Faszinierender Gesetzesentwurf beim Insolvenzrecht: Weibliche Form
(Kiel) Alle Gesetze in Deutschland verwenden verallgemeinernd grammatisch die maskuline Form (generisches Maskulinum). In Gesetzen heißt es daher stets „der Schuldner“, „der Gläubiger“, „der Erbe“, „der Pfleger“, „der Arbeitnehmer“ usw.
Bei Gesellschaften, so der Mannheimer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Rainer – Manfred Althaus von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, kommt die weibliche Form schon eher einmal vor, zum Beispiel „die GmbH“, „die Aktiengesellschaft“ etc.
Das Justizministerium hat nun in einem Entwurf für ein Gesetz zum Insolvenzrecht durchweg die Verwendung des generischen Femininums verwendet. Es heißt dort anstatt “der Geschäftsführer“ nun “die Geschäftsführerin“, anstelle “der Verbraucher“ jetzt “die Verbraucherin“ oder „die Schuldnerin“.
Das ist doch mal was!
Das Innenministerium hat diesen Gesetzentwurf bislang jedoch abgelehnt. Man habe Zweifel, ob das verfassungsgemäß sei. Bislang wäre das sprachlich nicht anerkannt. Die Befürchtung ist, dass dieses Gesetz dann möglicherweise nur für Frauen gelte. Die Sache wird noch überprüft und diskutiert.
Es bleibt noch die Frage: Was machen wir mit den Diversen? Welche Sprachform müsste dort verwendet werden?
Rechtsanwalt Althaus empfahl den Fortgang zu beachten und in allen Zweifelsfragen auf jeden Fall Rechtsrat einzuholen, wobei er in diesem Zusammenhang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de - verwies.
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Rainer-Manfred Althaus, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht / Immobilienfachwirt (IHK)
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