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Norbert Gieseler
Meinhardt, Gieseler & Partner mbB Kanzlei für Wirtschaftsrecht
Rathen­auplatz 4-8
90489 Nürnberg

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Vermittler einer Kapitalanlage haftet für völlig unrealistische Anpreisungen

(Kiel) Preist ein Finanzberater seinem Kunden unrealistisch eine Geldanlage eine absolut sichere Kapitalanlage mit einer Traumrendite von mehr als 100% pro Jahr an, so haftet er für den Schaden des Anlegers, wenn dieses Ergebnis nicht eintritt.

Darauf verweist der Nürnberger Steuerfachanwalt Dr. Norbert Gieseler, Vizepräsident der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf ein Urteil des Landgerichts Coburg vom 25.06.2008, AZ: 21 O 135/08.
In dem Fall hatte der beklagte Finanzfachmann dem Kläger, einem langjährigen Kunden, die Vermittlung eines „bank-to-bank-Geschäfts“ angeboten. Bei 100%-iger Absicherung der Kapitaleinlage versprach er Renditen von 100% in 40 Wochen bzw. 350% in zwei Jahren. Daraufhin zeichnete der Kläger Anfang 2007 eine Anlage von 250.000 € und zahlte dem Beklagten für die Vermittlung 5.000 €. Der Kläger kam mit einem blauen Auge davon: Mit Hilfe der Staatsanwaltschaft erhielt er letztlich Anfang 2008 seine Einlage zurück. Vom Beklagten wollte er nun die 5.000 € Provision sowie einen Zinsverlust in Höhe von rund 12.200 € erstattet haben.
Damit hatte er vor dem Landgericht Coburg Erfolg, betont Gieseler.
Denn der Beklagte hätte den Kläger richtig und vollständig über alle für die Anlage wichtigen tatsächlichen Umstände informieren und das Anlagekonzept auf wirtschaftliche Plausibilität überprüfen müssen. Diese Pflichten erachtete das Gericht als verletzt. Es sah als gerichtsbekannt an, dass es Anlagen wie die vom Beklagten angepriesene nicht gibt. Mit sicheren Geldanlagen lassen sich nur viel geringere Renditen erwirtschaften; umgekehrt wären die versprochen Renditen allenfalls durch hoch spekulative Geschäfte zu erzielen. Das musste dem Beklagten bekannt sein. Er hat den Kläger darum so zu stellen, wie er ohne die Geldanlage stünde. Das heißt: Rückzahlung der Vermittlungsprämie und Erstattung anderweitig möglicher Anlagezinsen (in Höhe von „soliden“ 5 % jährlich).
Gieseler mahnte, das Urteil zu beachten und verwies bei Fragen u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Dr. Norbert Gieseler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
DASV-Vizepräsident
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