Endgültige Regelbedarfe für das Jahr 2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Endgültige Regelbedarfe für das Jahr 2021
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Jetzt stehen die Regelbedarfe für das Jahr 2021 fest. Diese Regelbedarfe zementieren die Armut und das Abgehängt-Sein von Millionen von Menschen, die auf Gedeih und Verderb auf diese Leistungen angewiesen sind.
Kritik an den Regelbedarfen gibt es vielfältige: das BVerfG erklärt 2014 die RB’s für grade noch verfassungskonform und fordert den Gesetzgeber auf, diverse Nachbesserungen durchzuführen. Seit Jahren gibt es breite Kritik an der systematischen Kleinrechnung durch die Bundesregierung und das BMAS, im Sommer hat ein beispielsloser Zusammenschluss von Wohl- und Sozialverbänden, dem DGB bis hin zum Kinderschutzbund einen Coronazuschlag gefordert. All diese Forderungen perlen an der Bundesregierung ab. Sie wollen einfach nicht. Sie wollen lieber ein Land mit einem der größten Niedriglohnsektorten in Europa.
Das sind die neuen endgültigen RB‘s für 2021:
RB Stufe 1: Alleinstehende / Alleinerziehende 446 € (+ 14 €)
RB Stufe 2: Paare je Partner / in BG 401 € (+ 12 €)
RB Stufe 3: U25’er im Elternhaus 345 € (+ 6 €)
RB Stufe 4: Jugendliche von 14 bis 17 J. 373 € (+ 45 €)
RB Stufe 5: Kinder von 6 bis 13 J. 309 € (+ 1 €)
RB Stufe 6: Kinder von 0 bis 5 J. 283 € (+ 33 €)
Die neuen RB’s enthalten gegenüber den aktuellen RB’s deutliche Erhöhungen, das sind keine sozialen Großzügigkeiten der Bundesregierung, sondern nur die Umsetzungen der gesetzlichen Maßgaben. Im Ergebnis stellen die neuen RB‘s sogar eine Kürzung dar, da mit diesen nur in geringem Umfang Preissteigerungen berücksichtigt wurden.
Hier die Gesetzestexte dazu: https://t1p.de/xo4a
Diese bedürfen natürlich der Zustimmung des Bundesrates, es ist leider (!) nicht damit zu rechnen, dass dieser die Zustimmung zu den Hungerregelbedarfen verweigern wird.
Hier noch ein Twitter Video, in dem das BMAS sich durch völlige Ignoranz entlarvt und die Aussage trifft, wer Hartz IV – Leistungen beziehe, sei gar nicht arm: https://twitter.com/i/status/1296880887502700544
Nun die endgültige Aufteilung von Rüdiger Böker zur Aufteilung der RB’s von 2016 – 2021, diese gibt es hier zum Download: https://t1p.de/3pxo
2. Noch mal zum Berücksichtigen: der Kinderbonus ist anrechnungsfrei ---------------------------------------------
Um es sicherheitshalber nochmals zu sagen: der im Sept. in Höhe von 200 € und im Okt. 2020 in Höhe von 100 € gezahlte Kinderbonus ist im gesamten Sozialrecht anrechnungsfrei. Dies bestimmt das „Gesetz zur Nichtanrechnung und Nichtberücksichtigung des Kinderbonus“ (KiBoNiAG). Die Rechtslage ist hier zu finden: http://www.buzer.de/gesetz/8649/index.htm
Hier Details zur Höhe und Auszahlungszeitpunkt: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderbonus
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3. Digitale Endgeräte: Caritas greift Forderung auf
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Die Caritas, Bundesverband hat die Forderung nach digitalen Endgeräten und zur Schaffung einer eigenständigen Anspruchsgrundlage aufgegriffen.
„Der Regelbedarf ist nach Ansicht des Deutschen Caritasverbandes (DCV) zu knapp bemessen. Anlässlich der Schulstarts in einigen Bundesländern fordert der DCV eine Nachbesserung bei der Ausstattung für digitale Bildung. Für bedürftige Kinder muss jetzt schnell und unbürokratisch die Ausstattung mit digitalen Geräten organisiert werden.“ Mehr dazu in der CV PM vom 12.08.2020: https://t1p.de/e0rl
Ich möchte in dem Zusammenhang auf unsere aktualisierte Kampagne zu digitalen Endgeräten hinweisen und auch nochmal klarstellen, dass JETZT der Bedarf besteht. Aktuell sind z.B. in Wuppertal zwei Schulen mit rund 1800 Schüler*innen wegen Corona-Infektionen geschlossen. Es ist jederzeit mit weiteren Schließungen zu rechnen. Schulschließung heißt, die Schüler*innen sind von der Bildung abgehängt.
Daher bedarf es jetzt der Unterstützung durch digitale Endgeräte. Diese sind, solange der Gesetzgeber nicht eine eigene Anspruchsgrundlage mit Individualanspruch schafft, über den Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SG II geltend zu machen.
Die Texte dazu sind hier zu finden, Grundsatztext und Infos: https://t1p.de/6i91
Zur Übersichtlichkeit haben wir einen zweiten Text geschrieben: „Schulcomputer als Mehrbedarf beantragen und Leistungsanspruch durchsetzen. So geht’s!“, mit Musteranträgen, Formularen, den gibt es hier: https://t1p.de/12dv
Im Text zu unserer Kampagne sagen wir gleichzeitig, was notwendig ist: Wir fordern die Bundesregierung auf, die Ausstattung von Schüler*innen mit digitalen Endgeräten zur schulischen und gesellschaftlichen Teilhabe als sozialrechtlichen Bedarf anzuerkennen und diese als Bedarfe für Bildung und Teilhabe (gem. §§ 28ff SGB II, §§ 34 ff SGB XII sowie §§ 6b BKGG) gesetzlich zu garantieren. Derweilen sind die Bedarfe auf sozialrechtlichen Wege über den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II und später über das DigitalPaket sicherzustellen. Grundsätzlich bedarf es aber eines klar geregelten Rechtsanspruchs auf digitale Endgeräte.
4. Inge Hannemann ist aus der Linken ausgetreten --------------------------------------------
Inge Hannemann ist nun aus der Partei DIE LINKE ausgetreten. Inge sagt auf die Frage warum sie die Anti-Hartz-IV-Partei verlassen habe:
„Es gab nicht den einen ausschlaggebenden Moment für die Entscheidung. […] Mein Eindruck ist, dass die Partei das Thema nicht mehr wirklich anfassen will. Man hat eine Reihe von Themen wie Anti-Rassismus-Arbeit, Gender oder Mieten groß gespielt. Die sind natürlich ebenso wichtig und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Nur Hartz IV und Menschen, die aus vielen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, spielen leider keine zentrale Rolle mehr. Und ich denke, das ist auch so gewollt“.
Hier nun Inges Austrittserklärung: https://t1p.de/z24h
Und ein Interview von Inge in der Taz: https://t1p.de/a6kk
Dieser Austritt einer der bekanntesten Hartz IV-KritikerInnen sollte der Linken zu denken geben. Die Belange der gesellschaftlich Ausgegrenzten und Armen spielen bei den Linken auf Bundesebene eine zunehmend geringere Rolle, bis auf Ausnahme Katja Kippings. Viele sozialleistungsbeziehende Menschen fühlen sich von den Linken nicht mehr vertreten. Die Linke muss sich überlegen, ob sie diese Menschen verlieren möchte, die Position für soziale Gerechtigkeit damit in Teilen aufgibt und diese Menschen den Rechten und rechtsoffenen Verschwörungstheoretikern überlassen möchte. Beides sollte nicht der Fall sein!
5. Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wird bis 31.12.2020 verlängert ---------------------------------------------------------------------------------------
Ich habe dies zwar schon im letzten Newsletter erwähnt, aber es bestand eine unterschiedliche Informationslage dazu, ob die gesamten Regelungen der §§ 67 SGB II / § 141 SGB XII verlängert werden oder nur Teile. Nach Durchsicht des nun veröffentlichten Entwurfs der VO, sind natürlich alle Teile verlängert. Das bedeutet, dass ab Veröffentlichung im Gesetzesblatt wieder die Weiterbewilligungsfiktion von Anträgen gilt (diese war zum 31. Aug. ausgelaufen). Die anderen Regelungen gelten noch bis 30. Sept., d.h., bei diesen gilt dann eine nahtlose Weiterwirkung. Die neue Regelung gilt ab Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Hier nun der Link zum Referentenentwurf der VO: https://t1p.de/hch1
6. BSG: eine Steuererstattung kann nicht als bereites Mittel dem SGB II-Leistungsanspruch entgegengehalten werden, wenn sie verbraucht wurde
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Das BSG hat entschieden, dass Einnahmen, die als Dispo-Schuldentilgung verwendet wurden als verbrauchte Einnahmen dazu führen, dass nach "alter" Rechtslage SGB II - Leistungen neu gewährt werden müssen und nach „neuer“ Rechtslage ab 01.08.2016 ein Darlehen nach § 24 Abs. 4 S. 2 SGB II zu gewähren ist. Nicht zumutbar ist, einen Kredit zu nehmen (BSG 24.6.2020 - B 4 AS 9/20 R).
Hier eine Kurzzusammenfassung: https://t1p.de/crws
Hier das Urteil: https://t1p.de/scdg
7. Meine Seminare derweilen bis Ende Feb. 2021 nur als Online-Seminare ---------------------------------------------------
Corona ist eine ernstzunehmende und auch gefährliche Krankheit, auch wenn dies von einigen geleugnet und verharmlost wird. Ich habe daher für mich beschlossen, dass ich meine Seminare, zunächst bis Ende Feb. 2021, weiterhin als Online-Seminare anbieten werde. Das Risiko der Ansteckung meiner TeilnehmerInnen bei Präsenzseminaren ist mir einfach zu hoch, da wir doch einige Stunden auf engem Raum zusammensitzen würden und in der kalten Jahreszeit auch nicht unbedingt ausreichend gelüftet werden kann. Für eine gerechte und solidarische Gesellschaft einzutreten, heißt für mich, genau auch an so einer Stelle verantwortlich zu sein.
Ich habe daher alle meine Seminare, die ich bis Feb. 2021 anbiete jetzt im Netz veröffentlicht.
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:
- 23./24. Nov. 2020 als Online-Seminar
- 07./08. Dez. 2020 als Online-Seminar
- 11./12. Jan. 2021 als Online-Seminar
- 25./26. Jan. 2021 als Online-Seminar
- 01./02. Feb. 2021 als Online-Seminar
- 22./23. Feb. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
9. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021
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Ich habe jetzt die Intensivseminare für das nächste Jahr terminiert. Diese sollen als Präsenzseminare in Wuppertal und Hamburg stattfinden. Wenn das aufgrund der Coronasituation nicht möglich ist, dann finden sie als Online-Seminar statt.
In den Intensivseminaren wird bis in die Feinheiten ins SGB II eingestiegen.
Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.
Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:
- 17. - 21. Mai 2021 in Wuppertal
- 23. - 27. Aug. 2021 in Hamburg
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.
In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 16./17./18. Nov. 2020 als Online-Seminar
- 15./16./17. Feb. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtlicher Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 16. Dez. 2020 als Online-Seminar
- 18. Jan. 2021 als Online-Seminar
- 24. Feb. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Dann möchte ich auf meine Fortbildung „SGB II für die Migrationsberatung“ hinweisen. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet.
Themenblöcke sind:
- Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht
- Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung
- Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
- Einkünfte
- Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.
Die nächsten Fortbildungen biete ich am
- 06. Nov.2020 als Online-Seminar (2 Plätze frei)
- 25. Nov. 2020 als Online-Seminar
- 17. Dez. 2020 als Online-Seminar
- 19. Jan. 2021 als Online-Seminar
- 08. Feb. 2021 als Online-Seminar
an.
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
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13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 01. Dez. 2020 als Online-Seminar
- 27. Jan. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
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14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung biete ich am
- 18. Feb. 2021 als Online-Seminar
statt.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
15. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
- 30. Okt. 2020 als Online-Seminar
- 09. Feb. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich am
- 15. Dez. 2020 als Online-Seminar
- 05. März 2021 als Online-Seminar
an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
17. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich wieder am
- 14. Nov. 2020 als Online-Seminar
an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die Fortbildungen finden statt:
ÄNDERUNG!
- 12./13.10.2020 als Online-Seminar
- 09./10.11.2020 als Präsenzseminar in Frankfurt/M
Das Präsenzseminar/Webseminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
- 11.11.2020 als Präsenzseminar in Frankfurt/M
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
+++ Die als Präsenzseminare geplanten Fortbildungen werden als Webseminare durchgeführt, wenn Pandemielage und Infektionsschutzbestimmungen dies erfordern. +++
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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