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Ankündigung und Info: Der neue Leitfaden ALG II/Sozialhilfe von A-Z erscheint im März/April 2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. Zur Spendenkampagne für Tacheles: Ihr seid einfach toll!

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An dieser Stelle möchte ich mich einmal zu Wort melden. „Ich“ bin in diesem Fall Regine Blazevic, unter anderem Newsletter-Korrekturleserin und Mitstreiterin von Harald Thomé im Verein Tacheles. Wenn ich in diesen Tagen auf unser Vereinskonto schaue, treibt mir das Tränen der Rührung in die Augen. Die Spendenbereitschaft berührt und ehrt uns sehr! Von 3 Euro bis 1.000 war alles dabei. Und beide Beträge, genauso wie alle anderen Spenden, geben uns nicht nur finanziell Kraft, sondern motivieren auch sehr für unsere Arbeit im Jahr 2021. Wir sagen ein ganz herzliches Dankeschön!

Wir wollen diese Spendenaktion hier noch einmal in den Newsletter einfügen, falls der ein oder die andere das beim letzten Newsletter überlesen hat. Hier der Text:

Ich bekomme immer wieder Rückmeldungen von Leuten, die sich für meinen umfangreichen Newsletter bedanken. In diesem Jahr ist dies der 44. Besonders geschätzt werden die praxisnahen Infos, die ich gerne für Euch zusammentrage und weiterverbreite. Die Arbeit macht mir Spaß und es ist gut zu sehen, für wie viele Menschen, mein Newsletter die (meist) montägliche Quelle zu wichtigen Informationen rund um das Existenzsicherungsrecht ist und wie durch die große Reichweite das ein oder andere unmittelbar beeinflusst werden kann.

Ich würde mir eine Anerkennung dieser Arbeit wünschen. Nicht für mich selbst, sondern für den Verein Tacheles, der mir sehr am Herzen liegt.

Tacheles existiert seit bald 27 Jahren und führt seitdem Sozial- und Existenzsicherungsberatung auf lokaler Ebene durch. Tacheles konfrontiert seit bald drei Jahrzehnten die lokalen Behörden mit ihren Defiziten und Missständen. Tacheles beteiligt sich aber genauso gut auf der großen politischen Bühne, macht Vorschläge zur Veränderung der Lage einkommensschwacher Menschen, beteiligt sich an Gesetzgebungsverfahren, war auch vom Bundesverfassungsgericht als sachverständiger Dritter im SGB II-Sanktionsverfahren benannt worden und am Ausgang des Verfahrens nicht unmaßgeblich beteiligt.

Der Verein ist ein bundesweit bekannter Leuchtturm, der für den Einsatz für soziale Gerechtigkeit und Empowerment steht. Tacheles wurde einige Jahre zum Teil durch eine Landesförderung als Arbeitslosenzentrum unterstützt, diese fällt im Jahr 2021 komplett weg.

Konkret: ab 2021 erhält Tacheles keinen Cent mehr an öffentlicher Förderung.

Jetzt brauchen wir Solidarität und Unterstützung und zwar EURE!

Daher möchte ich jede Leserin und jeden Leser des Newsletters dazu auffordern, spendet Tacheles etwas. Wenn beispielsweise jede und jeder von euch einmalig 10 EUR spenden würde, hätten wir eine gesicherte finanzielle Grundlage unsere Arbeit ohne große Geldsorgen im nächsten Jahr.

Daher meine Bitte an alle, die bisher noch nicht gespendet haben, beteiligt Euch an der Finanzierung wenn Ihr das wollt und könnt. Die Möglichkeiten findet Ihr hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden/

2. Ankündigung und Info: Der neue „Leitfaden ALG II/Sozialhilfe von A-Z“ erscheint im März/April 2021

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Das Autorenteam um den Leitfaden steckt in der Endphase des Schreibens, daher kann ich darüber informieren, dass geplant ist, dass die nächste Ausgabe mit aller Voraussicht im März/April 2021 erscheinen wird. Der Leitfaden wird natürlich intensiv auch die Situation rund um die Corona berücksichtigen, genauso wie die Entscheidung des BVerfG zu Sanktionen und die neue Öffnungsklausel des Härtefallmehrbedarfes auf einmalige Bedarfe.

Über den Umfang und Preis können wir noch nichts sagen, sicher ist nur, dass der Leitfaden noch umfangreicher werden wird.

3. Nicht nutzbare Infos vom letzten Newsletter

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Leider hat ein Formatierungsfehler dafür gesorgt, dass einige wichtige Infos im letzten Newsletter nicht richtig lesbar waren. Diese füge ich deshalb an dieser Stelle nochmals ein:

a. SG Chemnitz erkennt Anspruch auf digitale Endgeräte an

Nun hat auch das SG Chemnitz (v. 12.11.2020 - S 10 AS 983/20 ER) einen Anspruch auf digitale Endgeräte in verfassungskonformer Auslegung des § 21 Abs. 6 SGB II (in der Fassung bis 31.12.2020) anerkannt. Das Gericht schreibt:

„Die Ausstattung des Klägers mit den beantragten Geräten ist […] nicht nur während der häuslichen Lernzeit, sondern zunehmend auch im schulischen Alltag bei Präsenzbetrieb erforderlich. […] Soweit zur Deckung dieses Bedarfs nicht auf den Regelbedarf und die damit verbundene Ansparkonzeption verwiesen werden kann, werden solche Sondersituationen zur Bedarfsdeckung bei verfassungskonformer Auslegung dem Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II zugeordnet (so für klassische Schulbücher BSG, a. a. O ...)."

Hier geht es zum Beschluss: https://t1p.de/cn0d

b. Petitionsausschuss positioniert sich gegen die Sperrzeiten im SGB III

Der Petitionsausschuss plädiert für eine Überprüfung und Anpassung der Gründe für die Sperrfristenregelung im SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) zum Arbeitslosengeld I. […] In der Petition wird darauf verwiesen, dass durch die im SGB III geregelten Sperrfristen das Existenzminimum genauso entzogen werde wie durch Sanktionen nach dem SGB II.

Weitere Infos in den hib dem Bundestag vom 28.10.2020 finden Sie unter: https://www.bundestag.de/presse/hib/801564-801564

c. Diskriminierende Praxis der Jobcenter gegenüber Unionsbürger*innen - Offener Brief an BMAS und BA

Aufgrund der diskriminierende Praxis der BA gegenüber EU-Bürger*innen haben GGUA und Tacheles gemeinsam mit vielen anderen Organisationen einen Offenen Brief an das Bundesministerium für Arbeit und BA geschrieben. Diesen gibt es hier zum Download: https://t1p.de/5fir

Dieser hat jetzt ersten Widerhall gefunden. Es wurde mitgeteilt, dass die Kritik ernst genommen und der Vorgang einer fachaufsichtsrechtlichen Prüfung unterzogen wird. Download hier: https://t1p.de/uspo

d. BMI: Freizügigkeitsrecht als Selbstständige bleibt auch bei vorübergehender Einstellung einer selbstständigen Tätigkeit erhalten

Das BMI stellt klar, dass bei selbstständigen Unionsbürger*innen das Freizügigkeitsrecht als Selbstständige auch dann fortbesteht, wenn zeitweilig keine Umsätze oder Aufträge eingehen und aufgrund dieser Umsatzeinbrüche Verluste erwirtschaftet werden. […] Dies gilt umso mehr, wenn durch von vornherein vorübergehende gesetzliche oder behördliche Maßnahmen, wie faktische Berufsausübungsverbote, Auftrags- oder Umsatzeinbrüche oder Verluste eintreten und sie somit nicht für immer zu erwarten sind, sofern es nicht zu einer dauerhaften Geschäftsaufgabe kommt.“ Das Schreiben gibt es hier: https://t1p.de/kcou

4. SG DO: Kosten für einen gewerblich organisierten Umzug sind während der Corona Pandemie zu übernehmen, der Verweis des Jobcenters widerspricht dem Zweck der Corona-Verordnung

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Das SG DO hat im ER-Verfahren entschieden, dass ein Jobcenter zur Vermeidung der durch das Coronavirus bestehenden Infektionsgefahr für die Kosten eines Umzugsunternehmens aufkommen muss.

Ein mit Freunden, Bekannten oder mit studentischen Hilfskräften selbstorganisierter Umzug verstößt gegen die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW. Daher sind vom Jobcenter die Kosten für ein gewerbliches Umzugsunternehmen zu tragen (SG Dortmund, Beschluss v. 12.11.2020 - S 30 S 4219/20 ER): PM des Gerichts: https://t1p.de/lsra und hier der Entscheidungstext: https://t1p.de/nk5u

Diese Entscheidung dürfte derzeit bundesweit anzuwenden sein!

5. "Familienleistungen für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit"

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Die Ansprüche auf Familienleistungen sind gerade vor dem Hintergrund ausländerrechtlicher Sonderregelungen und -voraussetzungen von großer Bedeutung für die Beratungspraxis. Dies gilt zum einen, weil die Leistungen „unschädlich“ sind im Sinne eines gesicherten Lebensunterhalts, der für die Erteilung und Verlängerung der meisten Aufenthaltstitel vorausgesetzt wird. Zum anderen bestehen für viele Gruppen ausländischer Staatsangehöriger besondere Voraussetzungen für den Anspruch auf die jeweiligen Leistungen: Hier hat sich die Rechtslage am 1. März 2020 weitreichend geändert. Für den Bereich Kindergeld gelten zudem gesetzliche Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen seit dem Inkrafttreten des „Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ im Juli 2019. Hier handelt es sich um eine Verschärfung, die vom Paritätischen Gesamtverband kritisiert wurde.

Inhalte der Broschüre sind unter anderem:

Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderbonus
Die Leistungsansprüche für Drittstaatsangehörige und Unionsbürger*innen
Die Regelungen der unionsrechtlichen Koordinierung (Welcher EU-Staat ist zuständig in „grenzüberschreitenden Fällen“?)
Tabellarische Übersicht: Ansprüche mit den unterschiedlichen Aufenthaltspapieren
Die Broschüre gibt es hier zum Download: https://t1p.de/p06h

6. Deutscher Verein: aktualisierte Empfehlungen zu Bildungs- und Teilhabeleistungen für benachteiligte Kinder

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“Die umfangreiche Arbeitshilfe bereitet die neuen Regelungen des Starke-Familien-Gesetzes, Hinweise aus der Praxis sowie die aktuelle Rechtsprechung zu dieser Materie anschaulich für die umsetzenden Behörden auf. Sie macht auf die besondere Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Leistungsträgern, Schulen und allen Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe aufmerksam und weist darauf hin, dass eine digitale Ausstattung zeitnah und wirksam gesichert werden muss, damit Teilhabe gelingt.” – Quelle und mehr: https://t1p.de/jx1t

7. BA Weisung: Rechtsfolgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union – aufenthaltsrechtliche Regelungen nach Ablauf der Übergangszeit

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Das VK ist zum 1. Februar 2020 aus der EU ausgetreten. In diesem Zusammenhang wurde zwischen der EU und dem VK ein Austrittsabkommen geschlossen, das seitdem in Kraft ist. Gemäß diesem Abkommen gilt seit dem 01. Februar 2020 ein Übergangszeitraum bis 31. Dezember 2020. Mit Ablauf des Übergangszeitraums, also ab dem 01. Januar 2021, ändert sich die Rechtslage. Durch die Regelungen im Austrittsabkommen sowie durch das Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht am 23. November 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und am 24. November 2020 in Kraft (BGBl.Teil Nr. 53, Seite 2416), gelten unterschiedliche aufenthaltsrechtliche Regelungen für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen sowie nahestehenden Personen. Die nun entstehende Rechtslage hat die BA in nachfolgender Weisung dargelegt: https://t1p.de/ia92

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:

- 01./02. Feb. 2021 als Online-Seminar

- 22./23. Feb. 2021 als Online-Seminar

- 08./09. März 2021 als Online-Seminar

- 29./30. März 2021 als Online-Seminar

- 10./11. Mai 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!



9. Neue Fortbildung: Grundlagenseminar / Teil II

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Diese Fortbildung richtet sich an die Teilnehmer*innen, die meine regulären Grundlagenseminare schon besucht haben und bei denen wir wegen der Fülle der Details irgendwo in der Mitte hängen-geblieben sind und die Lust auf Mehr haben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten Überblick mit kritischem Blick auf die Details und aktuellen Rechtsänderungen haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteilicher Beratung und Gegenwehr, sowie die Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Diese Fortbildung biete ich erstmalig am

- 17./18. März 2021 als Online-Seminar

an.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!



10. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen

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Diese Fortbildung habe ich neu konzeptioniert. In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten gegeben. Wesentlicher Teil der Fortbildung ist die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden. Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender*innen wie Mitarbeiter*innen aus der Wohnungslosen – und Obdachlosenhilfe, Beratungsstellen der Existenzsicherung und Mitarbeiter*innen aus Verbänden, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:



- 02. März 2021 als Online-Seminar

- 03. Mai 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!



11. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021

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Ich habe jetzt die Intensivseminare für das nächste Jahr terminiert. Diese sollen als Präsenzseminare in Wuppertal und Hamburg stattfinden. Wenn das aufgrund der Coronasituation nicht möglich ist, dann finden sie als Online-Seminar statt.

In den Intensivseminaren wird bis in die Feinheiten ins SGB II eingestiegen.

Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.

Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:

- 17. - 21. Mai 2021 in Wuppertal

- 23. - 27. Aug. 2021 in Hamburg

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

12. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar

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Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.

In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 15./16./17. Feb. 2021 als Online-Seminar

- 25./26./27. Mai 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

13. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis

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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 24. Feb. 2021 als Online-Seminar

- 12. April 2021 als Online-Seminar

- 31. Mai 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

14. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

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Dann möchte ich auf meine Fortbildung „SGB II für die Migrationsberatung“ hinweisen. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet. Details in der Ausschreibung.

Die nächsten Fortbildungen biete ich am

- 15. März 2021 als Online-Seminar

- 13. April 2021 als Online-Seminar

- 28. Mai 2021 als Online-Seminar

an.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

15. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 16. März 2021 als Online-Seminar

- 04. Mai 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

16. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II

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Diese Fortbildung biete ich am

- 18. Feb. 2021 als Online-Seminar

- 12. März 2021 als Online-Seminar

an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!



17. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:

- 01. Juni 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

18. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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Diese Fortbildung biete ich am

- 05. März 2021 als Online-Seminar

an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

19. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.

Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Diese Fortbildung biete ich wieder am

- 07. März 2021 als Online-Seminar

an.

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

So das war es dann für heute. Ich wünsche allen LeserInnen und Lesern ein frohes und glückliches Weinachten! Es heißt solidarisch sein in dieser schweren Zeit!

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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