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Regelbedarfe für das Jahr 2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1. Regelbedarfe für das Jahr 2021
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Das BMAS hat das Regelbedarfsermittlungsgesetz für das Jahr 2021 als Entwurf vorgelegt, demnach sollen die Regelbedarfe wie folgt festgesetzt werden:

Regelbedarfsstufe 1 / Alleinstehende von 432 € auf 439 € / + 7 €

Regelbedarfsstufe 2 / Partner innerhalb BG von 389 € auf 395 € / + 6 €

Regelbedarfsstufe 3 / U 25 im Haushalt der Eltern von 345 € auf 361 € / + 6 €

Regelbedarfsstufe 4 / Jugendliche von 15 bis 17 J. von 328 € auf 367 € / + 39 €

Regelbedarfsstufe 5 / Kinder von 6-14 Jahren 308 € / keine Änderung

Regelbedarfsstufe 6 / Kinder von 0 bis unter 6 Jahren von 250 € auf 279 € / + 29 €

Infos dazu hier: https://t1p.de/pnhq

Kurze Position dazu: die Regelbedarfe sind in jeder Form unzureichend und nicht bedarfsdeckend, alleine für das Jahr 2021 steht eine Stromkostensteigerung in Höhe von 10 – 15 % an. Das BVerfG sagt: liegen solche Preissteigerungen vor, hat der Gesetzgeber auch kurzfristig Anpassungen vorzunehmen. Für Alleinstehende haben die Regelleistungen mind. 600 € zu betragen, für die anderen Personengruppen modifiziert angepasst.

2. Neue Weisungen der BA
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Die BA hat mal wieder neue Weisungen rausgegeben und zwar zu § 26 und 67 SGB II.

In der Weisung zu § 26 SGB II geht es um die Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung, dabei ist wichtig, dass trotz Bezug des Kinderzuschlags, gegebenenfalls in Verbindung mit Wohngeld, ein Zuschuss nach § 26 beim Jobcenter beantragt werden kann und die Änderungen in § 204 Absatz 2 VVG, nach dem ein Rückkehrrecht in den letzten Tarif eingeführt wurde, wenn aufgrund von Hilfebedürftigkeit nach dem 15. März 2020 in den Basistarif gewechselt worden war.

In den Weisungen zu § 67 SGB II (Weisung zu den Sozialschutzpaketen) geht es um die Regelungen für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund der Sozialschutz-Pakete, hier wurden eine Vielzahl von Einzelregelungen getroffen, die bitte selbst nachzulesen sind.

Die Weisungen sind hier zu finden: https://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/

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Seminarraum Loher Bahnhof Wuppertal / Normale Nutzung wieder zulässig

Der Seminar- und Veranstaltungsraum kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden (nicht für private Feiern/Partys).

Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant (Wuppertal liegt genau in der Mitte) ist hier richtig. Ab dieser Woche ist eine normale Nutzung wieder erlaubt, Seminaranbieter aber müssen Teilnehmer*innenlisten führen.
Der große Raum ist mit einer Abluftanlage versehen, das ist in Coronazeiten ziemlich wichtig.

Im unserem großen Raum kann 24 Menschen an Tischen sitzen, im kleinen Raum bis zu 14 Menschen an Tischen. Beide Räume können, wenn sie frei sind, natürlich zusammen werden.

Vorteil der Räume: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, mit Abluftanlage (Großer Raum), viele Parkplätze, rollstuhlgeeignet. Hauseigener Cateringservice (in Corona-Zeiten leider nur Getränke möglich), wenn gewünscht.

Hier geht es zum Belegungskalender: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de/belegungskalender.html

Weitere Infos und Bilder sind hier zu finden: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de

3. Zur Nichtanrechnung von Corona-Sonderleistungen auf Sozialleistungen
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Kaja Kipping / Die LINKE hat zur Klarstellung eine Anfrage gestellt, bei welchen Sozialleistungen (wie z. B. Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherungen, Hilfe zum Lebensunterhalt usw.) die Corona-Prämie für Pflegerinnen und Pfleger anrechnungsfrei sind.

Hier die durchaus positive Position der Bundesregierung: https://www.katja-kipping.de/kontext/controllers/document.php/422.f/6/8d4217.pdf

4. Meldeaufforderungen wieder aktiv - Hartz-IV-Empfänger*innen drohen wieder Sanktionen
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Die BA hat in Absprache mit dem BMAS zum 02.07.2020 eine neue Weisung herausgegeben, in der die Wiederöffnung der Jobcenter für Publikumsverkehr angewiesen wird. Wird gegen die Meldeaufforderung nach § 59 SGB II verstoßen, darf und wird das Jobcenter wieder Sanktionen wegen Meldeversäumnisse verhängen. Verstöße gegen Meldeversäumnisse sind über 70 % aller Sanktionen.

Mehr unter: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/hartz-iv-empfaenger-drohen-wieder-sanktionen

Erscheinen mit Beistand

Verschiedentlich habe ich mitbekommen, dass Jobcenter mit Bezug auf Corona darauf hinweisen, dass Leistungsbeziehende zu Meldeterminen nicht mit Beiständen zu erscheinen hätten. Das Erscheinen in einer Behörde mit einem Beistand ist ein unabdingbares Recht, welches auch nicht durch Corona eingeschränkt werden darf (§ 13 Abs. 4 SGB X). Sollte eine solche Maßgabe von Jobcentern erfolgen, ist die Aufforderung, nicht mit Beistand zu erscheinen, als Verwaltungsakt anzusehen gegen den Widerspruch eingelegt werden kann, welcher nach § 86a Abs. 1 SGG aufschiebende Wirkung hat. Das bedeutet: die Betreffenden können mit Beistand erscheinen, wird der Besuch dann von Seiten der Behörde abgebrochen, ist eine Sanktion rechtswidrig.

5. Corona-Lockerungen, Familiennachzug und Einreise für Schutzsuchende wieder möglich

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Die Einreise für Schutzsuchende und Familien ist wieder möglich. Die Bundesregierung hat die seit Mitte März geltenden Corona-Restriktionen aufgehoben. Auch für Saisonarbeiter*innen, ausländische Fachkräfte und Studierende gelten die Lockerungen. Den gesamten Beitrag finden Sie hier: https://www.migazin.de/2020/07/02/corona-lockerungen-familiennachzug-wieder-moeglich

6. BSG bestätigt Anspruch auf 4% Zinsen bei verspäteter Zahlung durchs Jobcenter

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Das BSG hat in einer Sozialhilfeangelegenheit bestätigt, dass "Behörden Nachzahlungen von Sozialleistungen grundsätzlich auch verzinsen müssen. Der Verzinsungsanspruch entsteht nach sechs Kalendermonaten ab Abgabe des vollständigen Antrags auf Sozialleistungen“ so das BSG mit Urteil vom 03.07.2020 - 8 SO 15/19 R. Diese Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung und ist auch auf andere Rechtsgebiete anzuwenden, mehr: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2020/2020_07_03_B_8_SO_15_19_R.html

7. Mitarbeit im Tacheles / alte Meldungen gesucht und auch neue

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Es hatten sich verschiedene Menschen ab Jahresbeginn gemeldet, die in der Beratung vom Tacheles mitmachen wollten und dann kam Corona. Daher war es nicht möglich, Gespräche über die Mitarbeit zu führen.

Leider ist dann meine Festplatte kaputt gegangen, wo ich schön brav alle Interessierten dokumentiert hatte und jetzt sind die meisten Meldungen weg. Ich möchte daher alle Interessierten, die Lust auf Mitmachen in der Sozialberatung von Tacheles haben, auffordern, sich nochmal bei uns zu melden. Denn wir wollen die Integration in die Beratung jetzt angehen.

Also wer Zeit und Lust hat, dauerhaft in die Sozialberatung von Tacheles auf ehrenamtlicher Basis einzusteigen, soll sich bitte unter info@tacheles-sozialhilfe.de melden.

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Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 70.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppenn n des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereichsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und Organisationen

Zu den Empfängern gehören auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritische Medien, Fachbuchautoren und sonstige Stellen und Institutionen, sterben in Bereich arbeiten, wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische ebenso und antifaschistische organisationen, und Vielzahl ein interessierter Einzelpersonen.

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Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) . Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden.

Kontakt: info@harald-thome.de

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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:

- 20./21. August 2020 als Online-Seminar

- 31. Aug./01. Sept. 2020 als Online-Seminar

- 07./08. Sept. 2020 als Online-Seminar

- 24./25. Sept. 2020 als Online-Seminar

- 26./27. Okt. 2020 als Online-Seminar

- 02./03. Nov. 2020 als Online-Seminar

- 23./24. Nov. 2020 als Online-Seminar

- 07./08. Dez. 2020 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

8. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2020

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Ich möchte mal deutlich auf diese Seminare hinweisen, wenn da Fortbildungsbedarf besteht bitte zügig anmelden! Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.

Ich biete in diesem Jahr noch ein SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, und zwar:

- 14. - 18. Sept. 2020 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar

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Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.

In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

- 16./17./18. Nov.2020 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis

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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich an:

- 24. Sept. 2020 als Online-Seminar

- 26. Okt. 2020 als Online-Seminar

- 16. Dez. 2020 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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12. Neue Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

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Dann habe ich eine neue Fortbildung konzeptioniert und zwar „SGB II für die Migrationsberatung“. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet.

Themenblöcke sind:

- Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht

- Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung

- Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften

- Einkünfte

- Wohnraum, Erstausstattung

und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.

Die nächsten Fortbildungen biete ich am

- 28. Sept. 2020 als Online-Seminar

- 06. Nov. 2020 als Online-Seminar

an.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

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13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 29. Sept. 2020 als Online-Seminar

- 04. Dez. 2020 als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II

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Diese Fortbildung biete ich am

- 27. Okt. 2020 als Online-Seminar

- 14. Dez. 2020 als Online-Seminar

statt.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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15. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:

- 30. Okt. 2020 als Online-Seminar

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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Diese Fortbildung biete ich am

- 30. Sept. 2020 als Online-Seminar

- 15. Dez. 2020 als Online-Seminar

an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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17. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.

Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Diese Fortbildung biete ich wieder am

- 14. Nov. 2020 als Online-Seminar

an.

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung wird bis einschließlich Juni 2020 als Online-Live-Seminar durchgeführt. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die Fortbildungen finden statt:

- 12./13.10.2020 in Leipzig

- 09./10.11.2020 in Frankfurt/M

Das Präsenzseminar Online-Live-Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

- ­11.11.2020 in Frankfurt/M

Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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