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Aufruf zur Unterstützung von Tacheles

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:




1. Aufruf zur Unterstützung von Tacheles

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Liebe Newsletterempfänger*innen;

das Jahresende nähert sich, Zeit einmal Bilanz zu ziehen. Ich bekomme immer wieder Rückmeldungen von Leuten, die sich für meinen umfangreichen Newsletter bedanken. In diesem Jahr ist dies der 43. Besonders geschätzt werden die praxisnahen Infos, die ich gerne für Euch zusammentrage und weiterverbreite. Die Arbeit macht mir Spaß und es ist gut zu sehen, für wie viele Menschen, mein Newsletter die (meist) montägliche Quelle zu wichtigen Informationen rund um das Existenzsicherungsrecht ist und wie durch die große Reichweite das ein oder andere unmittelbar beeinflusst werden kann.

Jetzt nun zu meiner Bitte an EUCH:

Ich würde mir eine Anerkennung dieser Arbeit wünschen. Nicht für mich selbst, sondern für den Verein Tacheles, der mir sehr am Herzen liegt.

Tacheles existiert seit bald 27 Jahren und führt seitdem Sozial- und Existenzsicherungsberatung auf lokaler Ebene durch. Er konfrontiert die lokalen Behörden mit ihren Defiziten und Missständen. Tacheles beteiligt sich aber genauso gut auf der großen politischen Bühne, macht Vorschläge zur Veränderung der Lage einkommensschwacher Menschen, beteiligt sich an Gesetzgebungsverfahren, war auch vom Bundesverfassungsgericht als sachverständiger Dritter im SGB II-Sanktionsverfahren benannt worden und am Ausgang des Verfahrens nicht unmaßgeblich beteiligt.

Der Verein ist ein bundesweit bekannter Leuchtturm, der für den Einsatz für soziale Gerechtigkeit und Empowerment steht. Tacheles wurde einige Jahre zum Teil durch eine Landesförderung als Arbeitslosenzentrum unterstützt, diese fällt im Jahr 2021 komplett weg.

Konkret: ab 2021 erhält Tacheles keinen Cent mehr an öffentlicher Förderung.

Jetzt brauchen wir Solidarität und Unterstützung und zwar EURE!

Daher möchte ich jede Leserin und jeden Leser des Newsletters dazu auffordern, spendet Tacheles etwas. Wenn beispielsweise jede und jeder von euch einmalig 10 EUR spenden würde, hätten wir eine gesicherte finanzielle Grundlage unsere Arbeit ohne große Geldsorgen im nächsten Jahr.

Daher, wer sich an der Finanzierung beteiligen will und kann, findet hier die Möglichkeiten: https://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden/



2. Sozialverwaltungsverfahren BA / Praxishandbuch für das Verfahren nach dem

Sozialgerichtsgesetz

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Die BA hat ein neues Praxishandbuch zum Sozialverwaltungsverfahren herausgegeben. Dieses Praxishandbuch zeigt dezidiert die Feinheiten des Sozialverwaltungsverfahrens auf. Von der Organisation und Verfahren, Widerspruchsverfahren (Vorverfahren), Klageverfahren, Aufschiebende Wirkung und einstweiliger Rechtsschutz, Rechtsmittelverfahren, Kosten bis zur Qualitätssicherung, Auswertungen und Statistik, insgesamt 111 Seiten. Natürlich stellen die dort vertretenden Positionen die Sicht der BA dar und es gibt eine Reihe Punkte, wo man auch eine andere Position vertreten könnte.

Wenn allerdings das, was dort vorgegeben ist, in der alltäglichen Realität der Jobcenter umgesetzt werden würde, gäbe es eine Menge weniger Rechtsbruch.

Daher ist das Praxishandbuch ein MUSS für jede Praktikerin und jeden Praktiker, die täglich mit dem Jobcenter um korrekte Rechtsanwendung ringen.

Das Praxishandbuch gibt es hier zum Download: https://t1p.de/i4k9

3. Nun erkennt auch das SG Chemnitz den Anspruch auf digitale Endgeräten an

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Nun hat auch das SG Chemnitz (v. 12.11.2020 - S 10 AS 983/20 ER) einen Anspruch auf digitale Endgeräte in verfassungskonformer Auslegung des § 21 Abs. 6 SGB II (in der Fassung bis 31.12.2020) anerkannt. Das Gericht schreibt:

„Die Ausstattung des Klägers mit den beantragten Beziehungen ist […] nicht nur der Schutz der Lernenden, sondern auch der Schulischen Alltag bei Interessenbetrieb. Zwar ist die Schule des Antragszuges, der Überwachungsgeräte anzuschaffen und des Schülers. Jedoch kann stirbt. Eine bestimmte von etwa einem anderen Jahr gehört das Gericht nicht für zumutbar. “„ Dies gibt sich auch durch die vermehrte Lernung schulische Aufgaben mit besser Lernplattformen (z wird und die wahrscheinlichen ein nicht nur nebensächlichen ständigen schulischen Wissensvermittlung sein werden. Soweit zur Lösung dieses Bedarfs nicht auf den Regelbedarf und die damit verbundenen Ansparkonzeption verwiesen werden können, werden werden Sonders unterscheiden zur Bedarfskontrolle bei verfassungskonformer Auslegung dem Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II welche (so für klassische Schulbücher BSG, aa O ...). "

Hier geht es zum Beschluss: https://t1p.de/cn0d

Wieder einmal eine gute und wichtige Entscheidung in die richtige Richtung!

4. Petitionsausschuss positioniert sich gegen die Sperrzeiten im SGB III

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Der Petitionsausschuss plädiert für eine Befugnis und für die Sperrfristenregelung im SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) zum Arbeitslosengeld I. als Material "ein Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu überweisen", und das Petitionsverfahren "im erforderlichen" .

In der Petition wird darauf verwiesen, dass durch die im SGB III geregelten Sperrfristen das Existenzminimum genauso entzogen werde wie durch Sanktionen nach dem SGB II.

Weitere Infos in den hib dem Bundestag vom 28.10.2020 finden Sie unter: https://www.bundestag.de/presse/hib/801564-801564

5. Diskriminierende Praxis der Jobcenter gegenüber Unionsbürger*innen - Offener Brief an BMAS und BA

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Aufgrund der diskriminierende Praxis der BA gegenüber EU-Bürger*innen haben GGUA und Tacheles gemeinsam mit vielen anderen Organisationen einen Offenen Brief an das Bundesministerium für Arbeit und BA geschrieben. Diesen gibt es hier zum Download: https://t1p.de/5fir

Dieser hat jetzt ersten Widerhall gefunden. Es wurde mitgeteilt, dass die Kritik ernst genommen und der Vorgang einer fachaufsichtsrechtlichen Prüfung unterzogen wird. Download hier: https://t1p.de/uspo

6. BMI: Freizügigkeitsrecht als Selbstständige bleibt auch bei vorübergehender Einstellung einer selbstständigen Tätigkeit erhalten

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Das Bundesinnenministerium hat in einem Schreiben vom 30. November 2020 klar gestellt, dass bei selbstständigen Gewerkschaften * innen das Freizügigkeitsrecht als auch Selbstbestige auch dann als bestbesteht, wenn zeitweilig keine Umsätze oder Aufträge und und wie diese in der Regeleinwilligung erwirtschaftet werden. „Ein Selbstständige tätigkeit Endet dementsprechend auch nicht BEREITS with the einbrechen von auftragen oder Umsätzen, Sondern erst mit Einer endgültigen Geschäftsaufgabe, oder, ideal für feststeht that mit der tätigkeit niemals mehr ein Gewinn zu erzielen sein Wird. Dies vergoldet mehr, wenn durch von vornherein fortgesetzte gesetzliche oder behördliche Rechte, wie faktische Berufsausübungsverbote, Aufträge oder Aufträge, die Sie erhalten, und

Das Schreiben gibt es hier: https://t1p.de/kcou

7. Verbraucherzentraler fordert, während der Lockdown-Phasen der Corona-Pandemie Strom- und Gassperren auszusetzen

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, mit einem Moratorium während der Lockdown-Phasen der Corona-Pandemie Strom- und Gassperren auszusetzen.

„Schon in den vergangenen Jahren wurde vielen Haushalten Strom- und Gas abgestellt. Im Jahr 2019 gab es allein 289.000 Stromsperren. Die Corona-Krise mit den Lockdowns belasten viele Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich. Sie sind von Kurzarbeit oder sogar Arbeitslosigkeit betroffen. Das bedeutet insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen Unsicherheit und Existenzängste. Die Zahl derer, die ihre Strom- und Gasrechnung nicht bezahlen können, wird vermutlich noch einmal deutlich ansteigen. Dazu kommt jetzt der Beginn der kalten Jahreszeit“

Hier die vzbv- Stellungnahme dazu: https://t1p.de/hoqr

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:

- 01./02. Feb. 2021 als Online-Seminar

- 22./23. Feb. 2021 als Online-Seminar

- 08./09. März 2021 als Online-Seminar

- 29./30. März 2021 als Online-Seminar

- 10./11. Mai 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!



9. Neue Fortbildung: Grundlagenseminar / Teil II

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Diese Fortbildung richtet sich an die Teilnehmer*innen, die meine regulären Grundlagenseminare schon besucht und Lust auf Mehr haben. Aufgrund der Fülle der Details sind wir bei diesen immer irgendwo in der Mitte hängengeblieben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten Überblick mit kritischem Blick auf die Details und aktuellen Rechtsänderungen haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteilicher Beratung und Gegenwehr, sowie die Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Diese Fortbildung biete ich erstmalig am

- 17./18. März 2021 als Online-Seminar

an.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

10. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen

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Diese Fortbildung habe ich neu konzeptioniert. In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten gegeben. Wesentlicher Teil der Fortbildung ist die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden. Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender*innen wie Mitarbeiter*innen aus der Wohnungslosen – und Obdachlosenhilfe, Beratungsstellen der Existenzsicherung und Mitarbeiter*innen aus Verbänden, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:



- 05. Feb. 2021 als Online-Seminar

- 02. März 2021 als Online-Seminar

- 03. Mai 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

11. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021

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Ich habe jetzt die Intensivseminare für das nächste Jahr terminiert. Diese sollen als Präsenzseminare in Wuppertal und Hamburg stattfinden. Wenn das aufgrund der Coronasituation nicht möglich ist, dann finden sie als Online-Seminar statt.

In den Intensivseminaren wird bis in die Feinheiten ins SGB II eingestiegen.

Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.

Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:

- 17. - 21. Mai 2021 in Wuppertal

- 23. - 27. Aug. 2021 in Hamburg

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

12. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar

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Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.

In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 15./16./17. Feb. 2021 als Online-Seminar

- 25./26./27. Mai 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

13. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis

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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 24. Feb. 2021 als Online-Seminar

- 12. April 2021 als Online-Seminar

- 31. Mai 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

14. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

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Dann möchte ich auf meine Fortbildung „SGB II für die Migrationsberatung“ hinweisen. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet. Details in der Ausschreibung.

Die nächsten Fortbildungen biete ich am

- 15. März 2021 als Online-Seminar

- 13. April 2021 als Online-Seminar

- 28. Mai 2021 als Online-Seminar

an.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

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15. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 16. März 2021 als Online-Seminar

- 04. Mai 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

16. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II

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Diese Fortbildung biete ich am

- 18. Feb. 2021 als Online-Seminar

- 12. März 2021 als Online-Seminar

an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!



17. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:

- 01. Juni 2021 als Online-Seminar

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

18. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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Diese Fortbildung biete ich am

- 05. März 2021 als Online-Seminar

an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

19. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.

Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Diese Fortbildung biete ich wieder am

- 07. März 2021 als Online-Seminar

an.

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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