Kritik des Bundesrates an den Regelbedarfen und die Antwort der Bundesregierung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Kritik des Bundesrates an den Regelbedarfen und die Antwort der Bundesregierung
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In meinem letzten Newsletter (37/2020) hatte ich über die massive Kritik des Bundesrates an den SGB II/SGB XII Regelbedarfen berichtet ( https://t1p.de/966e). Die Bundesregierung hat jetzt auf diese geantwortet und, wie leider zu erwarten war, alle Anmerkungen und Vorschläge des Bundesrats zurückgewiesen. Das Dokument gibt es hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/235/1923549.pdf
2. Rd. 500.000 SGB II – Haushalte müssen 518 Millionen € von den Unterkunftskosten selbst zahlen
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Die Jobcenter haben im Jahr 2019 rd. 518 Millionen € an Unterkunftskosten (KdU) bei rund 500.000 Haushalten nicht berücksichtigt. Das sind im Durschnitt pro gekürzter Haushalt 86 € im Monat. Ein solcher Durchschnittswert bedeutet natürlich z.B. in einen Haushalt 50 €, in einem anderen 150 €.
Die konkreten Jahreszahlen gibt es hier: https://t1p.de/m1cs
Hier können für den Monat Juni 2019 die Nichtübernahmezahlen eines jeden Jobcenter Bundesweit abgerufen werden: https://t1p.de/jsng
Die konkreten Zahlen sind in der Tabelle 2.4. in der Differenz tatsächliche und anerkannte KdU zu ermitteln.
Wir sind mitten drin in der nächsten Coronaphase, es ist in der nächsten Zeit mit zeitweiligen Lockdowns und coronabedingten Mehraufwendungen zu rechnen, Armutshaushalte brauchen finanziellen Spielraum.
Daher ist von Politik und Verwaltung zu fordern, dass in dieser Pandemiephase sofort und unverzüglich alle Unterkunftskosten anerkannt werden und die ALG II/SGB XII – Haushalte wenigstens von dieser Last der Zuzahlung aus den Regelleistungen befreit werden.
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Seminarraum Loher Bahnhof Wuppertal / (weitgehend) Normale Nutzung zulässig
Der Seminar- und Veranstaltungsraum kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden (nicht für private Feiern/Partys).
Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant (Wuppertal liegt genau in der Mitte) ist hier richtig. Ab dieser Woche ist eine normale Nutzung wieder erlaubt, Seminaranbieter aber müssen Teilnehmer*innenlisten führen.
Der große Raum ist mit einer Abluftanlage versehen, das ist in Coronazeiten ziemlich wichtig. Für 10 € zusätzlich kann ein mobiler Raumluftfilter hinzugebucht werden. Mit dem zu 99 % Viren und Aerosole rausgefiltert werden.
Im unserem großen Raum können unter Wahrung von Sicherheitsabständen 14 Menschen an Tischen sitzen, im kleinen Raum bis zu 6 Menschen an Tischen. Beide Räume können, wenn sie frei sind, natürlich zusammen genutzt werden.
Vorteil der Räume: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, mit Abluftanlage (Großer Raum), viele Parkplätze, rollstuhlgeeignet. Hauseigener Cateringservice (in Corona-Zeiten leider nur Getränke möglich), wenn gewünscht.
Hier geht es zum Belegungskalender: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de/belegungskalender.html
Weitere Infos und Bilder sind hier zu finden: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de
3. LSG Niedersachen-Bremen: Keine Prüfung der Mietkosten in Corona-Zeiten bei Neuanmietungen in Coronazeiten / Angemessenheitsfiktion der KdU
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Das LSG Niedersachsen-Bremen hat in einer diese Woche veröffentlichten Entscheidung klargestellt, dass der § 67 Abs. 3 SGB II klar und deutlich regelt, dass neu angemietete Wohnungen, in der Zeit, wo die Sonderregelunge des Sozialschutzpaket gelten (von März bis Dez.2020) immer als angemessen gelten und das Jobcenter die Anmietung auch bei „Unangemessenheit“ nicht ablehnen darf. (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. September 2020 - L 11 AS 508/20 B ER) Download: https://t1p.de/v0qj
Dazu folgende Anmerkungen:
1. Die Regelung gilt 1 zu 1 auch im SGB XII (Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter), so in § 141 Abs. 3 SGB XII.
2. Diese Rechtslage gilt bundesweit, nur sie ist nun erstmalig von einem LSG bestätigt worden.
3. Wenn die Wohnung als angemessen gilt, ist das Ermessen zur Zustimmung der umzugsbegleitenden Kosten wie Kaution, Umzugskosten, Genossenschaftsanteilen auf null reduziert. Das bedeutet, das jeweilige Amt muss auch diese Kosten tragen. Allerdings gibt es zu dieser Frage noch keine Entscheidung. Es ist in den meisten Kommunen damit zu rechnen, dass das Jobcenter/Sozialamt auch mit Eilgerichtsentscheidung zur rechtskonformen Umsetzung zu zwingen ist.
4. Wer jetzt im SGB II in eine teurere Wohnung umziehen will, darf dabei die Begrenzung der KdU wegen fehlender Erforderlichkeit nicht vergessen (§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II). Diese bestimmt, dass, wenn ohne Erfordernis umgezogen wird, die KdU für einen unbegrenzten Zeitraum auf die vorherige KdU begrenzt werden soll.
4. Übersichtstabelle: Formen der Duldung
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Mittlerweile gibt es elf verschiedene Duldungsformen, die jeweils unterschiedliche Folgen u. a. bzgl. des Arbeitsmarktzugangs und des Zugangs zu Sprachförderung haben. Die von der GGUA erstellte Tabelle soll dazu eine erste Orientierung geben, die, wie das bei Tabellen so üblich ist, nur übersichtsartig und verkürzt sein kann.
Download: http://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/UEbersicht_Duldung.pdf
5. Neue Richtlinien zum BEEG
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Das BMFSFJ hat die aktuellen Richtlinien zum BEEG veröffentlicht.
Darin erläutert werden die Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie unter Anwendung von § 2b und § 27 vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020.
Die aktualisierten Richtlinien zum BEEG online unter: https://t1p.de/as47
Weitere Informationen zu Elterngeld und ElterngeldPlus gibt es hier: https://t1p.de/oa2v
6. Rechtswidrige Meldeaufforderung des Jobcenters Berlin Treptow-Köpenick
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Das JC Berlin Treptow-Köpenick schießt mal wieder den Vogel ab. Ich dokumentiere hier eine taufrische Meldeaufforderung. Diese beinhaltet folgende Aussage: „Sie dürfen im Regelfall nur alleine zum Gespräch kommen. Eine zweite Person ist nur in folgenden Ausnahmefällen möglich:
- Gesetzliche Betreuer
- Erforderliche Dolmetscher
- Begleitung Minderjähriger“.
§ 13 Abs. 4 S. 1 SGB X bestimmt, dass Betroffene zu Verhandlungen und Besprechungen mit Beistand erscheinen können. Dies ist ein unabdingbares Recht. Welches in keinem einzigen Fall, außer den Absätzen 5 und 6 ausgeschlossen werden darf.
Natürlich ist es aus Gründen des Infektionsschutzes geeignet, wenn persönliche Kontakte so weit wie möglich eingeschränkt werden. Wesentliche Rechte des Bürgers gegenüber den staatlichen Einrichtungen dürfen aber nicht eingeschränkt werden. Der hier verfügte Ausschluss von Beiständen ist eine rechtswidrige Grundrechtseinschränkung!
#BA Zentrale Nürnberg, hier ist fachaufsichtsrechtlich zu intervenieren!
Die rechtswidrige Meldeaufforderung des Jobcenters Berlin Treptow-Köpenick ist hier zu bewundern:
https://t1p.de/g2mc
7. EX – Fallmanagerin Jana Grebe - Hartz-IV: Nicht einfach wegschauen - auch wenn es der leichte Weg ist
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Jana Grebe, eine aus Wuppertal kommende und nun wieder in Wuppertal lebende Frau, hat eine Zeitlang für das Jobcenter des Kreis Osterholz gearbeitet und ist dort reichlich mit dem Arbeitgeber zusammengerasselt. Jana hat das einzige Richtige gemacht, sie hat sich dem verlangten rechtswidrigen Verhalten widersetzt.
Dazu ein aktueller Artikel aus der FR zum mutigen Kampf von Jana: https://t1p.de/aha2
Der Aussage ist nichts hinzuzufügen: ???????????????????? ???????????????????????????? ????????????????????????????????????????????????N !
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Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 70.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen.
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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:
- 11./12. Jan. 2021 als Online-Seminar
- 25./26. Jan. 2021 als Online-Seminar
- 01./02. Feb. 2021 als Online-Seminar
- 22./23. Feb. 2021 als Online-Seminar
- 08./09. März 2021 als Online-Seminar
- 29./30. März 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
9. Neue Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen
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Diese Fortbildung habe ich neu konzeptioniert. In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten gegeben. Wesentlicher Teil der Fortbildung ist die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden. Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender*innen wie Mitarbeiter*innen aus der Wohnungslosen – und Obdachlosenhilfe, Beratungsstellen der Existenzsicherung und Mitarbeiter*innen aus Verbänden, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 14. Dez. 2020 als Online-Seminar
- 05. Feb. 2021 als Online-Seminar
- 02. März 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021
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Ich habe jetzt die Intensivseminare für das nächste Jahr terminiert. Diese sollen als Präsenzseminare in Wuppertal und Hamburg stattfinden. Wenn das aufgrund der Coronasituation nicht möglich ist, dann finden sie als Online-Seminar statt.
In den Intensivseminaren wird bis in die Feinheiten ins SGB II eingestiegen.
Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.
Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:
- 17. - 21. Mai 2021 in Wuppertal
- 23. - 27. Aug. 2021 in Hamburg
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
11. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.
In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 15./16./17. Feb. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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12. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 18. Jan. 2021 als Online-Seminar
- 24. Feb. 2021 als Online-Seminar
- 31. März 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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13. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Dann möchte ich auf meine Fortbildung „SGB II für die Migrationsberatung“ hinweisen. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet. Details in der Ausschreibung.
Die nächsten Fortbildungen biete ich am
- 19. Jan. 2021 als Online-Seminar
- 08. Feb. 2021 als Online-Seminar
- 15. März 2021 als Online-Seminar
- 01. April 2021 als Online-Seminar
an.
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
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14. SGB II - Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 27. Jan. 2021 als Online-Seminar
- 16. März 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung biete ich am
- 18. Feb. 2021 als Online-Seminar
- 16. März 2021 als Online-Seminar
an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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16. SGB II - Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
- 09. Feb. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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17. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich am
- 15. Dez. 2020 als Online-Seminar
- 05. März 2021 als Online-Seminar
an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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17. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich wieder am
- 14. Nov. 2020 als Online-Seminar (noch 1 Platz frei)
- 18. März 2021 als Online-Seminar
an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die Fortbildung findet statt:
- 09./10. Nov.2020 als Online-Seminar
Das Präsenzseminar/Webseminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Die nächste Fortbildung findet statt:
- 11.Nov.2020 als Online – Seminar
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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