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Scheidung – fair sein kann helfen

Die Scheidung ist für die Eheleute selten schön. Gleich zu Beginn der Trennung stellen beide Eheleute die Weichen, ob das Scheidungsverfahren noch human ablaufen wird oder nur infam. – Kurz: Rosenkrieg oder nicht?

Diese Frage stellt sich nicht nur, wenn Kinder mit betroffen sind. Kinder sind natürlich immer die Leidtragenden, auch wenn ihnen durch die Unterhaltsreform ein höherer Stellenwert zugeschrieben wird. Speziell bei der Unterhaltsreform wird es übrigens doch noch die Unterscheidung geben, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Wenn nicht, dann gibt es zwar keine Scheidung, aber Unterhaltsansprüche müssen dennoch geregelt werden. Auch hier gilt es, dass Fairness häufig hilft - und dies nicht nur um Kosten zu sparen.
Die Paare die sich trennen, können sich nach Herzenslust über alles streiten und es kommt manchmal durchaus vor, dass aus einer einzigen Ehescheidung dann 5, 10 oder gar noch mehr einzelne Gerichtsverfahren werden. Das steigert natürlich die Streitpunkte und die Kosten. Dazu muss es aber nicht kommen. Sofern beide Ehepartner richtig beraten werden und beide Ehepartner auch bereit sind eine faire Trennung zu vollziehen, werden die Nerven von allen Beteiligten geschont.
Die grobe Grundregel: Beide Ehepartner sind grundsätzlich gleichberechtigt und grundsätzlich muss es zu einer gleichen Verteilung kommen, gleich ob es sich um angeschafftes Vermögen, Hausrat oder Geld handelt, welches in der Familie verdient wird/ wurde. Beim Geld ist das dann der wichtige Punkt Unterhalt.
Zu dieser Grundregel gibt es natürlich sehr viele Besonderheiten die immer berücksichtigt werden müssen. Hier kann ein auf Streitvermeidung ausgerichteter Berater häufig eine Eskalation vermeiden oder einen gerade entstandenen Streit noch schlichten, wenn beide Ehepartner an einer Streitschlichtung ohne viele Gerichtsverfahren noch interessiert sind.
Erst wenn alle Möglichkeiten einer gütlichen Einigung in allen oder wenigstens in vielen Punkten tatsächlich nicht zum Erfolg geführt haben sollten, erst dann empfehle ich die harten Bandagen auszupacken.
Auch bei einer gütlichen Einigung ist der Rat eines Fachanwalts für Familienrecht gefragt. Nur bei diesem ist gewährleistet, dass er über die ausreichende Erfahrung und das notwendige Spezialwissen verfügt. Dieses ist sowohl im Einvernehmen, als auch im Streitfall notwendig um alle Rechte zu wahren.
Gerne stehe ich für ein erstes Beratungsgespräch zur Verfügung. Dies kostet bei mir häufig nur 100,-€ zzgl. USt.

Rechtsanwalt
Mag. rer. publ. Johannes Hakes
Preußischer Hut 29
47802 Krefeld
www.Johannes-Hakes.de
Rechtsanwalt@Johannes-Hakes.de
Tel. 02151 - 622 700
Fax 02151 - 622 701

RA Mag. rer. publ. Hakes ist zugl. auch Fachanwalt für Familienrecht u. anerkannter Streitschlichter.

Schwerpunkte: Familienrecht & Arbeitsrecht

 
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