGB XII
• Höherer Freibetrag bei Ferienjobs im SGB II (2.400 Euro pro Jahr)
• Anrechnungsfreiheit Corona-Überbrückungshilfen
https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/einkommensanrechnung.pdf
4. Bundessozialgericht: Auch ein Minijob kann möglicherweise einen Hartz IV-Anspruch für nach Deutschland eingereiste EU-Bürger begründen
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Das BSG hat am 27.01.2021 in zwei Urteilen den Existenzsicherungsanspruch von EU – Bürger*innen gestärkt. Im ersten Urteil hat das BSG klargestellt, dass es Minijob einen SGB II-Anspruch ermöglichen kann (BSG 27.01.2021 - B 14 AS 25/20 R) und im zweiten
Urteil hat das BSG klargestellt, dass kein Leistungsausschluss bei Vorliegen eines Aufenthaltsrecht gem. Art 10 EUV 492/2011 für Kinder in Ausbildung und deren Sorge ausübenden Eltern besteht (BSG 27.01.2021 - B 14 AS 42/19 R).
Dazu ein Artikel im Magazin: https://t1p.de/55ue und ein Artikel von Stefan Sell:
https://t1p.de/6gfx
5. EGMR erlaubt Betteln
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Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einer aktuellen Entscheidung ein Bettelverbot in Genf gekippt.
Hintergrund und Rechtslage professoral erklärt:
https://bajour.ch/a/if7yOnS763HpE2xK/ein-generelles-bettelverbot-ist-nicht-zulassig
https://www.srf.ch/news/international/klage-von-28-jaehriger-europaeischer-gerichtshof-kippt-bettelverbot-in-genf
Der Hintergrund von 2017:
https://www.swissinfo.ch/ger/jetzt-ist-gericht-am-zug_ist-betteln-ein-menschenrecht-/43653336
Die PM des EGMR:
https://hudoc.echr.coe.int/app/conversion/pdf/?library=ECHR&id=003-6910043-9279633&fil[%E2%80%A6]%20the%20public%20highway%20violated%20the%20Convention.pdf
Die Entscheidung (franz.) hier: Violeta-Sibianca Lăcătuş aus Rumänien gegen das switzerische Spiessbürger*innentum:
http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-207377
Für alle Armen, die Zukunft ist gesichert, im Zweifel ist Betteln möglich.
(Text entnommen, von Norbert Hermann)
6. Italienische Basisgewerkschaften mobilisieren für Reichen-Besteuerung in der Coronakrise
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Eine wunderbare und absolut notwendige Idee, die in ganz Europa und darüber hinaus Fuß fassen muss. Daher möchte ich auf diese Initiative hinweisen.
Einkommen muss verteilt werden und die „die haben“, sollen sich an den Kosten der Krise beteiligen.
Also Corona-Solizuschlag bei den Reichen zur Finanzierung der Kosten!
Mehr zu Italien: https://t1p.de/sqo2
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7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:
- 29./30. März 2021 als Online-Seminar
- 10./11. Mai 2021 als Online-Seminar
- 07./08. Juni 2021 als Online-Seminar
- 22./23. Juni 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
8. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen
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Diese Fortbildung habe ich neu konzeptioniert. In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten gegeben. Wesentlicher Teil der Fortbildung ist die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden. Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender*innen wie Mitarbeiter*innen aus der Wohnungslosen – und Obdachlosenhilfe, Beratungsstellen der Existenzsicherung und Mitarbeiter*innen aus Verbänden, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 31. März 2021 als Online-Seminar
- 21. Juni 2021 als Online-Seminar
- 21. Juli 2021 als Online-Seminar
- 10. Sept. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
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9. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021
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In diesem Jahr biete ich zwei Intensivseminare an. Diese sind zunächst als Präsenzseminare geplant, wenn dies aufgrund der Pandemie-Situation nicht möglich ist, finden diese auch als Online-Seminar statt.
In den Intensivseminaren wird bis in die Feinheiten ins SGB II eingestiegen.
Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.
Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:
- 17. - 21. Mai 2021 Online-Seminar
- 23. - 27. Aug. 2021 Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
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10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.
In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 25./26./27. Mai 2021 als Online-Seminar
- 12./13./14. Juli 2021 als Online-Seminar
- 15./16./17. Nov. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
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11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 12. April 2021 als Online-Seminar
- 31. Mai 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Dann möchte ich auf meine Fortbildung „SGB II für die Migrationsberatung“ hinweisen. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet. Details in der Ausschreibung.
Die nächsten Fortbildungen biete ich am
- 28. Mai 2021 als Online-Seminar
- 15. Juli 2021 als Online-Seminar
- 17. Aug. 2021 als Online-Seminar
an.
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
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13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 03. März 2021 als Online-Seminar
- 04. Mai 2021 als Online-Seminar
- 22. Juli 2021 als Online-Seminar
- 03. Sept. 2021 als Online-Seminar
- 29. Okt. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
14. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
- 01. Juni 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich am
- 05. März 2021 als Online-Seminar
- 03. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 12. Nov. 2021 als Online-Seminar
an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
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16. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich wieder am
- 07. März 2021 als Online-Seminar
an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.
22./23. März 2012 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Das Fachseminar Unterkunftskosten findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.
15. März 2021 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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